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Fladungen (kobinet)
Jennifer Sonntags Kolumne "Sie wünschen uns wieder den guten Tod" hat mich beschäftigt. Nicht, weil ich ihrer Warnung vor rechter Behindertenfeindlichkeit widersprechen würde. Im Gegenteil. Wer Menschen mit Behinderung nationalsozialistische Vernichtung nachruft, wer "Euthanasie ist die Lösung" auf einen Stein schreibt und ihn auf eine Einrichtung der Lebenshilfe wirft oder wieder mit Begriffen wie Eugenik hantiert, überschreitet Grenzen, die eine demokratische Gesellschaft niemals hinnehmen darf.
Auch die Sorge, dass sich solche Vorstellungen in einem gesellschaftlichen Rechtsruck wieder stärker Bahn brechen können, teile ich. Und trotzdem komme ich nach der Lektüre zu einem anderen Schluss. Vielleicht sogar deshalb, weil ich Jennifer Sonntag in großen Teilen zustimme. Denn die meisten Beispiele, die sie in ihrer Kolumne beschreibt, haben mit der extremen Rechten erstaunlich wenig zu tun.
Die falsche Blickrichtung
Sonntag schreibt über Pränataldiagnostik und darüber, welchen gesellschaftlichen Rechtfertigungsdruck Eltern erleben können, wenn sie sich für ein behindertes Kind entscheiden. Sie schreibt über die Frage, wie viel medizinische Versorgung wir uns bei alten Menschen noch leisten wollen. Sie schreibt über Kliniken, die sie wegen ihrer Behinderung nicht aufnehmen wollten und sie damit nach eigener Aussage in eine lebensbedrohliche Situation brachten. Sie schreibt über Triage, über einen Katastrophenschutz, in dem Menschen mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt werden, über die Toten im Lebenshilfehaus in Sinzig und über die Morde im Oberlinhaus. Dort sprach eine gesellschaftliche Reaktion teilweise mehr über die Überforderung der Täterin und die vermeintliche "Erlösung" der Opfer als über die ermordeten Menschen. Schließlich schreibt Sonntag über assistierten Suizid in einer Gesellschaft, in der Menschen irgendwann das Gefühl bekommen können, anderen zur Last zu fallen.
Das alles sind reale und wichtige Fragen. Aber wer ist dafür verantwortlich? Die AfD? Die extreme Rechte? Nein. Diese Probleme existieren innerhalb einer demokratischen Gesellschaft und unter der politischen Verantwortung ihrer demokratischen Mitte. Das macht die rechte Gefahr nicht kleiner. Aber es verändert die Frage, die wir stellen müssen.
Uwe Heineker und die bekannte Struktur des Ausschlusses
Dass die Verantwortung der demokratischen Mitte stärker in den Blick gehört, bedeutet keineswegs, die Gefahr von rechts zu verharmlosen. Uwe Heinekers 2026 erschienenes Buch "2031 – Deutschland, die Welt blickt auf dich!" zeigt vielmehr, dass beides gleichzeitig gedacht werden kann. Heineker warnt eindringlich vor einem erneuten Erstarken eugenischen Denkens und erhebt zugleich schwere Vorwürfe gegen die deutsche Behindertenpolitik. Seine Anklage richtet sich gerade gegen jene ausgrenzenden Sonderstrukturen, die von der demokratischen Mitte seit Jahrzehnten organisiert, finanziert und politisch verantwortet werden.
Dabei bleibt seine Kritik nicht bei Einstellungen, Vorurteilen oder mangelnder Bewusstseinsbildung stehen. Er richtet den Blick auf Werkstätten, Sonderschulen, besondere Wohnformen und auf eine Politik, die trotz jahrzehntelanger Kritik an diesen Strukturen festhält. Die entscheidende Frage ist damit nicht mehr nur, was eine Gesellschaft über Menschen mit Behinderung denkt. Es geht darum, was sie mit ihnen macht und welche Ordnung sie dafür geschaffen hat.
