
Foto: Corcula Kropke
Hamburg (kobinet) Die Kanzlei Menschen und Rechte begrüßt die beiden am 30. November veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“, wobei es einerseits um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie und andererseits um Schulschließungen ging. Das Bundesverfassungsgericht habe hier in überzeugender Weise das Zusammenwirken von Freiheitsrechten der Einzelnen, Gestaltungsmöglichkeiten und auch Gestaltungserfordernissen des Gesetzgebers, sowie Schutzpflichten gegenüber den von der Pandemie in besonderer Weise betroffenen Menschen – in den vorliegenden Entscheidungen vor allem Kindern – unterstrichen.










































