Berlin (kobinet)
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband hat gute Nachrichten.
Die kurze Form ist: DBSV.
Die Nachrichten sind für blinde Menschen.
Und für Menschen mit Seh-Behinderung.
Seh-Behinderung bedeutet: Eine Person sieht nicht gut.
Es geht um Reisen mit der Bahn.
Die Deutsche Bahn hat etwas verbessert.
Das gilt seit Winter 2025.
Es geht um Tickets buchen.
Jetzt ist das Buchen leichter.
Manche Menschen haben einen Schwer-behinderten-Ausweis.
Das ist ein Ausweis für Menschen mit Behinderung.
Der Ausweis hilft beim Reisen.
Auf dem Ausweis steht ein B.
Das B ist ein Merk-Zeichen.
Merk-Zeichen sind Buchstaben auf dem Ausweis.
Das B bedeutet: Sie dürfen eine Begleit-Person mit-nehmen.
Eine Begleit-Person ist ein Helfer.
Die Person hilft beim Reisen.
Diese Menschen konnten schon vorher Sitz-Plätze reservieren.
Reservieren bedeutet: Einen Platz vorher buchen.
Sie konnten 2 Sitz-Plätze reservieren.
Das war kostenlos.
Neu ist: Das geht jetzt auch im Internet.
Früher ging das nur anders.
Man musste anrufen.
Oder zum Reise-Zentrum gehen.
Das Reise-Zentrum ist ein Büro am Bahnhof.
Das steht im Newsletter vom DBSV.
Ein Newsletter ist eine Nachricht mit Informationen.
Man bekommt ihn per E-Mail.
Der Newsletter heißt: dbsv-direkt.
Der DBSV hat lange dafür gekämpft.
Jetzt können Menschen die Plätze im Internet buchen.
Das ist praktischer.
Menschen können selbständiger reisen.
So funktioniert die Buchung im Internet:
Sie geben die Begleit-Person als weitere Person an.
Das System macht dann alles richtig.
Das Ticket für die Begleit-Person ist kostenlos.
Im Zug brauchen Sie den Schwer-behinderten-Ausweis.
Der Ausweis ist die Fahr-Karte für die Begleit-Person.
Sie müssen den Ausweis dabei haben.
Sie müssen den Ausweis bei der Kontrolle zeigen.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat gute Nachrichten für blinde und sehbehinderte Reisende zu vermelden: "Mit dem Fahrplanwechsel Winter 2025/26 hat die Deutsche Bahn eine wichtige Verbesserung bei der Ticketbuchung umgesetzt. Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B konnten bereits bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren. Neu ist, dass diese kostenfreie Sitzplatzreservierung nun direkt bei der Online-Buchung des Tickets erfolgen kann. Bislang war dies ausschließlich über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in den DB-Reisezentren und -Agenturen möglich." So heißt es im neuesten Newsletter des Verbands dbsv-direkt.
„Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich lange für die Online-Reservierung mit Schwerbehindertenausweis stark gemacht. Die zusätzliche Online-Reservierungsmöglichkeit bedeutet für viele Reisende mehr Flexibilität, Selbstständigkeit und gleichberechtigte digitale Teilhabe bei der Reiseplanung. Bei der Online-Buchung wird die Begleitperson als weitere reisende Person angegeben. Das Buchungssystem sorgt automatisch dafür, dass ihr Ticket als kostenfreies Ticket für die Begleitperson berücksichtigt wird. Die Begleitperson wird auf dem Ticket vermerkt. Wie bisher gilt der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B als Fahrtberechtigung für die Begleitperson. Er muss während der Reise im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden“, heißt es weiter in dbsv-direkt.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat gute Nachrichten für blinde und sehbehinderte Reisende zu vermelden: "Mit dem Fahrplanwechsel Winter 2025/26 hat die Deutsche Bahn eine wichtige Verbesserung bei der Ticketbuchung umgesetzt. Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B konnten bereits bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren. Neu ist, dass diese kostenfreie Sitzplatzreservierung nun direkt bei der Online-Buchung des Tickets erfolgen kann. Bislang war dies ausschließlich über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in den DB-Reisezentren und -Agenturen möglich." So heißt es im neuesten Newsletter des Verbands dbsv-direkt.
„Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich lange für die Online-Reservierung mit Schwerbehindertenausweis stark gemacht. Die zusätzliche Online-Reservierungsmöglichkeit bedeutet für viele Reisende mehr Flexibilität, Selbstständigkeit und gleichberechtigte digitale Teilhabe bei der Reiseplanung. Bei der Online-Buchung wird die Begleitperson als weitere reisende Person angegeben. Das Buchungssystem sorgt automatisch dafür, dass ihr Ticket als kostenfreies Ticket für die Begleitperson berücksichtigt wird. Die Begleitperson wird auf dem Ticket vermerkt. Wie bisher gilt der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B als Fahrtberechtigung für die Begleitperson. Er muss während der Reise im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden“, heißt es weiter in dbsv-direkt.




