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Technik allein ist nicht die ganze Lösung von Problemen

Seitentür eines Autos mit der Aufschrift Polizei
Polizei im Einsatz
Foto: TechLine In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

MÜNCHEN (kobinet) Am heutigen Europäischer Tag des Notrufs steht die europaweite Notrufnummer 112 im Mittelpunkt. Für den Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ist dieser Tag Anlass für eine kritische Zwischenbilanz. Während Bayern technologische Fortschritte bei Apps und Krisendiensten macht, gefährden nach Einschätzung des LVBYGL strukturelle Mängel in der polizeilichen Einsatzstrategie und die prekäre Finanzierung von Dolmetscherleistungen die Sicherheit gehörloser Bürgerinnen und Bürger.

Der LVBYGL begrüßt die Verstetigung der nora Notruf-App und des Tess-Notrufs sowie die Barrierefreiheit der Krisendienste Bayern. Gehörlose können nun in psychischen Krisen rund um die Uhr professionelle Hilfe in Gebärdensprache erhalten. Ein weiterer Erfolg ist der Bayerische Notfallbereitschaftsdienst, der nachts und an Feiertagen eine verlässliche Kommunikation in Akutlagen garantiert. „Dies sind wichtige Meilensteine, doch sie lösen lediglich den Zugang zum Notruf“, erklärt Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL. Die Sicherheit darf jedoch nicht an der Wohnungstür enden. Der tragische Fall in Bochum (November 2025), bei dem ein gehörloses Kind durch Polizeischüsse lebensgefährlich verletzt wurde, belegt ein systemisches Versagen der Vor-Ort-Kommunikation. In jener Nacht waren zudem die Bodycams der Beamten nicht aktiviert. „Wenn die Polizei Eigensicherung über das Leben von Menschen stellt, die akustische Befehle physisch nicht wahrnehmen können, ist das ein unhaltbarer Zustand“, betont Büter. Der LVBYGL fordert daher eine verbindliche Eskalationsstopp-Klausel für bayerische Einsatzkräfte: Bei erkennbarer Hörbehinderung muss die Anwendung von Zwang ausgesetzt werden, bis visuelle Kommunikationswege versucht wurden.

Ein zentrales Problem bleibt nach Angaben des LVBYGL die angemessene Vergütung für Dolmetscher bei regulären Polizeieinsätzen. Während das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)6 seit Juni 2025 einen Satz von 93 Euro pro Stunde vorsieht, zahlt die bayerische Polizei in der Verwaltungspraxis oft deutlich geringere Sätze. Dies führt zu einem massiven Fachkräftemangel bei Vernehmungen und Ermittlungen. Barrierefreiheit ist eine staatliche Kernaufgabe und darf nicht am Budget scheitern.

Der LVBYGL appelliert deshalb an das bayerische Innenministerium, die Sicherheit für alle Bürger ernst zu nehmen und eine lückenlose Rettungskette – von der App-Absetzung bis zum Einsatzende vor Ort – zu garantieren.