Berlin (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat einen neuen Gesetzes-Entwurf gemacht.
Ein Gesetzes-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan ist noch nicht fertig.
Der Entwurf soll das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz wird kurz BGG genannt.
Corinna Rüffer hat dazu etwas gesagt.
Sie ist Politikerin bei den Grünen.
Sie kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Corinna Rüffer sagt: Die Bundes-Regierung hat sehr lange gebraucht.
Sie wollte das Gesetz in 100 Tagen ändern.
Aber es hat fast ein Jahr gedauert.
Das Gesetz wurde immer wieder verschoben.
Die Wirtschafts-Ministerin Katherina Reiche hat das blockiert.
Blockiert bedeutet: Etwas wird verhindert.
Der Innen-Minister Alexander Dobrindt auch.
Corinna Rüffer findet den Gesetzes-Entwurf zu schwach.
Das Gesetz soll Barrieren abbauen.
Aber der Entwurf macht das nicht gut genug.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt: Menschen mit Behinderung haben besondere Rechte.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Der Entwurf erfüllt diese Rechte nicht.
Bundes-Gebäude sollen barriere-frei werden.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas nutzen.
Zum Beispiel: Ein Gebäude hat eine Rampe für Roll-stühle.
Aber erst bis zum Jahr 2045.
Das ist noch 20 Jahre später als versprochen.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung können Ämter nicht besuchen.
Sie brauchen noch lange Hilfe dabei.
Die Bundes-Regierung hatte viel Geld bekommen.
500 Milliarden Euro für neue Gebäude und Straßen.
Damit sollte Deutschland moderner werden.
Barriere-Freiheit ist wichtig für die Zukunft.
Aber die Regierung gibt das Geld anders aus.
Corinna Rüffer findet das falsch.
Auch private Firmen sollten barriere-frei werden.
Zum Beispiel Geschäfte oder Restaurants.
Aber das Gesetz verpflichtet sie nicht dazu.
Verpflichtet bedeutet: Du musst etwas tun.
Firmen können selbst entscheiden.
Sie müssen keine Strafen zahlen.
Menschen mit Behinderung bleiben auf Freiwilligkeit angewiesen.
Freiwilligkeit bedeutet: Du kannst selbst entscheiden.
Niemand zwingt dich.
Corinna Rüffer kritisiert die Wirtschafts-Ministerin.
Die Ministerin hat das Gesetz lange blockiert.
Menschen mit Behinderung haben verloren.
Sie hätten ein besseres Gesetz verdient.
Die Grünen wollen das Gesetz jetzt verbessern.
Sie werden im Bundestag dafür kämpfen.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zum Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich auch Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet: "Man hatte schon nicht mehr damit gerechnet: Die Bundesregierung hat heute - nach einem Dreivierteljahr - die als Teil ihres 100-Tage-Sofortprogramms angekündigte Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes durchs Kabinett gebracht. Zuvor war der Punkt monatelang von einer Tagesordnung zur nächsten geschoben worden. Wenn dieses Rumgeeiere wenigstens einen großen Wurf zum Gegenstand gehabt hätte. Aber was Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt da so lange erfolgreich blockierten, war und ist angesichts der Anforderungen an eine moderne und barrierefreie Gesellschaft ein ganz schwaches Papierchen."
Der BGG-Entwurf der Bundesregierung bleibt nach Ansicht von Corinna Rüffer in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück: Statt Barrieren entschlossen zu beseitigen, die die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen verletzen, zementiere der Entwurf diese Barrieren für Jahrzehnte. Nur die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten müssten barrierefrei werden – mit einer Übergangsfrist bis 2045, statt wie im Koalitionsvertrag angekündigt bis 2035. „Dass bedeutet konkret, dass Betroffene mindestens eine weitere Generation lang Ämterbesuche nicht eigenständig erledigen können. Es ist beschämend, dass die schwarz-rote Bundesregierung das unter der Überschrift ‚Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung‘ verkaufen will. Mit solchen Übergangsfristen schafft man keine Teilhabe! Wir hatten als Opposition dem Sondervermögen über 500 Milliarden Euro für moderne Infrastruktur wohlwollend zugestimmt, damit die Bundesregierung in die Zukunft unseres Landes investieren kann. Barrierefreiheit ist eine solche Investition in ein zeitgemäßes Morgen. Stattdessen stopft Schwarz-Rot damit Haushaltslöcher und finanziert Wahlgeschenke für wenige“, erklärte Corinna Rüffer.
Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen sollten mit der Gesetzesreform ebenfalls zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Stattdessen sei lediglich von dem Recht auf Bereitstellung sogenannter „angemessener Vorkehrungen“ gegenüber Anbietern von Gütern und Serviceleistungen die Rede. „Menschen mit Behinderungen bleiben letztlich auf Goodwill von Unternehmen angewiesen. Jegliche Umbauten werden qua Gesetz als ‚unbillige Belastung‘ der Unternehmen ausgeschlossen. Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen muss die Privatwirtschaft ohnehin nicht fürchten. Für sie ändert sich quasi nichts“, betonte die Grünen-Abgeordnete, die sich schon seit vielen Jahren für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzt.
„Schade, dass die Wirtschaftsministerin kein Bewusstsein dafür hat, dass auch ihr Ressort in erster Linie ein Menschenministerium sein sollte. Im Gezänk mit dem SPD-geführten Sozialministerium hat sich Katherina Reiche mit Verzögerungstaktik und Blockadehaltung durchgesetzt. Verloren haben die Menschen mit Behinderungen, die ein Gesetz verdient hätten, das ihre Rechte stärkt. Genau dafür werden wir Grünen im nun anstehenden parlamentarischen Prozess kämpfen“, so Corinna Rüffers Ansage.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zum Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich auch Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet: "Man hatte schon nicht mehr damit gerechnet: Die Bundesregierung hat heute - nach einem Dreivierteljahr - die als Teil ihres 100-Tage-Sofortprogramms angekündigte Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes durchs Kabinett gebracht. Zuvor war der Punkt monatelang von einer Tagesordnung zur nächsten geschoben worden. Wenn dieses Rumgeeiere wenigstens einen großen Wurf zum Gegenstand gehabt hätte. Aber was Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt da so lange erfolgreich blockierten, war und ist angesichts der Anforderungen an eine moderne und barrierefreie Gesellschaft ein ganz schwaches Papierchen."
Der BGG-Entwurf der Bundesregierung bleibt nach Ansicht von Corinna Rüffer in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück: Statt Barrieren entschlossen zu beseitigen, die die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen verletzen, zementiere der Entwurf diese Barrieren für Jahrzehnte. Nur die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten müssten barrierefrei werden – mit einer Übergangsfrist bis 2045, statt wie im Koalitionsvertrag angekündigt bis 2035. „Dass bedeutet konkret, dass Betroffene mindestens eine weitere Generation lang Ämterbesuche nicht eigenständig erledigen können. Es ist beschämend, dass die schwarz-rote Bundesregierung das unter der Überschrift ‚Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung‘ verkaufen will. Mit solchen Übergangsfristen schafft man keine Teilhabe! Wir hatten als Opposition dem Sondervermögen über 500 Milliarden Euro für moderne Infrastruktur wohlwollend zugestimmt, damit die Bundesregierung in die Zukunft unseres Landes investieren kann. Barrierefreiheit ist eine solche Investition in ein zeitgemäßes Morgen. Stattdessen stopft Schwarz-Rot damit Haushaltslöcher und finanziert Wahlgeschenke für wenige“, erklärte Corinna Rüffer.
Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen sollten mit der Gesetzesreform ebenfalls zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Stattdessen sei lediglich von dem Recht auf Bereitstellung sogenannter „angemessener Vorkehrungen“ gegenüber Anbietern von Gütern und Serviceleistungen die Rede. „Menschen mit Behinderungen bleiben letztlich auf Goodwill von Unternehmen angewiesen. Jegliche Umbauten werden qua Gesetz als ‚unbillige Belastung‘ der Unternehmen ausgeschlossen. Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen muss die Privatwirtschaft ohnehin nicht fürchten. Für sie ändert sich quasi nichts“, betonte die Grünen-Abgeordnete, die sich schon seit vielen Jahren für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzt.
„Schade, dass die Wirtschaftsministerin kein Bewusstsein dafür hat, dass auch ihr Ressort in erster Linie ein Menschenministerium sein sollte. Im Gezänk mit dem SPD-geführten Sozialministerium hat sich Katherina Reiche mit Verzögerungstaktik und Blockadehaltung durchgesetzt. Verloren haben die Menschen mit Behinderungen, die ein Gesetz verdient hätten, das ihre Rechte stärkt. Genau dafür werden wir Grünen im nun anstehenden parlamentarischen Prozess kämpfen“, so Corinna Rüffers Ansage.




