Berlin (kobinet)
Sigrid Arnade ist Sprecherin der LIGA Selbst-Vertretung.
LIGA Selbst-Vertretung ist eine Gruppe.
Menschen mit Behinderung sprechen dort für sich selbst.
Sie sagt: Der neue Gesetz-Entwurf ist schlecht.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Das Bundes-Kabinett hat den Entwurf am 11. Februar beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung von Deutschland.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef.
Der Entwurf soll das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Aber der Entwurf schützt nicht Menschen mit Behinderungen.
Er schützt private Firmen.
Sigrid Arnade kritisiert 2 Punkte:
1. Private Firmen müssen nichts barriere-frei machen.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas nutzen.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Das ist schlechter als das alte Gesetz.
2. Menschen mit Behinderungen können nicht klagen.
Sie bekommen kein Geld bei Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Firmen müssen nichts ändern.
Das Problem steht in Paragraph 7 vom Gesetz-Entwurf.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt in einem Text.
Paragraphen helfen beim Wieder-Finden von Text-Stellen.
Dort steht: Firmen müssen angemessene Vorkehrungen treffen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Aber dann steht da: Alle baulichen Änderungen sind zu teuer.
Auch Änderungen an Produkten sind zu teuer.
Das heißt: Firmen müssen nichts tun.
Es gibt noch ein Problem mit Klagen.
Menschen mit Behinderungen können nur eine Feststellungs-Klage machen.
Eine Feststellungs-Klage ist ein Antrag bei Gericht.
Das Gericht soll prüfen: Hat eine Person ein Recht oder nicht.
Das heißt: Ein Gericht kann sagen: Die Firma hat gegen das Gesetz verstoßen.
Aber die Firma muss nichts bezahlen.
Die Firma muss auch nichts ändern.
Das ist unfair für Menschen mit Behinderungen.
Sigrid Arnade sagt: Der Gesetz-Entwurf passt zum Zeit-Geist.
Zeit-Geist bedeutet: Was gerade in der Gesellschaft wichtig ist.
Rechte von Minderheiten werden nicht gestärkt.
Sie werden geschreddert.
Das bedeutet: Sie werden zerstört.
Viele Menschen sind enttäuscht.
Der Bundes-Tag muss den Gesetz-Entwurf jetzt beraten.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Viele Menschen hoffen: Der Bundes-Tag ändert den Entwurf noch.
Der Entwurf soll besser werden.
Er soll Menschen mit Behinderungen mehr schützen.
Hier können Sie den Gesetz-Entwurf lesen:

Foto: ISL e.V.
Berlin (kobinet) Nach Ansicht der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade passt der heute am 11. Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz zum Zeitgeist. Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden. Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun von den Bundestagsabgeordneten beraten werden muss und hoffentlich noch entscheidet verändert wird, konzentriert Sigrid Arnade auf den Schutz von Unternehmen statt der Diskriminierten und auf die begrenzten Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.
„Private Unternehmen müssen nichts tun. Das ist eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Gesetzeslage. Man hat den Eindruck, dass nicht Menschen mit Behinderungen vor der Willkür von privaten Unternehmen, sondern dass private Unternehmen vor den rechtlich verbrieften Ansprüchen behinderter Menschen geschützt werden sollen“, bringt Sigrid Arnade die Enttäuschung vieler auf den Punkt, die gehofft hatten, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit oder zumindest zur Erfüllung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.
Der Kern der Kritik vieler Akteur*innen liegt im §7 des Gesetzentwurfs begründet. Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut, gäbe es da nicht den Zusatz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Unternehmen müssen also nichts tun, lässt sich dies einfach übersetzen.
Die Beschränkung auf die Feststellungsklage ist ein weiterer Kritikpunkt der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung: „Selbst, wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch. Also: Unternehmen müssen nichts oder weniger als nichts tun. Das passt zum Zeitgeist: Minderheitenrechte werden nicht gestärkt, sondern geschreddert.“

Foto: ISL e.V.
Berlin (kobinet) Nach Ansicht der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade passt der heute am 11. Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz zum Zeitgeist. Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden. Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun von den Bundestagsabgeordneten beraten werden muss und hoffentlich noch entscheidet verändert wird, konzentriert Sigrid Arnade auf den Schutz von Unternehmen statt der Diskriminierten und auf die begrenzten Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.
„Private Unternehmen müssen nichts tun. Das ist eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Gesetzeslage. Man hat den Eindruck, dass nicht Menschen mit Behinderungen vor der Willkür von privaten Unternehmen, sondern dass private Unternehmen vor den rechtlich verbrieften Ansprüchen behinderter Menschen geschützt werden sollen“, bringt Sigrid Arnade die Enttäuschung vieler auf den Punkt, die gehofft hatten, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit oder zumindest zur Erfüllung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.
Der Kern der Kritik vieler Akteur*innen liegt im §7 des Gesetzentwurfs begründet. Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut, gäbe es da nicht den Zusatz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Unternehmen müssen also nichts tun, lässt sich dies einfach übersetzen.
Die Beschränkung auf die Feststellungsklage ist ein weiterer Kritikpunkt der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung: „Selbst, wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch. Also: Unternehmen müssen nichts oder weniger als nichts tun. Das passt zum Zeitgeist: Minderheitenrechte werden nicht gestärkt, sondern geschreddert.“




