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Berlin (kobinet) Seit Jahren wird sie diskutiert, nun biegt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit die Frage, ob und wie private Unternehmen als Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, in die Zielgerade ein. Am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Für die Teilnahme an der Anhörung vor Ort ist eine Anmeldung bis 17. Juni 18:00 Uhr möglich. Die Anhörung wird auch auf www.bundestag.de mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen und voraussichtlich wird es vor dem Reichstag eine Protestaktion geben. Denn der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nicht nur viele Lücken, sondern birgt bei der derzeitigen Formulierung die Gefahr, dass Unternehmen von sämtlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ausgenommen werden, weil diese als „unverhältnismäßige Belastung“ definiert werden.







































