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Neues saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz ist ein wichtiges Signal für Menschenrechte in schwierigen Zeiten

Landkarte Lage Saarland in Deutschland
Landkarte Lage Saarland in Deutschland
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland

BERLIN / SAARBRÜCKEN (kobinet)

Das vom Landtag beschlossene "Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland" ist ein wichtiger Meilenstein. "Wir begrüßen, dass das Saarland sich mit dem neuen Gesetz vornimmt, nicht nur die öffentlich zugänglichen Bereiche der Dienstgebäude barrierefrei zu machen, sondern auch die nicht-öffentlichen Bereiche", sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Damit wird ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Barrierefreiheit von Arbeitsstätten unternommen, der sich bundesweit sehen lassen kann."

Auch die Verbesserungen bezüglich der Barrierefreiheit von Behördenkommunikation und öffentlichen Gefahreninformationen sowie die Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten bewertet das Institut positiv: "Durch eine Verbandsklage konnte bislang nur die Feststellung eingeklagt werden, dass ein Mensch diskriminiert wurde", so Sören Zimmermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und zuständig für das Monitoring des Saarlands. "Nun werden auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen möglich sein, was einen echten Unterschied für Betroffene bedeutet. Wir freuen uns sehr, dass die Landtagsberatungen hier und auch an anderen Stellen noch zu wichtigen Nachbesserungen geführt haben." Dies betrifft auch die Mitwirkungsmöglichkeiten des Landesbehindertenbeirates. Zwar soll dieser nach dem neuen Gesetz nicht mehr unmittelbar an Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wurde jedoch sichergestellt, dass der Landtag bei abweichenden Meinungen die Beirats-Stellungnahme vorgelegt bekommt.

"Mit der Gesetzesnovelle gibt das Saarland ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention ab. Deren Umsetzung wird ausdrücklich zum Ziel des Gesetzes erklärt und auch die UN-Kinderrechtskonvention findet Erwähnung. Auch wenn wir noch weit von einer vollständigen Umsetzung entfernt sind, ist dies – gerade in Zeiten der Sparpolitik – ein wichtiges Signal: Menschenrechte sind im Saarland wichtig!", so Zimmermann weiter.

Eine verpasste Chance sieht das Institut darin, dass kein Prüfmechanismus zur Vereinbarkeit des saarländischen Rechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt wurde.

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