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Petition zum Werkstattentgelt

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Foto: Pixabay/geralt

BERLIN (kobinet)

Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag hat Christian Sackmann, Vorsitzender des Werkstattrats der BruderhausDiakonie, Forderungen nach einer Reform des Entgeltsystems in Werkstätten Nachdruck verliehen. Werkstattbeschäftigte in Deutschland warten seit vielen Jahren auf eine spürbare und nachhaltige Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Die BAG WfbM begrüßt Christian Sackmanns Initiative. Der Verband und seine Mitglieder setzen sich ebenfalls für ein auskömmliches, faires und nachvollziehbares Entgelt in Werkstätten ein. Die Petition von Christian Sackmann ist aus Sicht des Verbandes deshalb ein deutliches Zeichen, dass es endlich Entscheidungen auf politischer Ebene braucht – so wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt. Mehr zur Petition zum Werkstattentgelt beim Deutschen Bundestag gestartet - BAG WfbM .

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Uwe Heineker
28.08.2026 12:47

Diese Petition löst kein einziges Strukturproblem, sie zementiert es.

Wer „faires, existenzsicherndes Entgelt“ fordert, aber bewusst KEINEN Arbeitnehmerstatus nach §611a BGB, KEINEN Mindestlohn und KEINE Arbeitslosenversicherung fordert, will keine Teilhabe, sondern Bestandsschutz für das Werkstatt-System.

Fakten:

1. Beschäftigte leisten produktive Arbeit nach §219 SGB IX, gelten aber nur als „arbeitnehmerähnlich“ nach §221 Abs.1 SGB IX [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Reform_des_Werkstattsystems%5D

2. Durchschnittslohn im Arbeitsbereich: 219 Euro / Monat [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Reform_des_Werkstattsystems + BMAS-Entgeltstudie 2023]

3. Der gesetzliche Auftrag, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, scheitert seit Jahrzehnten bei einer Übertrittsquote von unter 1% und gilt als „weitestgehend gescheitert“ [Quelle: Erfurter Erklärung der Behindertenbeauftragten, dokumentiert hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Reform_des_Werkstattsystems%5D

4. Die BMAS-Studie selbst warnt: Der Ausschluss vom Arbeitnehmerstatus und Mindestlohn kann als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 S.2 GG, gegen EU-Recht RL 2000/78/EG und gegen Art. 27 UN-BRK gesehen werden [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Reform_des_Werkstattsystems S.214]

5. EuGH Fenoll-Urteil C-174/14: Auch WfbM-Beschäftigte KÖNNEN Arbeitnehmer im EU-Sinne sein. Was in Frankreich gilt, gilt bald auch in Deutschland. [Quelle: https://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/f_2020/F49-2020_Mindestlohnanspruch_von_WfbM-Beschaeftigten.pdf%5D

Diese Petition 198637 [https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_04/_17/Petition_198637.$$$$.a.u.html] ist das Feigenblatt der Trägerlandschaft – auch hier bei der Lebenshilfe Celle [https://lebenshilfe-celle.de/reform-der-werkstaetten-…/]. Sie will mehr Steuergeld für den Grundbetrag (entkoppelt vom BAföG), aber die Lohnausbeutung im arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis behalten.

Echte Wertschätzung wäre: Voller Arbeitnehmerstatus, Mindestlohn von 13,90€, Streikrecht, Betriebsrat nach BetrVG statt Werkstattrat nach DWMV/WMVO Mitbestimmung light.

Deshalb unterschreibe ich das nicht.

er Werkstätten wirklich reformieren will, muss das Sonderarbeitsrecht abschaffen, nicht aufhübschen. Art. 27 UN-BRK fordert inklusiven Arbeitsmarkt, nicht besser bezahlte Segregation.

#WfbM #Werkstattreform #Mindestlohn #UNBRK #Petition198637 #buch2031

Stephan Laux
Antwort auf  Uwe Heineker
30.08.2026 13:41

Ich auch nicht! Wozu habe ich sonst Dein Buch gelesen?
Nochmals herzlichen Dank dafür!
Gruß Stephan Laux