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Marktüberwachung und Barrierefreiheitsanforderungen

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Foto: omp

Bremen (kobinet) Die Europäische Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 umgesetzt. Im 3. Teil ihres Beitrags zur Umsetzung der Richtlinie stellen die Autoren Uwe Boysen und Hans-Joachim Steinbrück das Instrument der Marktüberwachung vor und zeigen die Barrierefreiheitsanforderungen anderer Rechtsakte der Europäischen Union auf. Darauf macht Reha-Recht.de in ihrem Newsletter aufmerksam.

Link zum Beitrag mit dem 3. Teil im forum Rehabilitation und Teilhaberecht

Link zum Beitrag mit dem 2. Teil im forum Rehabilitation und Teilhaberecht

Link zum Beitrag mit dem 1. Teil im forum Rehabilitations- und Teilhaberecht

Link zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021