
Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) „Im Jahr 2019 wurde in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt, welche Regeln für E-Scooter gelten. Die Verordnung wird seit geraumer Zeit überarbeitet, der DBSV hatte zuletzt im August 2024 an einer Anhörung dazu teilgenommen. Jetzt die böse Überraschung: Das Bundesverkehrsministerium präsentiert auf seiner Internetseite einen überarbeiteten Referentenentwurf, der in vielen Punkten noch fußgängerfeindlicher ist als die derzeit geltende Regelung. Die berechtigten Kritikpunkte des DBSV und anderer Verbände aus der Anhörung 2024 wurden geflissentlich ignoriert. Aber damit nicht genug: Die neue Fassung soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und in den Bundesrat gehen, eine erneute Anhörung der Verbände dazu ist nicht geplant. Umso mehr Grund, sich Gehör zu verschaffen.“ Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband dbsv in seinem aktuellen Newsletter dbsv-direkt hin.






































