BERLIN / SAARBRÜCKEN (kobinet)
Der Landes-Tag im Saarland hat ein neues Gesetz beschlossen.
Der Landes-Tag ist das Parlament des Saarlandes.
Dort arbeiten gewählte Volks-Vertreter.
Sie machen Gesetze für das Saarland.
Das Gesetz heißt: Gesetz zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN bedeutet: Vereinte Nationen.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von 193 Ländern.
Umsetzung bedeutet: Etwas wird wirklich gemacht.
Nicht nur geplant, sondern auch getan.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Alle halten sich an die Regeln darin.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Menschenrechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Die Rechte gelten auf der ganzen Welt.
Leander Palleit arbeitet beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
Ein Institut ist eine Einrichtung.
Dort arbeiten Fach-Leute zusammen an einem Thema.
Er leitet dort die Prüf-Stelle für die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Prüf-Stelle schaut, ob Rechte eingehalten werden.
Er sagt: Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt.
Das Gesetz macht nicht nur öffentliche Gebäude barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall hinkommen.
Auch nicht-öffentliche Bereiche sollen barriere-frei werden.
Das gilt auch für Arbeits-Plätze in Behörden.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Das Institut bewertet auch andere Verbesserungen.
Zum Beispiel: Behörden müssen besser kommunizieren.
Kommunizieren bedeutet: Informationen weitergeben.
Auch Warn-Meldungen bei Gefahren müssen barriere-frei sein.
Sören Zimmermann arbeitet ebenfalls beim Institut.
Er erklärt eine wichtige Änderung beim Rechts-Schutz.
Rechts-Schutz bedeutet: Menschen können sich wehren.
Das gilt, wenn sie ungerecht behandelt werden.
Dafür gibt es Regeln und Gerichte.
Bisher konnten Verbände nur etwas feststellen lassen.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam dafür ein.
Sie konnten feststellen lassen: Jemand wurde benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wurde schlechter behandelt als andere.
Jetzt können Verbände mehr tun.
Sie können auch verlangen: Die Benachteiligung muss gestoppt werden.
Das ist ein echter Unterschied für betroffene Menschen.
Das Gesetz ändert auch die Rolle des Landes-Behinderten-Beirates.
Ein Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen beraten ein Projekt oder eine Einrichtung.
Der Landes-Behinderten-Beirat vertritt Menschen mit Behinderungen im Saarland.
Der Beirat wird nicht mehr direkt an Gesetzen beteiligt.
Das hat sich mit dem neuen Gesetz geändert.
Aber: Der Landes-Tag liest die Meinung des Beirates trotzdem.
Das passiert, wenn verschiedene Stellen verschiedene Meinungen haben.
Zimmermann sagt: Das Saarland steht klar zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das Gesetz nennt die Umsetzung dieser Konvention als Ziel.
Das Gesetz erwähnt auch die UN-Kinder-Rechts-Konvention.
Das ist ein wichtiges Signal: Menschenrechte sind im Saarland wichtig.
Das Institut kritisiert aber auch einen fehlenden Punkt.
Es gibt keinen Prüf-Mechanismus.
Das bedeutet: Es gibt keine feste Stelle.
Diese Stelle würde regelmäßig alle Gesetze prüfen.
Sie prüft: Helfen diese Gesetze wirklich Menschen mit Behinderungen?
Sie prüft auch: Passen die Gesetze zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Das Institut findet: Ohne diese Prüf-Stelle fehlt etwas Wichtiges.
Das hätte im Gesetz stehen müssen.
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
BERLIN / SAARBRÜCKEN (kobinet)
Das vom Landtag beschlossene "Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland" ist ein wichtiger Meilenstein. "Wir begrüßen, dass das Saarland sich mit dem neuen Gesetz vornimmt, nicht nur die öffentlich zugänglichen Bereiche der Dienstgebäude barrierefrei zu machen, sondern auch die nicht-öffentlichen Bereiche", sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Damit wird ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Barrierefreiheit von Arbeitsstätten unternommen, der sich bundesweit sehen lassen kann."
