Berlin (kobinet)
Das Netzwerk Artikel 3 ist ein Verein.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Der Verein kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Der Verein macht einen Vorschlag.
Der Vorschlag ist nicht ernst gemeint.
Der Vorschlag zeigt: Der Verein ist sehr unzufrieden.
Der Vorschlag lautet:
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz soll umbenannt werden.
Gleichstellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Es soll heißen: Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das nennt man auch Diskriminierung.
Das Gesetz hat die Abkürzung BGG.
Das neue Gesetz hätte die Abkürzung BBG.
Warum macht der Verein diesen Vorschlag?
Die Bundes-Regierung hat das BGG geändert.
Der Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet für die Bundes-Regierung.
Die Änderungen sind schlecht für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein ist deshalb sehr verärgert.
Was hat die Bundes-Regierung geändert?
Private Firmen müssen nichts tun.
Sie müssen Menschen mit Behinderungen nicht gleich behandeln.
Das stand schon im Entwurf vom November 2025.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Der neue Entwurf ist noch schlechter.
Was ist neu im aktuellen Entwurf?
Menschen mit Behinderungen können schwerer beweisen: Ich wurde benachteiligt.
Ämter müssen höchstens 1.000 Euro zahlen.
Das gilt auch bei großen Schäden.
Das ist sehr wenig Geld.
Professorin Sigrid Arnade ist im Vorstand vom Netzwerk Artikel 3.
Sie sagt: Die Bundes-Regierung hat unsere Kritik ignoriert.
Viele Verbände haben Stellungnahmen geschrieben.
Eine Stellungnahme ist eine schriftliche Meinung.
Die Bundes-Regierung hat die Meinungen nicht beachtet.
Sigrid Arnade sagt: Das ist sehr verletzend.
Die Bundes-Regierung achtet Menschen mit Behinderungen nicht.
Das zeigt der neue Gesetz-Entwurf.
Seit 1994 steht im Grund-Gesetz:
Im Artikel 2 vom Grund-Gesetz stehen Rechte.
Alle Menschen dürfen frei leben.
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
Die Behinderten-Bewegung kämpft seit 1994.
Sie will: Das Benachteiligungs-Verbot soll für alle gelten.
Auch private Firmen sollen sich daran halten.
Aber es passiert nichts.
Jede Regierung verspricht etwas.
Aber keine Regierung ändert etwas.
Sigrid Arnade sagt: Das macht mich sehr traurig.
Ich könnte eine Depression bekommen.
Depression bedeutet: Ein Mensch ist sehr traurig.
Er hat keine Freude am Leben.
Oder ich mache schwarzen Humor.
Schwarzer Humor bedeutet: Über schlimme Dinge lachen.
Das hilft manchmal gegen Traurigkeit.
Sie erzählt einen Witz:
Im November 2025 sagte jemand von der Bundes-Regierung:
Lächle und sei froh.
Es könnte schlimmer kommen.
Und ich lächelte und war froh.
Und 2026 kam es schlimmer.
Informationen zum Netzwerk Artikel 3:
Das Netzwerk Artikel 3 ist ein Verein.
Der Verein arbeitet in ganz Deutschland.
Der Verein ist ein Zusammen-Schluss.
Viele Initiativen arbeiten zusammen.
Eine Initiative ist eine Gruppe von Menschen.
Sie setzen sich für ein bestimmtes Ziel ein.
Die Initiativen kämpfen für Gleichstellung.
Der Verein setzt sich für Menschen-Rechte ein.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Die Rechte gelten auf der ganzen Welt.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen.

Foto: Sigrid Arnade KI generiert
Berlin (kobinet) "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte in Behindertenbenachteiligungsgesetz (BBG) umbenannt werden." Mit diesem kreativen Vorschlag reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf die weitere Verschlechterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Schon im Entwurf vom November 2025 wurde privaten Unternehmen zugesichert, keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf sind zudem Beweiserleichterungen entfallen und selbst staatliche Stellen müssen unabhängig vom tatsächlichen Schaden maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. "Trotz all der kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zum Novemberentwurf sind die Grausamkeiten nicht etwa reduziert, sondern im Gegenteil noch potenziert worden," konstatiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. "Die Verbände hätten statt durchgearbeiteter Stellungnahmen einfach leere weiße Blätter abgeben sollen – das Resultat wäre vermutlich dasselbe. Aber wir hätten Ressourcen sparen können".
Als außerordentlich kränkend und demütigend empfindet die Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 die Ignoranz und Nichtachtung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland, die die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck bringt. Bereits seit der Grundgesetzergänzung von 1994 setze sich die Behindertenbewegung dafür ein, dass das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen endlich auch für den privaten Sektor in geltendes Recht umgesetzt werde. „Von Legislaturperiode zu Legislaturperiode werden wir vertröstet, aber nichts geschieht“, weiß die Aktivistin zu berichten. Da bliebe nur der Ausweg, sich entweder in eine Depression zurückzuziehen, oder als ihrer Ansicht nach bessere Alternative, sich mit einer Portion schwarzen Humors zu trösten, beispielsweise mit einem modifizierten bekannten Spruch: Und aus der Bundesregierung sprach im November 2025 eine Stimme zu mir: „Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!“, und ich lächelte und war froh, und 2026 kam es schlimmer…!
Zum NETZWERK ARTIKEL 3
Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.

Foto: Sigrid Arnade KI generiert
Berlin (kobinet) "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte in Behindertenbenachteiligungsgesetz (BBG) umbenannt werden." Mit diesem kreativen Vorschlag reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf die weitere Verschlechterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Schon im Entwurf vom November 2025 wurde privaten Unternehmen zugesichert, keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf sind zudem Beweiserleichterungen entfallen und selbst staatliche Stellen müssen unabhängig vom tatsächlichen Schaden maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. "Trotz all der kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zum Novemberentwurf sind die Grausamkeiten nicht etwa reduziert, sondern im Gegenteil noch potenziert worden," konstatiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. "Die Verbände hätten statt durchgearbeiteter Stellungnahmen einfach leere weiße Blätter abgeben sollen – das Resultat wäre vermutlich dasselbe. Aber wir hätten Ressourcen sparen können".
Als außerordentlich kränkend und demütigend empfindet die Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 die Ignoranz und Nichtachtung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland, die die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck bringt. Bereits seit der Grundgesetzergänzung von 1994 setze sich die Behindertenbewegung dafür ein, dass das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen endlich auch für den privaten Sektor in geltendes Recht umgesetzt werde. „Von Legislaturperiode zu Legislaturperiode werden wir vertröstet, aber nichts geschieht“, weiß die Aktivistin zu berichten. Da bliebe nur der Ausweg, sich entweder in eine Depression zurückzuziehen, oder als ihrer Ansicht nach bessere Alternative, sich mit einer Portion schwarzen Humors zu trösten, beispielsweise mit einem modifizierten bekannten Spruch: Und aus der Bundesregierung sprach im November 2025 eine Stimme zu mir: „Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!“, und ich lächelte und war froh, und 2026 kam es schlimmer…!
Zum NETZWERK ARTIKEL 3
Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.




