Menu Close

Kunst oder Betreuung? Die FDST-Ausstellung zeigt das Grundproblem institutioneller Inklusion

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren (via Vorstand, wir leiten weiter) per Email.
Eine Frau steht mit dem Rücken zur Kamera in einem Ausstellungsraum und betrachtet Bilder und Skulpturen an den Wänden.
Was heißt hier Kunst? Autonomer Ausdruck oder institutionelle Rahmung?
Foto: Ralph Milewski

Fladungen (kobinet) Die Fürst Donnersmarck-Stiftung lädt zur Gruppenausstellung "In meine Welt hinein" in das Rathaus Reinickendorf ein. Schon der Titel suggeriert Nähe und Einblick, doch ein Blick auf Flyer und Einladungstext zeigt, dass diese Ausstellung weniger Kunst als Institution kommuniziert. Nicht die Künstler:innen, ihre Autorschaft und ihre Werke stehen im Mittelpunkt, sondern der betreuende Rahmen, die Funktionsträger:innen und die Botschaft: Seht her, wir ermöglichen Inklusion.

Der Flyer listet 14 namentlich genannte Kunstschaffende auf und doch werden sie nicht als Künstler:innen vorgestellt, sondern als „Klient:innen“ des Ambulant Betreuten Wohnens. Die Eröffnung bestreiten nicht sie, sondern eine Bezirksbürgermeisterin, eine Behindertenbeauftragte und ein Bereichsleiter der Stiftung. Der einführende Vortrag kommt von einem Mitarbeiter der Einrichtung. Kunst- und Kulturverantwortliche wie ein örtlicher Kunstverein, eine Kulturagentur oder unabhängige Kurator:innen sind nicht zu sehen. Die Ausstellung bleibt damit in einem geschlossenen sozialen Rahmen und wird nicht in den allgemeinen Kunstkontext eingebettet.

Damit reproduziert diese Ausstellung genau jene Strukturen, die ich in früheren Artikeln auf kobinet kritisiert habe. In „Es regnet – Ableismus – auf Menschen (mit Behinderung)“ ging es um geschlossene Förderökonomien, die Autonomie ersetzen durch Betreuung und Anerkennung nur innerhalb eigener Sonderräume zulassen. In „Zwischen Selbstbild und Fremdzuschreibung: Die Identitätsfalle der Behinderung – Teil 4“ beschrieb ich, wie Menschen mit Behinderung reflexartig in Sonderkategorien geschoben werden, selbst dort, wo ihre Kunst keiner besonderen Behandlung bedarf. Die FDST-Ausstellung vereint beides: Sie schafft Sichtbarkeit, aber ausschließlich auf institutionellen Bedingungen, innerhalb einer Parallelwelt der Fürsorge.

Solche Ausstellungen dürfen selbstverständlich stattfinden. Sie können für viele Teilnehmende ein wertvolles Forum sein, um Ergebnisse kreativer Beschäftigung oder Therapieprozesse zu zeigen. Aber dann müssen sie auch genau so benannt werden, als Präsentationen aus einem Betreuungs- oder Förderprogramm, nicht als Kunstausstellungen im professionellen Sinn und schon gar nicht als Beleg für gelungene Inklusion.

Das Problem entsteht, wenn Einrichtungen wie die FDST diese Formate bewusst mit dem Begriff Kunst und dem Anspruch „Inklusion“ aufladen, um damit gesellschaftliche Anerkennung für ihre eigene Arbeit zu generieren. Die Ausstellung wird so Teil der Selbstdarstellung der Institution und der lokalen Politik, nicht Teil einer gleichberechtigten Kunstlandschaft. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen künstlerischer Autorschaft und betreuter Kreativbeschäftigung, was letztlich wieder Menschen mit Behinderung instrumentalisiert.

Echte Inklusion würde bedeuten, dass Künstler:innen mit Behinderung wie alle anderen ausstellen, in offenen Ausschreibungen, barrierefrei zugänglich und unter gleichen Voraussetzungen. Sie würden nicht auf ihre Wohnform reduziert und bräuchten keine Stiftungsstrukturen, um ihre Kunst in die Öffentlichkeit zu bringen. Ihre Werke würden kuratiert, diskutiert und kritisiert wie die jedes anderen Kunstschaffenden und nicht präsentiert als Sozialprojekt.

Solange Kunst von Menschen mit Behinderung nur unter solchen Vorzeichen sichtbar wird, bleibt sie institutionell abhängig. Die Definitionsmacht liegt bei der Stiftung, die Öffentlichkeit ist ein Nebeneffekt betreuter Wohnformen, nicht das Ergebnis künstlerischer Selbstbestimmung. Diese Ausstellung zeigt nicht „In meine Welt hinein“, sondern sehr deutlich, wie eng die Grenzen dieser Welt gezogen werden, wenn Institutionen entscheiden, wer Künstler sein darf und wenn Therapieergebnisse und Kunst bewusst nicht unterschieden werden, um ein Inklusionsnarrativ zu bedienen.

Am Ende wirkt dieses Format wie eine Projektion künstlerischer Wertschätzung auf eine betreute Klientel. Es gibt keine erkennbare öffentliche Präsenz der Beteiligten als eigenständige Künstler:innen außerhalb dieser Einrichtung. Sichtbar wird vor allem das Bild, das die Institution selbst von „Kunst und Inklusion“ zeichnet – ein Bild, das die Beteiligten nicht aus eigener Position heraus formen können, sondern das für sie entworfen wird.

Diese Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Menschen, die die gezeigten Werke geschaffen haben. Ihre Kreativität und ihr Ausdruck verdienen Respekt und Wertschätzung. Das Problem liegt im Umgang anderer mit diesen Arbeiten: in der Fremdbestimmung, in der Projektion von institutionellen Erzählungen und im inflationären Gebrauch von Begriffen wie „Kunst“ und „Inklusion“, um ein positives Bild der Einrichtung und ihrer Arbeit zu zeichnen. Die Ausstellung im Treppenhaus des Rathauses zeigt vor allem, wie sehr solche Formate von außen definiert werden – nicht von den Menschen, deren Werke hier eigentlich im Mittelpunkt stehen sollten.