MÜNCHEN (kobinet)
Heute ist der Europa-weite Tag des Not-Rufs.
Europa-weit bedeutet: In ganz Europa.
Das heißt: In allen Ländern von Europa.
An diesem Tag denken wir an die Not-Ruf-Nummer 112.
Die Nummer 112 gilt in ganz Europa.
Der Landes-Verband Bayern der Gehör-Losen prüft heute:
Landes-Verband bedeutet: Das ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe ist in einem Bundes-Land.
Die Menschen haben die gleichen Ziele.
Was läuft gut?
Was muss besser werden?
Bayern hat neue Hilfs-Mittel für Not-Rufe.
Zum Beispiel gibt es Apps.
Auch Krisen-Dienste gibt es.
Aber es gibt auch Probleme.
Die Polizei arbeitet manchmal falsch.
Die Polizei ist eine Gruppe von Menschen.
Die Polizei hilft bei Gefahren.
Die Polizei achtet auf Gesetze.
Für Dolmetscher gibt es zu wenig Geld.
Ein Dolmetscher übersetzt gesprochene Sprache.
Dolmetscher können mehrere Sprachen.
Der Landes-Verband findet einige Dinge gut:
Die Not-Ruf-App nora gibt es jetzt dauerhaft.
Auch den Tess-Not-Ruf gibt es dauerhaft.
Die Krisen-Dienste Bayern sind barriere-frei.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Gehör-lose Menschen bekommen Hilfe in Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache spricht man mit den Händen.
Gehör-lose Menschen nutzen Gebärden-Sprache.
Diese Hilfe gibt es rund um die Uhr.
Es gibt auch einen Bayerischen Not-Fall-Bereitschafts-Dienst.
Not-Fall-Bereitschafts-Dienst bedeutet: Menschen helfen bei Gefahr.
Diese Menschen sind immer bereit.
Sie helfen sofort.
Dieser Dienst hilft nachts.
Der Dienst hilft auch an Feier-Tagen.
Daniel Büter arbeitet für den Landes-Verband.
Daniel Büter sagt:
Diese Dinge sind wichtig.
Aber sie lösen nur einen Teil vom Problem.
Die Sicherheit muss auch zu Hause gelten.
Im November 2024 gab es einen schlimmen Vorfall.
Vorfall bedeutet: Etwas ist passiert.
Oft ist es etwas Schlimmes.
Das war in der Stadt Bochum.
Ein gehör-loses Kind wurde sehr schwer verletzt.
Die Polizei hat geschossen.
Die Polizei hatte die Kameras nicht an.
Daniel Büter sagt:
Die Polizei muss anders arbeiten.
Gehör-lose Menschen können Befehle nicht hören.
Befehle bedeutet: Jemand sagt dir genau: Tu das.
Du musst das dann machen.
Die Polizei darf dann keine Gewalt anwenden.
Die Polizei muss erst andere Wege versuchen.
Zum Beispiel mit Zeichen kommunizieren.
Ein großes Problem ist das Geld für Dolmetscher.
Seit Juni 2024 gibt es eine neue Regel.
Dolmetscher sollen 93 Euro pro Stunde bekommen.
Aber die bayerische Polizei zahlt oft weniger.
Deshalb gibt es zu wenige Dolmetscher.
Das ist ein Problem bei Vernehmungen.
Vernehmungen bedeutet: Die Polizei stellt dir Fragen.
Die Polizei will etwas heraus-finden.
Der Landes-Verband sagt:
Barriere-Freiheit ist eine wichtige Aufgabe vom Staat.
Dafür muss genug Geld da sein.
Der Landes-Verband fordert vom Innen-Ministerium:
Das Innen-Ministerium ist ein Amt in Deutschland.
Dort arbeiten Menschen für die Sicherheit.
Sie kümmern sich um die Sicherheit im Land.
Alle Bürger müssen sicher sein.
Die Hilfe muss vom Not-Ruf bis zum Einsatz-Ende funktionieren.

Foto: TechLine In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
MÜNCHEN (kobinet) Am heutigen Europäischer Tag des Notrufs steht die europaweite Notrufnummer 112 im Mittelpunkt. Für den Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ist dieser Tag Anlass für eine kritische Zwischenbilanz. Während Bayern technologische Fortschritte bei Apps und Krisendiensten macht, gefährden nach Einschätzung des LVBYGL strukturelle Mängel in der polizeilichen Einsatzstrategie und die prekäre Finanzierung von Dolmetscherleistungen die Sicherheit gehörloser Bürgerinnen und Bürger.
