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Bremen (kobinet) Die Europäische Richtlinie zum European Accessibility Act wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 umgesetzt. Im 4. Teil des Beitrags zur Umsetzung der Richtlinie beschäftigen sich die Autoren Uwe Boysen und Hans-Joachim Steinbrück mit der Rechtsdurchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen und liefern abschließend eine kritische Schlussbemerkung zum BFSG. Darauf macht Reha-Recht.de in ihrem Newsletter aufmerksam.
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