Heineker beschreibt auch den Widerspruch zwischen dem menschenrechtlichen Anspruch und einer Wirklichkeit, in der Selbstbestimmung immer wieder mit Kosten, Effizienz und bestehenden Strukturen kollidiert. Ebenso wichtig ist seine Auseinandersetzung mit einer Behindertenpolitik, die ihre Sprache und ihre moralische Legitimation verändert hat, ohne damit zwangsläufig die zugrunde liegenden Formen der Separation zu überwinden. Aus offenem Ausschluss können modernere, fürsorglich begründete und gesellschaftlich akzeptierte Formen der Besonderung werden.
Gerade deshalb reicht es nicht, die Probleme unserer Gegenwart mit mangelnder Bewusstseinsbildung, Unwissenheit oder Gleichgültigkeit zu erklären. Wir wissen längst genug. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert. Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen weisen seit Jahrzehnten auf dieselben strukturellen Probleme hin. Die politischen Verantwortlichen kennen die Kritik an Werkstätten, Förderschulen, besonderen Wohnformen und anderen Formen gesellschaftlicher Separation.
Wenn eine Gesellschaft über Jahrzehnte weiß, dass ihre Strukturen ausgrenzen, und diese Strukturen trotzdem erhält, reicht Unwissenheit als Erklärung irgendwann nicht mehr aus. Dann muss gefragt werden, welche Funktion diese Ordnung nicht nur für die Menschen erfüllt, die angeblich geschützt und versorgt werden sollen, sondern auch für die Gesellschaft, die sie geschaffen hat und bis heute aufrechterhält.
Menschen mit Behinderung stören
Dieser Satz klingt hart. Gemeint ist nicht, dass Menschen mit Behinderung sich störend verhalten. Sie stören eine gesellschaftliche Ordnung, die auf Normalität, Funktionalität, Planbarkeit und möglichst geringer Reibung beruht.
Ein Mensch, der persönliche Assistenz benötigt, stellt Anforderungen. Ein Kind, das nicht in die vorgesehene Schulstruktur passt, stellt Anforderungen. Ein Mensch, der im Restaurant unwillkürliche laute Geräusche macht, stellt Anforderungen an die Selbstverständlichkeit dessen, was wir Öffentlichkeit nennen. Ein schwerbehinderter Mensch, der reisen, arbeiten, wohnen, feiern oder einfach nur einen Kaffee trinken möchte, verlangt möglicherweise Barrierefreiheit, Assistenz, Zeit, Personal und Veränderungen vorhandener Strukturen.
Das war früher ein Problem und es ist heute eines. Verändert hat sich vor allem, wie eine Gesellschaft mit diesem Problem moralisch umgehen darf.
Die gute Aufbewahrung
Unsere Gesellschaft kann Menschen mit Behinderung nicht einfach wegschließen. Sie kann ihnen ihre Gleichwertigkeit nicht absprechen. Sie hat sich zu Menschenrechten, Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion verpflichtet. Also wurde nachgesteuert. Aus Verwahrung wurde Betreuung, aus Fürsorge wurde Förderung, aus Versorgung wurde Teilhabe, aus Institutionen wurden besondere Wohnformen und aus Sonderwelten wurden Angebote. Inzwischen kann sogar innerhalb separierter Strukturen von Inklusion gesprochen werden.
Das ist Fortschritt. Aber Fortschritt und Überwindung sind nicht dasselbe. Denn eine erstaunliche Konstante bleibt bestehen. Auf besonderen Unterstützungsbedarf antworten wir immer wieder mit besonderen Zuständigkeiten, besonderen Angeboten und besonderen Orten. Dabei folgt aus Unterstützungsbedarf keineswegs zwingend Separation. Unterstützung könnte zum Menschen kommen. Stattdessen kommt der Mensch häufig zur Unterstützung.
An diesem Punkt wird ein Mechanismus sichtbar, der weit über die konkrete Behindertenpolitik hinausgeht. Eine Gesellschaft kann etwas tun, das zugleich ihrem eigenen Interesse dient, und dieses Handeln mit dem Wohl derjenigen begründen, die davon betroffen sind. Das Eigeninteresse verschwindet hinter dem behaupteten Fremdinteresse. Derjenige, über den verfügt wird, erscheint als Begünstigter dessen, was mit ihm geschieht. Die Formel ist denkbar einfach: Wir tun es für euch.
