BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband hat einen kurzen Namen: DBSV.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Der DBSV ist nicht zufrieden mit einem neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist ein Gesetz.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Die Bundes-Regierung hat diesen Entwurf gemacht.
Die Bundes-Regierung sind die wichtigsten Politiker in Deutschland.
Sie führen das Land.
Andreas Bethke arbeitet für den DBSV.
Er sagt: Das neue Gesetz hilft Menschen mit Behinderung nicht.
Firmen dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen.
Benachteiligen bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Diese Person bekommt weniger Chancen.
Das steht jetzt im Gesetz.
Aber: Es gibt viele Ausnahmen im Gesetz.
Ausnahmen bedeutet: Eine Regel gilt nicht immer.
Manchmal gibt es besondere Fälle.
Die Firmen können diese Ausnahmen nutzen.
Der DBSV hat 3 große Probleme mit dem Gesetz gefunden:
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg.
Der DBSV sagt: Im Gesetz fehlen wichtige Dinge.
Barriere-Freiheit ist nicht Pflicht.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Menschen mit Behinderung haben zu wenig Rechte.
Es gibt noch ein Problem.
Früher war eine Regel im Gesetz.
Die Regel war: Firmen müssen beweisen, dass sie richtig handeln.
Diese Regel gibt es jetzt nicht mehr.
Jetzt müssen Menschen mit Behinderung alles selbst beweisen.
Das ist sehr schwer.
Andreas Bethke sagt: Das Gesetz sendet eine falsche Botschaft.
Eine Botschaft ist eine Nachricht.
Sie sagt etwas aus.
Die Botschaft ist: Menschen mit Behinderung sind eine Last.
Das ist nicht richtig.
Der DBSV bittet die Politiker im Bundes-Tag:
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Ändert das Gesetz.
Macht Barriere-Freiheit zur Pflicht.
Schützt Menschen mit Behinderung besser.

Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. Der DBSV ist überzeigt: "Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern."
Als Grund für diese pessimistische Einschätzung zählt der DBSV folgende vorgesehenen Regelungen auf:
- Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt.
- Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden „sachlichen Grund“ eingeschränkt werden.
- Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private Anbieter sind ausgeschlossen.
Was dagegen aus Sicht dieses Verbandes im Entwurf völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen, befürchtet der DBSV, denn bisher wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet, wenn Verstöße gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit nachgewiesen werden. Im Gesetzentwurf ist diese Regel, die zumindest für öffentliche Stellen gilt, einfach gestrichen worden. Wer aufgrund einer Behinderung eine Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig beweisen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen gelingen.
Fatal ist zudem die Botschaft, so wird vom DBSV unterstrichen, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: „Alle nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also eine Bürde für die Gesellschaft“, kritisiert Bethke.
Der DBSV appelliert daher an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen, dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden.

Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher", stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest. Der DBSV ist überzeigt: "Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern."
Als Grund für diese pessimistische Einschätzung zählt der DBSV folgende vorgesehenen Regelungen auf:
- Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt.
- Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden „sachlichen Grund“ eingeschränkt werden.
- Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private Anbieter sind ausgeschlossen.
Was dagegen aus Sicht dieses Verbandes im Entwurf völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen, befürchtet der DBSV, denn bisher wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet, wenn Verstöße gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit nachgewiesen werden. Im Gesetzentwurf ist diese Regel, die zumindest für öffentliche Stellen gilt, einfach gestrichen worden. Wer aufgrund einer Behinderung eine Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig beweisen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen gelingen.
Fatal ist zudem die Botschaft, so wird vom DBSV unterstrichen, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: „Alle nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also eine Bürde für die Gesellschaft“, kritisiert Bethke.
Der DBSV appelliert daher an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen, dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden.