Auch die Verbesserungen bezüglich der Barrierefreiheit von Behördenkommunikation und öffentlichen Gefahreninformationen sowie die Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten bewertet das Institut positiv: "Durch eine Verbandsklage konnte bislang nur die Feststellung eingeklagt werden, dass ein Mensch diskriminiert wurde", so Sören Zimmermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und zuständig für das Monitoring des Saarlands. "Nun werden auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen möglich sein, was einen echten Unterschied für Betroffene bedeutet. Wir freuen uns sehr, dass die Landtagsberatungen hier und auch an anderen Stellen noch zu wichtigen Nachbesserungen geführt haben." Dies betrifft auch die Mitwirkungsmöglichkeiten des Landesbehindertenbeirates. Zwar soll dieser nach dem neuen Gesetz nicht mehr unmittelbar an Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wurde jedoch sichergestellt, dass der Landtag bei abweichenden Meinungen die Beirats-Stellungnahme vorgelegt bekommt.
"Mit der Gesetzesnovelle gibt das Saarland ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention ab. Deren Umsetzung wird ausdrücklich zum Ziel des Gesetzes erklärt und auch die UN-Kinderrechtskonvention findet Erwähnung. Auch wenn wir noch weit von einer vollständigen Umsetzung entfernt sind, ist dies – gerade in Zeiten der Sparpolitik – ein wichtiges Signal: Menschenrechte sind im Saarland wichtig!", so Zimmermann weiter.
Eine verpasste Chance sieht das Institut darin, dass kein Prüfmechanismus zur Vereinbarkeit des saarländischen Rechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt wurde.
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
BERLIN / SAARBRÜCKEN (kobinet)
Das vom Landtag beschlossene "Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland" ist ein wichtiger Meilenstein. "Wir begrüßen, dass das Saarland sich mit dem neuen Gesetz vornimmt, nicht nur die öffentlich zugänglichen Bereiche der Dienstgebäude barrierefrei zu machen, sondern auch die nicht-öffentlichen Bereiche", sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Damit wird ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Barrierefreiheit von Arbeitsstätten unternommen, der sich bundesweit sehen lassen kann."
Auch die Verbesserungen bezüglich der Barrierefreiheit von Behördenkommunikation und öffentlichen Gefahreninformationen sowie die Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten bewertet das Institut positiv: "Durch eine Verbandsklage konnte bislang nur die Feststellung eingeklagt werden, dass ein Mensch diskriminiert wurde", so Sören Zimmermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und zuständig für das Monitoring des Saarlands. "Nun werden auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen möglich sein, was einen echten Unterschied für Betroffene bedeutet. Wir freuen uns sehr, dass die Landtagsberatungen hier und auch an anderen Stellen noch zu wichtigen Nachbesserungen geführt haben." Dies betrifft auch die Mitwirkungsmöglichkeiten des Landesbehindertenbeirates. Zwar soll dieser nach dem neuen Gesetz nicht mehr unmittelbar an Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wurde jedoch sichergestellt, dass der Landtag bei abweichenden Meinungen die Beirats-Stellungnahme vorgelegt bekommt.
"Mit der Gesetzesnovelle gibt das Saarland ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention ab. Deren Umsetzung wird ausdrücklich zum Ziel des Gesetzes erklärt und auch die UN-Kinderrechtskonvention findet Erwähnung. Auch wenn wir noch weit von einer vollständigen Umsetzung entfernt sind, ist dies – gerade in Zeiten der Sparpolitik – ein wichtiges Signal: Menschenrechte sind im Saarland wichtig!", so Zimmermann weiter.
Eine verpasste Chance sieht das Institut darin, dass kein Prüfmechanismus zur Vereinbarkeit des saarländischen Rechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt wurde.





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