Düsseldorf (kobinet)
Die BAG SELBST-HILFE hat sich den Gesetz-Entwurf angeschaut.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Der Gesetz-Entwurf will das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das kurze Wort dafür ist: BGG.
Die BAG SELBST-HILFE sagt: Der Entwurf ist nicht gut genug.
Er hilft Menschen mit Behinderung zu wenig.
Das Gesetz muss mehr tun für Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das größte Problem ist: Private Firmen müssen nicht barriere-frei sein.
Zum Beispiel: Läden oder Dienst-Leistungen.
Dienst-Leistungen sind Arbeiten für andere Menschen.
Zum Beispiel: Haare schneiden oder Auto reparieren.
Aber genau dort brauchen Menschen Barriere-Freiheit.
Beim Einkaufen oder bei Verträgen.
Wenn private Firmen nicht mitmachen müssen ist das schlecht.
Dann können viele Menschen nicht teilhaben.
Teilhaben bedeutet: Mit-machen.
Ihr könnt bei etwas mit-machen und mit-bestimmen.
Martin Danner ist der Bundes-Geschäfts-Führer der BAG SELBST-HILFE.
Er sagt: Menschen brauchen jeden Tag Zugang zu allem.
Zum Beispiel zu Läden und Dienst-Leistungen.
Aber das Gesetz regelt das nicht klar genug.
Private Firmen müssen nicht barriere-frei sein.
Das ist ein großes Problem.
Der Gesetz-Entwurf hat noch ein Problem.
Er sagt: Bauen und Ändern ist oft zu teuer für Firmen.
Dann müssen Firmen nichts ändern.
Auch kleine Dinge nicht.
Zum Beispiel: Einen Halte-Griff anbringen.
Das ist sehr schlecht.
Martin Danner sagt: Das ist falsch.
Wenn alles zu teuer sein soll wird nichts getan.
Dann machen Firmen Barriere-Freiheit nur freiwillig.
Aber Barriere-Freiheit muss Pflicht sein.
Sonst ist das eine Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Die BAG SELBST-HILFE fordert: Der Entwurf muss besser werden.
Auch private Firmen müssen barriere-frei sein.
Das muss klar im Gesetz stehen.
Nur so können alle Menschen teilhaben.
Das ist wichtig für echte Gleichstellung.
Gleichstellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Foto: BAG SELBSTHILFE
Düsseldorf (kobinet) Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er
„Der Gesetzentwurf lässt genau dort Verbindlichkeit vermissen, wo Menschen täglich auf Zugänglichkeit angewiesen sind – beim Einkaufen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Nutzung von Dienstleistungen oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Wenn Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nicht klar gesetzlich geregelt wird, bleibt sie unverbindlich – und damit für viele Menschen unerreichbar.“
Besonders kritisch bewertet die BAG SELBSTHILFE zudem, dass bauliche Maßnahmen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige oder unbillige Belastung“ für Unternehmen eingestuft werden sollen. Eine solche Regelung würde selbst geringfügige Anpassungen – etwa das Anbringen eines Haltegriffs – faktisch ausschließen und somit ad absurdum führen.
„Teilhabe darf nicht durch pauschale Ausnahmen ausgehöhlt werden“, so Danner weiter. „Wenn notwendige bauliche Veränderungen und Serviceanpassungen grundsätzlich als unzumutbar gelten, wird Barrierefreiheit zur freiwilligen Kulanzleistung degradiert. Das ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Rückschritt – und widerspricht nicht nur dem Anspruch eines modernen Gleichstellungsrechts, sondern ist auch als eine nicht hinnehmbare Diskriminierung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen zu werten.“
Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs: Barrierefreiheit muss auch für private Unternehmen klar, verbindlich und wirksam gesetzlich geregelt werden. Nur so kann das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Anspruch gerecht werden, echte Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.
Foto: BAG SELBSTHILFE
Düsseldorf (kobinet) Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er
„Der Gesetzentwurf lässt genau dort Verbindlichkeit vermissen, wo Menschen täglich auf Zugänglichkeit angewiesen sind – beim Einkaufen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Nutzung von Dienstleistungen oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Wenn Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nicht klar gesetzlich geregelt wird, bleibt sie unverbindlich – und damit für viele Menschen unerreichbar.“
Besonders kritisch bewertet die BAG SELBSTHILFE zudem, dass bauliche Maßnahmen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige oder unbillige Belastung“ für Unternehmen eingestuft werden sollen. Eine solche Regelung würde selbst geringfügige Anpassungen – etwa das Anbringen eines Haltegriffs – faktisch ausschließen und somit ad absurdum führen.
„Teilhabe darf nicht durch pauschale Ausnahmen ausgehöhlt werden“, so Danner weiter. „Wenn notwendige bauliche Veränderungen und Serviceanpassungen grundsätzlich als unzumutbar gelten, wird Barrierefreiheit zur freiwilligen Kulanzleistung degradiert. Das ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Rückschritt – und widerspricht nicht nur dem Anspruch eines modernen Gleichstellungsrechts, sondern ist auch als eine nicht hinnehmbare Diskriminierung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen zu werten.“
Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs: Barrierefreiheit muss auch für private Unternehmen klar, verbindlich und wirksam gesetzlich geregelt werden. Nur so kann das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Anspruch gerecht werden, echte Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.




