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Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion mit Lücken

Heike Heubach
Heike Heubach
Foto: Deutscher Bundestag

Berlin (kobinet) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hat sich die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion Heike Heubach mit einem Statement zu Wort gemeldet. Sie schreibt: "Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche - vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch. In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen."

Heike Heubach freue sich auf die anstehenden Beratungen und werde sich mit Nachdruck für verbindliche und wirksame Verbesserungen einsetzen, heißt es weiter im Statement der SPD-Bundestagsabgeordneten.

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Bernd Kittendorf
15.02.2026 03:06

„Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen“ steht im Artikel. Nun, irgendwie steht Barrierefreiheit derzeit noch nicht mal auf dem Papier des Gesetzentwurfs als verbindliche Vorgabe für den ebenfalls im Artikel genannten privaten Sektor. Auch die im Artikel behauptete Verbesserung im öffentlichen Bereich wird offenbar von Lesern des Entwurfs nur selten so gesehen. Wie war das mit den Fristen für Dienstgebäude des Bundes? Bis zum genannten Termin Ende 2045 wäre ein heute geborener Mensch schon volljährig. Das ist nicht ambitioniert oder gar ein Aufholen von Versäumnissen, denn die UN-BRK ist ja schon länger gültig. Von welchen Parteien ist dieser von vielen Seiten gescholtene Entwurf eigentlich auf den Weg gebracht und bisher abgenickt worden?! Halb so schlimm, wenn die Abgeordneten im weiteren Verfahren noch die Kurve kriegen und aus dem schlechten Entwurf mit entscheidenden Verbesserungen gar ein gutes Gesetz wird. Kritikpunkte als Anhalt, was dazu alles anders gelöst werden muß, kann man ja problemlos an vielen Stellen nachlesen. Könnte und sollte man, wenn man Barrierefreiheit und Inklusion tatsächlich erreichen möchte. Mit dem vorgelegten Entwurf kann das nicht gelingen, der hat offenbar andere Ziele. Am Ergebnis und beim Abstimmungsverhalten werden nicht nur die selbst Betroffenen ablesen können, wie die Überzeugungen der gewählten Abgeordneten tatsächlich aussehen.