MAGDEBURG (kobinet)
Barbara Kaiser war Behinderten-Beauftragte in Wittenberg.
Eine Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderung.
Sie arbeitet für die Stadt oder die Regierung.
Das ist eine Arbeit für Menschen mit Behinderung.
Barbara Kaiser hat diese Arbeit sehr gern gemacht.
Das hat sie im Fernsehen gesagt.
Aber jetzt hat Barbara Kaiser aufgehört.
Warum hat Barbara Kaiser aufgehört?
Die Arbeit war sehr viel.
Barbara Kaiser musste jeden Tag arbeiten.
Aber sie bekam kein Geld dafür.
In Sachsen-Anhalt gibt es ein Gesetz.
Sachsen-Anhalt ist ein Bundes-Land in Deutschland.
Die Haupt-Stadt heißt Magde-burg.
Das Gesetz sagt: Diese Arbeit ist ein Ehren-Amt.
Ein Ehren-Amt ist eine Aufgabe ohne Bezahlung.
Menschen helfen frei-willig anderen Menschen.
Was ist ein Ehren-Amt?
Bei einem Ehren-Amt arbeitet man ohne Geld.
Man macht die Arbeit frei-willig.
Frei-willig bedeutet: Sie müssen etwas nicht tun.
Sie machen es nur, wenn Sie wollen.
Aber Barbara Kaiser hatte zu viel Arbeit.
Deshalb konnte sie nicht mehr ohne Geld arbeiten.
Der mdr hat darüber berichtet.
Der mdr ist ein Fernseh-Sender.
Ein Fernseh-Sender macht Fernseh-Sendungen.
Den Bericht kann man im Internet sehen.
Hier ist der Link zum Bericht.

Foto: H. Smikac
MAGDEBURG (kobinet) Bis vor kurzem war Barbara Kaiser Behindertenbeauftrage der Lutherstadt Wittenberg. Sie hat, wie sie in einem Bericht der mdr-Sendung "Sachsen Anhalt heute" erklärt. diesen Job geliebt. Aber nun hat sie ihn hingeworfen. Der Grund dafür: Eigentlich hätte sie als Behindertenbeauftragte Arbeit für einen Vollzeitjob, Geld gibt es jedoch, entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt, nur für ein Ehrenamt. Der ganze mdr-Bericht ist unter diesem Link anzusehen.

Foto: H. Smikac
MAGDEBURG (kobinet) Bis vor kurzem war Barbara Kaiser Behindertenbeauftrage der Lutherstadt Wittenberg. Sie hat, wie sie in einem Bericht der mdr-Sendung "Sachsen Anhalt heute" erklärt. diesen Job geliebt. Aber nun hat sie ihn hingeworfen. Der Grund dafür: Eigentlich hätte sie als Behindertenbeauftragte Arbeit für einen Vollzeitjob, Geld gibt es jedoch, entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt, nur für ein Ehrenamt. Der ganze mdr-Bericht ist unter diesem Link anzusehen.