Gerade Sonntags Hinweis auf das Narrativ der "Erlösung" macht diesen Mechanismus sichtbar. Wenn nach der Tötung behinderter Menschen davon gesprochen wird, diese seien von ihrem Leiden "erlöst" worden, muss man fragen, wer hier eigentlich von wem erlöst wurde. Die behauptete Antwort lautet, der behinderte Mensch sei von seinem Leiden erlöst worden. Doch damit wird die Perspektive umgekehrt. Die Gesellschaft oder das unmittelbare Umfeld entledigt sich eines Menschen, dessen Existenz als Belastung wahrgenommen wird, und derjenige, der die Folgen trägt, erscheint sprachlich als Begünstigter.
Dieser Mechanismus lässt sich sogar auf die nationalsozialistische "Euthanasie" anwenden. Die Vernichtung behinderter und kranker Menschen wurde auch mit Begriffen des Mitleids und der "Erlösung" bemäntelt. Der Mensch, dessen Leben vernichtet wurde, konnte rhetorisch zum vermeintlichen Begünstigten seiner eigenen Vernichtung werden. Angeblich wurde er erlöst. Tatsächlich entledigte sich die Gesellschaft der Menschen, die sie als minderwertig, belastend oder unnütz definiert hatte.
Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, damalige Tötung und heutige Separation gleichzusetzen. Die Taten, ihre Folgen und ihre moralische Dimension sind fundamental verschieden. Es geht ausschließlich um die Funktionsweise der Legitimation. Ein eigenes gesellschaftliches Interesse wird hinter dem behaupteten Wohl der Betroffenen verborgen.
Genau deshalb lohnt es sich, denselben Mechanismus an einem heute positiv besetzten Begriff zu untersuchen. Menschen mit Behinderung sollen geschützt werden. Das klingt selbstverständlich und kann selbstverständlich richtig sein. Menschen benötigen Schutz, Unterstützung, Assistenz, Pflege und Sicherheit. Doch auch hier muss die Frage erlaubt sein, wer eigentlich vor wem geschützt wird.
Die offizielle Antwort lautet, der behinderte Mensch werde geschützt, betreut, gefördert und versorgt. Das kann alles zutreffen. Es beschreibt nur nicht die gesamte Funktion dieser Ordnung. Denn zugleich schützt die Separation die bestehende Gesellschaft vor den Konsequenzen einer wirklichen gemeinsamen Gesellschaft. Das allgemeine Schulsystem muss sich nicht vollständig verändern, solange besondere Schulen zur Verfügung stehen. Die allgemeine Arbeitswelt muss sich nicht grundsätzlich auf unterschiedlichste Leistungsfähigkeiten einstellen, solange ein besonderer Arbeitsmarkt existiert. Wohnquartiere, Verkehrssysteme, Freizeitangebote und öffentliche Räume müssen weniger konsequent angepasst werden, wenn ein erheblicher Teil des Lebens behinderter Menschen in besonderen Strukturen organisiert wird.
Auch der gesellschaftliche Alltag wird entlastet. Die Mehrheitsgesellschaft muss schwerer Behinderung, Pflegebedürftigkeit, ungewöhnlicher Kommunikation, Abhängigkeit oder einem nicht der Norm entsprechenden Körper nicht selbstverständlich und ungeplant begegnen. Dafür muss niemand behindertenfeindlich denken. Diese Entscheidung wird dem Einzelnen längst durch die gesellschaftliche Organisation abgenommen.
Der behinderte Mensch wird also geschützt. Zugleich wird die Gesellschaft geschützt. Sie wird vor Aufwand, Veränderung, Kosten, Reibung und letztlich vor den Anforderungen geschützt, die die selbstverständliche Anwesenheit behinderter Menschen an eine tatsächlich inklusive Gesellschaft stellen würde.
