Berlin (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat einen Plan gemacht.
Die Bundes-Regierung sind die wichtigsten Politiker in Deutschland.
Der Plan heißt: Reform vom Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Das kurze Wort dafür ist: BGG.
Viele Menschen sind enttäuscht von diesem Plan.
Es gibt einen Vertrag von den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von 193 Ländern.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
In dem Vertrag stehen wichtige Rechte.
Die Regierung hält sich nicht gut an diesen Vertrag.
Der neue Plan hat große Probleme.
Private Firmen müssen nicht barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können überall hin.
Die Firmen können selbst entscheiden.
Das ist nicht gut.
Firmen können sagen: Das ist zu schwer.
Dann müssen sie nichts ändern.
Es gibt keine Strafen für die Firmen.
Menschen mit Behinderung bekommen kein Geld.
Das ist unfair.
Viele Menschen kämpfen seit Jahren.
Sie wollen eine Gesellschaft für alle.
Aber der neue Plan hilft nicht.
Im Alltag ändert sich nichts.
Das sagt der Anti-Diskriminierungs-Verband Deutschland.
Das kurze Wort ist: advd.
Der advd hilft Menschen gegen Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Ungerechte Behandlung.
Der advd sagt: Der Plan macht alles kompliziert.
Es gibt viele verschiedene Gesetze.
Ein Gesetz heißt: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Das Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Das kurze Wort ist: AGG.
Niemand weiß: Was gilt wann?
Die Regeln passen nicht zusammen.
Menschen mit Behinderung verstehen die Regeln nicht.
Sie wissen nicht: Was sind meine Rechte?
Das ist sehr schlecht.
Der advd fordert: Der Bundestag muss den Plan ändern.
Der Bundestag ist eine Gruppe von Politikern in Deutschland.
Barriere-Freiheit muss Pflicht sein.
Die Regeln müssen klar sein.
Menschen müssen ihre Rechte durchsetzen können.
Durchsetzen bedeutet: etwas erreichen und Erfolg haben.
Mehr Informationen gibt es beim advd.

Foto: advd
Berlin (kobinet) "Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern." So fasst der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zusammen.
Zudem schaffe der Gesetzentwurf nach Ansicht des Antidiskriminierungsverband Deutschland neue Unsicherheiten für Betroffene. „Die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen überschneiden sich mit bestehenden Diskriminierungsschutzvorschriften – insbesondere mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – ohne das Verhältnis klar zu bestimmen. Unklar bleibt auch, welche Ansprüche in welchen Konstellationen greifen, welche Fristen gelten und welche Rechtsfolgen durchsetzbar sind. Statt Rechtssicherheit entsteht ein schwer durchschaubares Nebeneinander von Regelungen – zulasten derjenigen, die ihre Rechte geltend machen wollen. Eine inklusive Gesellschaft braucht klare, kohärente und durchsetzbare Regelungen. Verwässerte Rechtsansprüche auf dem Papier, die folgenlos bleiben, sind das Gegenteil. Der advd fordert den Bundestag auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten: Barrierefreiheit muss verbindlich geregelt, die Rechtsdurchsetzung ermöglicht und das Verhältnis zum AGG eindeutig geklärt werden“, heißt es weiter vonseiten des advd.

Foto: advd
Berlin (kobinet) "Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern." So fasst der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zusammen.
Zudem schaffe der Gesetzentwurf nach Ansicht des Antidiskriminierungsverband Deutschland neue Unsicherheiten für Betroffene. „Die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen überschneiden sich mit bestehenden Diskriminierungsschutzvorschriften – insbesondere mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – ohne das Verhältnis klar zu bestimmen. Unklar bleibt auch, welche Ansprüche in welchen Konstellationen greifen, welche Fristen gelten und welche Rechtsfolgen durchsetzbar sind. Statt Rechtssicherheit entsteht ein schwer durchschaubares Nebeneinander von Regelungen – zulasten derjenigen, die ihre Rechte geltend machen wollen. Eine inklusive Gesellschaft braucht klare, kohärente und durchsetzbare Regelungen. Verwässerte Rechtsansprüche auf dem Papier, die folgenlos bleiben, sind das Gegenteil. Der advd fordert den Bundestag auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten: Barrierefreiheit muss verbindlich geregelt, die Rechtsdurchsetzung ermöglicht und das Verhältnis zum AGG eindeutig geklärt werden“, heißt es weiter vonseiten des advd.




