Berlin (kobinet)
Am 11. Februar 2026 hat die Bundes-Regierung etwas beschlossen.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik.
Es geht um das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist ein Gesetz.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz soll neu gemacht werden.
Dazu hat sich Dr. Joachim Rock geäußert.
Er arbeitet beim Paritätischen Gesamt-Verband.
Der Paritätische Gesamt-Verband ist ein großer Verein.
Der Verein hilft sozialen Einrichtungen.
Dr. Rock ist dort Haupt-Geschäfts-Führer.
Ein Haupt-Geschäfts-Führer ist der wichtigste Chef.
Er trifft die großen Entscheidungen.
Dr. Rock sagt:
Die Bundes-Regierung hat einen Gesetz-Entwurf gemacht.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein Gesetz.
Da stehen Regeln drin, die neu werden sollen.
Es geht um Barriere-Freiheit bei privaten Firmen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das ist gut und wichtig.
Das musste schon lange passieren.
In Deutschland gibt es viele Barrieren.
Zum Beispiel:
Viele Kinos haben Barrieren.
Viele Hotels haben Barrieren.
Viele Apotheken haben Barrieren.
Das ist im Vergleich mit anderen Ländern schlecht.
Viele Menschen brauchen aber Barriere-Freiheit.
Die Menschen in Deutschland werden älter.
Deshalb brauchen mehr Menschen Barriere-Freiheit.
Jetzt leben 16 von 100 Menschen mit Behinderung.
Aber der Gesetz-Entwurf ist nicht gut genug.
Der Gesetz-Entwurf sagt:
Firmen müssen nicht barriere-frei sein.
Firmen müssen nur im Einzel-Fall helfen.
Zum Beispiel mit einer mobilen Rampe.
Oder mit einer vorgelesenen Speise-Karte.
Das reicht aber nicht aus.
Dr. Rock sagt:
Firmen müssen keine baulichen Änderungen machen.
Das steht so im Gesetz-Entwurf.
Auch kleine Änderungen müssen Firmen nicht machen.
Zum Beispiel einen Tür-Öffner einbauen.
Das ist nicht gut für Menschen mit Behinderung.
Bisher galt:
Für eine Ungleich-Behandlung braucht man einen zwingenden Grund.
Ungleich-Behandlung bedeutet: Menschen werden unterschiedlich behandelt.
Manche bekommen mehr Hilfe, andere weniger.
Ein zwingender Grund ist sehr wichtig.
Man muss etwas tun, weil es nötig ist.
Das neue Gesetz macht die Regel schwächer.
Jetzt reicht ein sachlicher Grund.
Ein sachlicher Grund ist ein Grund für etwas.
Der Grund hat mit der Sache zu tun.
Das macht es für Firmen leichter.
Menschen mit Behinderung werden dann schlechter behandelt.
Dr. Rock sagt:
Die Reform macht die Rechte schwächer.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Man macht etwas anders als vorher.
Das ist falsch.
Die Rechte müssen stärker werden.
Der Bundestag muss das Gesetz besser machen.
Der Bundestag muss nach-bessern.
Der Bundestag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.

Foto: Paritätischer Gesamtverband
Berlin (kobinet) Aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2026 hat sich auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt geäußert: "Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung. Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre."
Der Gesetzentwurf verpflichte Unternehmen nicht zur Barrierefreiheit, sondern nur zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall: eine mobile Rampe hier, eine vorgelesene Speisekarte dort. „Verpflichtende bauliche Veränderungen sind laut Gesetzentwurf für Unternehmen nicht zumutbar – und sei es auch nur der Einbau eines automatischen Türöffners. Mehr noch: Bislang verlangt die Rechtsprechung einen zwingenden Grund für eine Ungleichbehandlung. Das Gesetz senkt diese Hürde ab und lässt bei Unternehmen künftig bereits einen sachlichen Grund genügen“, betonte Dr. Joachim Rock vom Paritätischen. „Kurz: Die vorgeschlagene Reform verschlechtert die Rechte von Menschen mit Behinderungen, statt sie zu stärken. Der Bundestag muss jetzt nachbessern.“

Foto: Paritätischer Gesamtverband
Berlin (kobinet) Aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2026 hat sich auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt geäußert: "Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung. Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre."
Der Gesetzentwurf verpflichte Unternehmen nicht zur Barrierefreiheit, sondern nur zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall: eine mobile Rampe hier, eine vorgelesene Speisekarte dort. „Verpflichtende bauliche Veränderungen sind laut Gesetzentwurf für Unternehmen nicht zumutbar – und sei es auch nur der Einbau eines automatischen Türöffners. Mehr noch: Bislang verlangt die Rechtsprechung einen zwingenden Grund für eine Ungleichbehandlung. Das Gesetz senkt diese Hürde ab und lässt bei Unternehmen künftig bereits einen sachlichen Grund genügen“, betonte Dr. Joachim Rock vom Paritätischen. „Kurz: Die vorgeschlagene Reform verschlechtert die Rechte von Menschen mit Behinderungen, statt sie zu stärken. Der Bundestag muss jetzt nachbessern.“