Das ist die doppelte Funktion der guten Aufbewahrung. Der behinderte Mensch wird versorgt und die Gesellschaft wird entlastet. Weil diese gesellschaftliche Entlastung als Fürsorge für den behinderten Menschen erscheint, entsteht kein moralischer Widerspruch. Im Gegenteil. Es entsteht ein gutes Gewissen.
Die unausgesprochene Botschaft dieser Ordnung lautet ungefähr so: Dieses Leben darf selbstverständlich sein. Wir sorgen auch dafür. Aber wir organisieren es so, dass es uns nicht stört und unser Gewissen nicht belastet.
Nicht der gute Tod. Die gute Aufbewahrung.
Wo sind sie eigentlich?
Man kann diese These für überzogen halten. Dann empfehle ich ein einfaches Experiment. Gehen Sie an einem gewöhnlichen Dienstag durch eine deutsche Innenstadt. Nicht am 5. Mai, nicht während einer Inklusionswoche und nicht zu einem Aktionstag. Einfach Dienstag. Setzen Sie sich ins Café, gehen Sie anschließend einkaufen, fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln und gehen Sie abends ins Kino oder ins Theater.
Und schauen Sie: Wo sind die Menschen mit schweren Behinderungen?
Natürlich gibt es sie. Aber gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf begegnen uns im gewöhnlichen gesellschaftlichen Alltag erstaunlich selten. Man sieht manche von ihnen morgens, wenn sie mit besonderen Fahrdiensten abgeholt werden. Man sieht sie nachmittags, wenn sie zurückgebracht werden. Vielleicht begegnet man einer betreuten Gruppe beim Einkauf. Und natürlich gibt es Inklusionsprojekte, Begegnungstage, besondere Kulturveranstaltungen und Aktionstage. Aber sind das wirklich Begegnungen?
Wer entscheidet eigentlich über die Begegnung?
Begegnung hat für mich etwas mit Augenhöhe zu tun. Wenn ich in einem Café sitze und am Nebentisch sitzt ein Mensch mit schwerer Behinderung, sind wir zunächst beide einfach da. Keiner wurde für den anderen dort hingebracht. Keiner ist das Publikum des anderen und keiner muss den anderen kennenlernen. Vielleicht sprechen wir miteinander. Vielleicht ignorieren wir uns vollständig. Beides ist gesellschaftliche Normalität.
Beim sogenannten Begegnungsprojekt ist die Rollenverteilung häufig eine andere. Menschen mit Behinderung sind da und Menschen ohne Behinderung dürfen kommen. Sie dürfen sich informieren, Berührungsängste abbauen, andere Lebenswelten kennenlernen und "Begegnungen" erleben. Oder eben nicht. Sie entscheiden. Der Mensch mit Behinderung befindet sich dagegen in der abwartenden Position. Er wird sichtbar gemacht und andere entscheiden, ob sie hinschauen.
Drehen wir das doch einmal um.
Ein Begegnungstag mit Menschen ohne Behinderung
Stellen wir uns vor, wir bringen zwanzig Menschen ohne Behinderung an einen besonderen Ort. Dort verbringen sie den Tag. Dann laden wir Menschen mit Behinderung ein und fordern sie auf, vorbeizukommen, Menschen ohne Behinderung zu begegnen, ihre Lebenswelt kennenzulernen und Berührungsängste abzubauen.
Die Menschen ohne Behinderung warten derweil. Vielleicht kommen hundert behinderte Menschen, vielleicht fünf, vielleicht niemand. Das entscheiden die Besucher.
Vermutlich würde man sich bei einem solchen Konzept an den Kopf fassen. Warum bringt man diese Menschen überhaupt an einen besonderen Ort? Warum sollen sie dort darauf warten, dass andere ihnen begegnen? Und vor allem stellt sich eine ziemlich banale Frage: Menschen ohne Behinderung sind doch ohnehin überall.
Genau.
Eine Gesellschaft braucht keine Begegnungsprojekte mit Menschen, die dazugehören
Eine inklusive Gesellschaft müsste Begegnungen mit Menschen mit Behinderung nicht organisieren. Sie würden stattfinden. Nicht immer angenehm, nicht immer pädagogisch wertvoll und nicht immer harmonisch. Sie wären genauso banal, zufällig, manchmal nervig, manchmal schön und meistens vollkommen bedeutungslos wie Begegnungen zwischen allen anderen Menschen auch.
