Bremen (kobinet) Die Europäische Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 umgesetzt. Im 3. Teil ihres Beitrags zur Umsetzung der Richtlinie stellen die Autoren Uwe Boysen und Hans-Joachim Steinbrück das Instrument der Marktüberwachung vor und zeigen die Barrierefreiheitsanforderungen anderer Rechtsakte der Europäischen Union auf. Darauf macht Reha-Recht.de in ihrem Newsletter aufmerksam.
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