Berlin (kobinet) Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen hat die Frage, ob Personen, die sich aufgrund von 3G- bzw. 2G-Regelungen diskriminiert sehen, einer ausführlichen rechtlichen Analyse unterzogen. Dem Argument, es handele sich um eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung, erteilt sie eine Absage. Es gibt jedoch Personengruppen, bei denen eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter bestimmten Bedingungen vorliegen kann. Darauf weist das Antidiskriminierungsbüro in seinemneuesten Newsletter hin.
Werden nicht Geimpfte diskriminiert?

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