Berlin (kobinet)
Menschen mit Behinderung haben lange gewartet.
Sie haben auf eine Reform gewartet.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Man macht etwas besser oder anders als vorher.
Die Reform betrifft das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist: BGG.
Die Regierung hatte die Reform versprochen.
Jetzt gibt es einen Kabinetts-Beschluss.
Die Minister und Ministerinnen treffen sich.
Sie entscheiden etwas zusammen.
Das Kabinett ist eine Gruppe von Ministern.
Sie arbeiten mit dem Bundes-Kanzler zusammen.
Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt.
Der Beschluss bringt etwas Neues.
Menschen mit Behinderung bekommen ein neues Recht.
Das Recht heißt: Angemessene Vorkehrungen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Das bedeutet: Hilfe im Einzel-Fall.
Die Hilfe soll Barrieren überwinden.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg.
Das ist ein großer Fortschritt.
Die Bundes-Vereinigung Lebens-Hilfe findet das gut.
Aber: Der Gesetz-Entwurf hat noch Probleme.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Diese Probleme muss das Parlament lösen.
Das Parlament ist der Bundes-Tag.
Ein Problem ist: Private Firmen müssen nicht viel tun.
Sie müssen nicht alles barriere-frei machen.
BITV ist ein Gesetz.
Behörden müssen Internet-seiten barrierefrei machen.
Ein anderes Problem ist: Bauliche Änderungen sind ausgeschlossen.
Man baut etwas um.
Zum Beispiel: Eine neue Tür oder eine Rampe.
Das heißt: Gebäude müssen nicht umgebaut werden.
Außerdem: Man muss das Recht schnell einfordern.
Einfordern bedeutet: Du verlangst etwas von einer Person.
Du sagst: Das steht mir zu.
Ulla Schmidt ist die Bundes-Vorsitzende der Lebens-Hilfe.
Diese Person leitet eine Gruppe in ganz Deutschland.
Sie ist die Chefin oder der Chef.
Sie sagt: Die Vorbereitung hat sehr lange gedauert.
Jetzt soll das Gesetz schnell kommen.
Das ist wichtig für Menschen mit Behinderung.
Es gibt einen bekannten Satz von Peter Struck.
Der Satz heißt: Kein Gesetz bleibt gleich.
Das bedeutet: Der Bundes-Tag ändert Gesetze oft.
Die Lebens-Hilfe hofft auf gute Änderungen.
Die Lebens-Hilfe sagt: Alle müssen helfen.
Auch private Firmen müssen helfen.
Barriere-Freiheit ist wichtig für alle.
Besonders wichtig ist das heute.
Denn: Unsere Gesellschaft wird älter.
Und: Unsere Gesellschaft ist vielfältig.
Vielfältig bedeutet: Sehr unterschiedlich.
Viele verschiedene Arten.

Foto: Lebenshilfe
Berlin (kobinet) Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe erklärte dazu: „Nach dieser sehr langen Vorbereitungszeit wünschen wir uns nun für die Menschen mit Behinderung insbesondere eine zeitnahe Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes. Dabei muss der Strucksche Satz gelten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Als Lebenshilfe sagen wir: Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor! Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“

Foto: Lebenshilfe
Berlin (kobinet) Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe erklärte dazu: „Nach dieser sehr langen Vorbereitungszeit wünschen wir uns nun für die Menschen mit Behinderung insbesondere eine zeitnahe Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes. Dabei muss der Strucksche Satz gelten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Als Lebenshilfe sagen wir: Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor! Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“