Der LVBYGL begrüßt die Verstetigung der nora Notruf-App und des Tess-Notrufs sowie die Barrierefreiheit der Krisendienste Bayern. Gehörlose können nun in psychischen Krisen rund um die Uhr professionelle Hilfe in Gebärdensprache erhalten. Ein weiterer Erfolg ist der Bayerische Notfallbereitschaftsdienst, der nachts und an Feiertagen eine verlässliche Kommunikation in Akutlagen garantiert. „Dies sind wichtige Meilensteine, doch sie lösen lediglich den Zugang zum Notruf“, erklärt Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL. Die Sicherheit darf jedoch nicht an der Wohnungstür enden. Der tragische Fall in Bochum (November 2025), bei dem ein gehörloses Kind durch Polizeischüsse lebensgefährlich verletzt wurde, belegt ein systemisches Versagen der Vor-Ort-Kommunikation. In jener Nacht waren zudem die Bodycams der Beamten nicht aktiviert. „Wenn die Polizei Eigensicherung über das Leben von Menschen stellt, die akustische Befehle physisch nicht wahrnehmen können, ist das ein unhaltbarer Zustand“, betont Büter. Der LVBYGL fordert daher eine verbindliche Eskalationsstopp-Klausel für bayerische Einsatzkräfte: Bei erkennbarer Hörbehinderung muss die Anwendung von Zwang ausgesetzt werden, bis visuelle Kommunikationswege versucht wurden.
Ein zentrales Problem bleibt nach Angaben des LVBYGL die angemessene Vergütung für Dolmetscher bei regulären Polizeieinsätzen. Während das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)6 seit Juni 2025 einen Satz von 93 Euro pro Stunde vorsieht, zahlt die bayerische Polizei in der Verwaltungspraxis oft deutlich geringere Sätze. Dies führt zu einem massiven Fachkräftemangel bei Vernehmungen und Ermittlungen. Barrierefreiheit ist eine staatliche Kernaufgabe und darf nicht am Budget scheitern.
Der LVBYGL appelliert deshalb an das bayerische Innenministerium, die Sicherheit für alle Bürger ernst zu nehmen und eine lückenlose Rettungskette – von der App-Absetzung bis zum Einsatzende vor Ort – zu garantieren.

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MÜNCHEN (kobinet) Am heutigen Europäischer Tag des Notrufs steht die europaweite Notrufnummer 112 im Mittelpunkt. Für den Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ist dieser Tag Anlass für eine kritische Zwischenbilanz. Während Bayern technologische Fortschritte bei Apps und Krisendiensten macht, gefährden nach Einschätzung des LVBYGL strukturelle Mängel in der polizeilichen Einsatzstrategie und die prekäre Finanzierung von Dolmetscherleistungen die Sicherheit gehörloser Bürgerinnen und Bürger.
Der LVBYGL begrüßt die Verstetigung der nora Notruf-App und des Tess-Notrufs sowie die Barrierefreiheit der Krisendienste Bayern. Gehörlose können nun in psychischen Krisen rund um die Uhr professionelle Hilfe in Gebärdensprache erhalten. Ein weiterer Erfolg ist der Bayerische Notfallbereitschaftsdienst, der nachts und an Feiertagen eine verlässliche Kommunikation in Akutlagen garantiert. „Dies sind wichtige Meilensteine, doch sie lösen lediglich den Zugang zum Notruf“, erklärt Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL. Die Sicherheit darf jedoch nicht an der Wohnungstür enden. Der tragische Fall in Bochum (November 2025), bei dem ein gehörloses Kind durch Polizeischüsse lebensgefährlich verletzt wurde, belegt ein systemisches Versagen der Vor-Ort-Kommunikation. In jener Nacht waren zudem die Bodycams der Beamten nicht aktiviert. „Wenn die Polizei Eigensicherung über das Leben von Menschen stellt, die akustische Befehle physisch nicht wahrnehmen können, ist das ein unhaltbarer Zustand“, betont Büter. Der LVBYGL fordert daher eine verbindliche Eskalationsstopp-Klausel für bayerische Einsatzkräfte: Bei erkennbarer Hörbehinderung muss die Anwendung von Zwang ausgesetzt werden, bis visuelle Kommunikationswege versucht wurden.
Ein zentrales Problem bleibt nach Angaben des LVBYGL die angemessene Vergütung für Dolmetscher bei regulären Polizeieinsätzen. Während das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)6 seit Juni 2025 einen Satz von 93 Euro pro Stunde vorsieht, zahlt die bayerische Polizei in der Verwaltungspraxis oft deutlich geringere Sätze. Dies führt zu einem massiven Fachkräftemangel bei Vernehmungen und Ermittlungen. Barrierefreiheit ist eine staatliche Kernaufgabe und darf nicht am Budget scheitern.
Der LVBYGL appelliert deshalb an das bayerische Innenministerium, die Sicherheit für alle Bürger ernst zu nehmen und eine lückenlose Rettungskette – von der App-Absetzung bis zum Einsatzende vor Ort – zu garantieren.




