Berlin (kobinet)
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz soll geändert werden.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es sorgt dafür: Menschen mit Behinderung haben gleiche Rechte.
Darüber gibt es seit Jahren eine Diskussion.
Bei einer Diskussion reden viele Menschen miteinander.
Die Menschen haben dabei verschiedene Meinungen.
Bei der Änderung geht es um eine wichtige Frage.
Müssen private Unter-nehmen barriere-frei sein?
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können Produkte und Dienst-Leistungen nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung können diese Dinge nutzen.
Am 22. Juni 2026 gibt es eine öffentliche Anhörung.
Öffentliche Anhörung bedeutet: Alle Menschen können zuhören.
Fach-Leute und Betroffene können ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören genau zu.
Die Anhörung findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Sie findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.
Ein Ausschuss ist eine kleine Gruppe im Bundes-Tag.
Die Gruppe beschäftigt sich genau mit einem Thema.
Du kannst bei der Anhörung dabei sein.
Melde dich bis zum 17. Juni um 18:00 Uhr an.
Die Anhörung wird auch im Internet übertragen.
Du kannst sie auf www.bundestag.de ansehen.
Es gibt auch eine Gebärden-Sprach-Dolmetschung.
Gebärden-Sprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-Sprache.
Die Inhalte werden in Gebärden-Sprache übersetzt.
Vor dem Reichstag wird es eine Protest-Aktion geben.
Der Reichstag ist ein großes Gebäude in Berlin.
Dort arbeiten die Mitglieder des Bundes-Tags.
Bei einem Protest zeigen Menschen öffentlich ihre Meinung.
Sie wollen so auf ein Problem aufmerksam machen.
Die Menschen wollen gegen den Gesetz-Entwurf protestieren.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird zuerst geprüft.
Er kann noch geändert werden.
Der Gesetz-Entwurf hat viele Lücken.
Lücken bedeutet: Wichtige Dinge fehlen.
Der Gesetz-Entwurf hat ein großes Problem.
Unter-nehmen könnten sagen: Es kostet uns zu viel.
Das nennt man: unverhältnis-mäßige Belastung.
Unverhältnis-mäßige Belastung bedeutet: Es kostet zu viel oder ist zu aufwendig.
Dann müssen Unter-nehmen nichts für Barriere-Freiheit tun.
Menschen mit Behinderung haben dann weniger Rechte.

Foto: AbilityWatch
Berlin (kobinet) Seit Jahren wird sie diskutiert, nun biegt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit die Frage, ob und wie private Unternehmen als Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, in die Zielgerade ein. Am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Für die Teilnahme an der Anhörung vor Ort ist eine Anmeldung bis 17. Juni 18:00 Uhr möglich. Die Anhörung wird auch auf www.bundestag.de mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen und voraussichtlich wird es vor dem Reichstag eine Protestaktion geben. Denn der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nicht nur viele Lücken, sondern birgt bei der derzeitigen Formulierung die Gefahr, dass Unternehmen von sämtlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ausgenommen werden, weil diese als "unverhältnismäßige Belastung" definiert werden.

Foto: AbilityWatch
Berlin (kobinet) Seit Jahren wird sie diskutiert, nun biegt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und damit die Frage, ob und wie private Unternehmen als Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, in die Zielgerade ein. Am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Für die Teilnahme an der Anhörung vor Ort ist eine Anmeldung bis 17. Juni 18:00 Uhr möglich. Die Anhörung wird auch auf www.bundestag.de mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen und voraussichtlich wird es vor dem Reichstag eine Protestaktion geben. Denn der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nicht nur viele Lücken, sondern birgt bei der derzeitigen Formulierung die Gefahr, dass Unternehmen von sämtlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen ausgenommen werden, weil diese als "unverhältnismäßige Belastung" definiert werden.





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