Sonderprojekte können für die Beteiligten sinnvoll und wertvoll sein. Als gesellschaftliches Prinzip bleiben sie dennoch problematisch. Sie schaffen einen freiwillig betretbaren Raum zwischen zwei Welten, anstatt die Trennung dieser Welten aufzuheben. Die Mehrheitsgesellschaft kann hingehen oder sie lässt es bleiben. Anschließend kann sie sich trotzdem als inklusiv verstehen.
Wir haben nicht vergessen. Wir haben organisiert.
Deshalb überzeugt mich auch die Vorstellung nicht, Menschen mit schweren Behinderungen seien gesellschaftlich einfach "vergessen" worden. Wir haben sie nicht vergessen. Wir haben für sie Schulen, Arbeitsplätze, Wohnangebote, Fahrdienste, Freizeitangebote, Betreuungssysteme, Tagesstrukturen, Fachdienste und Zuständigkeiten geschaffen.
Wir haben ungeheuer viel organisiert. Vielleicht liegt genau darin das Problem. Wir haben Menschen so gut außerhalb des allgemeinen gesellschaftlichen Lebens organisiert, dass ihre Abwesenheit im Alltag kaum noch auffällt.
Niemand muss den behinderten Menschen aus dem Café werfen. Er ist häufig schon vorher woanders. Niemand muss sich wünschen, ihm nicht zu begegnen. Die gesellschaftliche Ordnung nimmt einem diese Entscheidung ab. Die Mehrheitsgesellschaft muss nicht einmal behindertenfeindlich denken, um davon zu profitieren.
Auch hier funktioniert derselbe Mechanismus. Die gesellschaftliche Entlastung erscheint nicht als Entlastung. Sie erscheint als Betreuung, Förderung, Schutz und Fürsorge für diejenigen, deren Abwesenheit diese Entlastung überhaupt erst ermöglicht.
Das ist keine rechte Ideologie. Es ist wesentlich angenehmer und moralisch erheblich leichter auszuhalten.
Die Mitte braucht die Rechte dafür nicht
Darüber schreibe ich nicht zum ersten Mal. Bereits in "Die Mitte entscheidet selbst" habe ich darauf hingewiesen, dass wesentliche behindertenpolitische Strukturen nicht unter dem Druck der AfD entstanden sind. Werkstätten, Förderschulen, besondere Wohnformen, Einschränkungen von Selbstbestimmung und Konflikte um die Finanzierung individueller Teilhabe wurden nicht von der extremen Rechten geschaffen. Die demokratische Mitte entscheidet selbst.
In "Die Fantasie vom normalen Volk" habe ich versucht, die dahinterliegende Ordnungsideologie ausführlicher zu beschreiben. Die Rechte und die Mitte sind nicht dasselbe. Die Rechte kann Abweichung offen abwerten. Die Mitte verwaltet sie. Die Rechte kann sagen: Der gehört nicht zu uns. Die Mitte sagt: Selbstverständlich gehört er dazu – und selbstverständlich haben wir ein hervorragendes Angebot für ihn.
Das ist ein fundamentaler Unterschied. Aber ein fundamentaler Unterschied entbindet niemanden von der Verantwortung für das eigene Handeln.
Dabei müssen auch die politischen Ebenen auseinandergehalten werden. Es gibt die demokratische Mitte, die sich zu Menschenrechten und Inklusion bekennt und dennoch separierende Strukturen organisiert und erhält. Es gibt eine Mitte, die sich enthemmt und deren Grenzen dessen, was sagbar, politisch vertretbar und Menschen mit Behinderung zumutbar erscheint, sich verschieben. Und es gibt eigenständige rechte und rechtsextreme Positionen. Diese Bereiche können ineinandergreifen, Übergänge entwickeln und sich gegenseitig verstärken. Sie sind aber nicht dasselbe und ihre jeweiligen Wirkungen haben nicht dieselben Ursachen.
