
Foto: gemeinfrei
WIESBADEN (kobinet) Das Land Hessen übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, die bei Impfungen die Kommunikation zwischen den zu impfenden Personen und dem Personal vor Ort sicherstellt. Für die anspruchsberechtigte Personengruppe wurde ein Verfahren entwickelt mit dem die Kosten entweder direkt zwischen dem Dolmetschenden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerechnet oder aber jener Person erstattet werden können, die die Leistung bereits in Anspruch genommen hat.











