Gerade deshalb ist die Unterscheidung wichtig. Rechte Behindertenfeindlichkeit trifft nicht auf eine Gesellschaft, die zuvor frei von Ableismus gewesen wäre. Sie trifft auf gesellschaftliche Vorstellungen von Normalität, Nützlichkeit, Leistungsfähigkeit und Abweichung, die längst vorhanden sind. Das Handeln der demokratischen Mitte kann es rechten Positionen deshalb sogar erleichtern, an bestehende Vorstellungen und Strukturen anzuknüpfen. Dafür muss die Mitte selbst nicht rechts sein.
Dass Ableismus keiner bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Ordnung vorbehalten ist, habe ich bereits in "Ableismus – Jenseits der Systeme" ausführlicher betrachtet. Dort ging es um die Frage, warum ähnliche Muster der Bewertung, Besonderung und Ausgrenzung unter sehr unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen auftreten können. Die Frage stellt sich auch hier. Nicht nur, welche politische Kraft Ableismus verschärft, sondern welche gesellschaftlichen Vorstellungen bereits vorhanden sind, an die sie anknüpfen kann.
Was wäre eigentlich ohne die AfD?
Vielleicht hilft auch hier ein Gedankenexperiment. Morgen verschwindet die AfD. Es gibt keine relevante rechtsextreme Partei mehr, keine entsprechenden parlamentarischen Provokationen und keine Höcke-Zitate über Inklusion.
Was verändert sich für Menschen mit Behinderung?
Die Werkstätten wären noch da. Die Förderschulen wären noch da. Die besonderen Wohnformen wären noch da. Die Konflikte um Persönliche Budgets und Assistenz wären noch da. Die Kostendebatte um Eingliederungshilfe wäre noch da. Fehlende Barrierefreiheit wäre noch da. Die Schwierigkeiten im Gesundheitswesen wären noch da. Und die gesellschaftliche Unsichtbarkeit vieler schwerbehinderter Menschen wäre ebenfalls noch da.
Die rechte Gefahr wäre verschwunden. Unsere behindertenpolitischen Probleme wären es nicht.
Natürlich wäre damit trotzdem etwas Entscheidendes gewonnen. Menschen mit Behinderung müssten weniger fürchten, dass vorhandene Abwertung politisch enthemmt, verschärft oder in noch weitergehende Forderungen übersetzt wird. Gerade deshalb lohnt sich aber ein zweites Gedankenexperiment.
Was wäre, wenn nicht die AfD verschwände, sondern die demokratische Mitte der Rechten weniger von dem liefern würde, woran sie anknüpfen kann?
Was wäre, wenn Menschen mit Behinderung tatsächlich selbstverständlich in allgemeinen Schulen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in Wohnquartieren, im öffentlichen Raum und im gesellschaftlichen Alltag vorkämen? Wenn ihre Unterstützung nicht überwiegend über besondere Strukturen organisiert würde? Wenn ihre Zugehörigkeit keine politische Forderung mehr wäre, sondern gesellschaftliche Normalität?
Dann träfe rechte Behindertenfeindlichkeit auf eine andere Gesellschaft. Sie müsste nicht nur gegen menschenrechtliche Grundsätze argumentieren, sondern gegen eine gelebte Wirklichkeit, in der Menschen mit Behinderung selbstverständlich dazugehören. Sie könnte nicht auf eine Ordnung zurückgreifen, die Besonderung und Separation längst institutionell eingeübt hat.
Die demokratische Mitte ist deshalb nicht für rechte Behindertenfeindlichkeit verantwortlich. Aber sie muss sich fragen lassen, wie viel schwerer es rechte Behindertenfeindlichkeit hätte, wenn sie ihre eigenen Versprechen tatsächlich eingelöst hätte.
Gegen rechts und trotzdem zur Mitte schauen
Deshalb halte ich es für einen Fehler, wenn sich die Behindertenbewegung zunehmend so stark über den Kampf gegen rechts definiert. Selbstverständlich müssen wir uns gegen rechts stellen. Aber dafür müssen wir nicht einmal als Behindertenbewegung auftreten. Das können und sollten wir als Bürgerinnen und Bürger einer demokratischen Gesellschaft gemeinsam mit allen anderen tun.
Die besondere historische Aufgabe einer Behindertenrechtsbewegung liegt woanders. Sie muss diejenigen mit den eigenen Versprechen konfrontieren, die politische Macht besitzen und diese Gesellschaft tatsächlich gestalten. Die demokratische Mitte hat uns Selbstbestimmung, Teilhabe, Inklusion, Wahlfreiheit und Gleichberechtigung versprochen.
Diese Rechte wurden nicht freiwillig verschenkt. Menschen mit Behinderung mussten dafür kämpfen. Vieles davon steht heute auf dem Papier, ohne gesellschaftliche Wirklichkeit geworden zu sein. Wenn wir diesen Konflikt nicht führen, wird ihn niemand für uns führen.
Die bequemere Gefahr
Vielleicht liegt darin auch die Attraktivität der Konzentration auf rechts. Die Auseinandersetzung ist moralisch eindeutig. Ein Stein mit der Aufschrift "Euthanasie ist die Lösung" braucht keine komplizierte Analyse. Er ist widerwärtig. Ein Politiker, der eugenische Vorstellungen formuliert, lässt sich eindeutig zurückweisen.
Schwieriger wird es bei einer demokratischen Gesellschaft, die sich ausdrücklich zu unseren Rechten bekennt und gleichzeitig Strukturen aufrechterhält, die diesen Rechten widersprechen. Dort gibt es keinen Stein, keinen offensichtlichen Bösewicht und keine einfache moralische Front. Dort gibt es Haushaltspläne, Zuständigkeiten, Leistungsvereinbarungen, Fachkonzepte und gute Absichten.
Vor allem gibt es dort einen Satz, gegen den sich sehr viel schwerer kämpfen lässt:
Wir tun es für euch.
Genau deshalb müssen wir fragen, für wen diese Ordnung eigentlich funktioniert. Wer wird geschützt? Wer wird entlastet? Wer muss sich verändern und wer nicht? Vielleicht ist genau das der Grund, weshalb diese Auseinandersetzung so viel unangenehmer ist.
Nicht die Selektion von übermorgen
Jennifer Sonntag warnt zu Recht davor, wohin gesellschaftliche Enthemmung führen kann. Uwe Heineker dokumentiert in seinem Buch, wie beharrlich Deutschland trotz jahrzehntelanger Kritik an seinen ausgrenzenden Sonderstrukturen festhält und wie wenig die menschenrechtlichen Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention daran bislang grundsätzlich geändert haben. Beides sollte man ernst nehmen.
Aber ich möchte nicht nur über die mögliche Selektion von übermorgen sprechen. Ich möchte über die Separation von heute sprechen. Über eine Gesellschaft, die Menschen mit Behinderung nicht vernichten will und sie nicht einmal schlecht behandeln will. Eine Gesellschaft, die für sie sorgt, Geld für sie ausgibt, sie schützt und ihnen besondere Angebote macht. Und eine Gesellschaft, die gleichzeitig erstaunlich gut darin ist, ihr Leben außerhalb der gesellschaftlichen Normalität zu organisieren.
Vielleicht brauchen wir deshalb neben der Warnung vor dem "guten Tod" einen Begriff für dieses andere Phänomen. Für die ethisch legitimierte, professionell organisierte und moralisch beruhigende Form gesellschaftlicher Distanz.
Ich nenne sie Eucustodision. Die gute Aufbewahrung.
Ihr entscheidender Mechanismus lautet nicht: Wir schließen euch aus. Er lautet: Wir tun es für euch. Und genau deshalb müssen wir fragen, was die Gesellschaft damit zugleich für sich selbst tut.
Denn die Rechte droht möglicherweise mit einer Gesellschaft, in der Menschen wie wir keinen Platz mehr haben. Die demokratische Mitte verspricht uns diesen Platz seit Jahrzehnten.
Es wird Zeit zu fragen, wo er eigentlich ist.





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