Koblenz (kobinet)
Die Alters-Sicherungs-Kommission ist eine Gruppe von Fachleuten.
Fachleute sind Menschen, die sich sehr gut auskennen.
Sie haben viel gelernt und viel Erfahrung.
Die Alters-Sicherungs-Kommission macht Vorschläge.
Sie erklärt, wie ältere Menschen genug Geld im Alter haben können.
Diese Gruppe berät die Bundes-Regierung.
Die Gruppe empfiehlt: Mini-Jobs sollen abgeschafft werden.
Ein Mini-Job bedeutet: Man verdient wenig Geld.
Man zahlt dabei keine oder wenig Steuern und Abgaben.
Steuern sind Geld, das alle Menschen an den Staat zahlen müssen.
Abgaben sind Geldbeträge für Dinge wie Kranken-Versicherung oder Rente.
Die Bundes-Regierung will diese Empfehlung umsetzen.
Eine Empfehlung ist ein Vorschlag, der anderen Menschen helfen soll.
Das klingt gut für viele Menschen.
Aber für Menschen mit Behinderungen kann das ein Problem sein.
Eine Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann manche Dinge nicht so leicht tun wie andere.
Zum Beispiel kann jemand nicht gut laufen oder nicht gut sehen.
Viele Menschen mit Behinderungen beschäftigen selbst ihre Assistenz-Kräfte.
Assistenz-Kräfte sind Menschen, die anderen Menschen helfen.
Sie helfen zum Beispiel beim Bewegen oder beim Sprechen.
Das nennt man: Arbeit-Geber-Modell.
Beim Arbeit-Geber-Modell bist du selbst Chef über deine Pflege-Hilfe.
Du suchst deine Helfer selbst aus.
Du bestimmst, was sie tun.
Christian Bayerlein aus Koblenz macht das so.
Er fordert: Persönliche Assistenz muss bei der Reform geschützt werden.
Persönliche Assistenz bedeutet: Ein Mensch hilft einem anderen Menschen im Alltag.
Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst, welche Hilfe er braucht.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Hier ist sein Kommentar:
Wenn der Mini-Job fällt, darf die persönliche Assistenz nicht mitfallen
Kommentar von Christian Bayerlein
Ich organisiere rund um die Uhr persönliche Assistenz.
Ich mache das im Arbeit-Geber-Modell.
Das bedeutet: Ich suche meine Assistenz-Kräfte selbst aus.
Ich schreibe Arbeits-Verträge.
Ich plane die Arbeits-Zeiten.
Ich trage die Verantwortung als Arbeit-Geber.
Verantwortung bedeutet: Du machst deine Aufgabe gut.
Du kümmerst dich selbst um Probleme.
Diese Assistenz ist sehr wichtig für mich.
Nur so kann ich in meiner eigenen Wohnung leben.
Nur so kann ich arbeiten.
Nur so kann ich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Gesellschaftliches Leben bedeutet: Mitmachen mit anderen Menschen.
Zum Beispiel arbeiten, feiern oder in Vereine gehen.
Die Assistenz wird durch ein Persönliches Budget bezahlt.
Persönliches Budget bedeutet: Geld vom Amt für Hilfe.
Du kannst damit deine Assistenz-Kräfte bezahlen.
In meinem Fall kommen mehrere Stellen zusammen.
Eine Stelle heißt: Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Du bekommst Hilfe vom Staat.
Diese Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Sie soll helfen, dass Menschen mitmachen können.
Eine andere Stelle heißt: Hilfe zur Pflege.
Und es gibt: außer-klinische Intensiv-Pflege.
Intensiv-Pflege bedeutet: Ein Mensch braucht rund um die Uhr besondere Hilfe.
Außer-klinisch bedeutet: Die Pflege findet zuhause statt.
Nicht im Kranken-Haus.
Ich bekomme einen festen Geldbetrag.
Mit diesem Geld muss ich alles organisieren.
In meinem Team arbeiten Menschen auf verschiedene Arten.
Manche arbeiten Voll-Zeit.
Manche arbeiten Teil-Zeit.
Manche haben einen Mini-Job.
Mit diesem Mix kann ich das Geld gut einsetzen.
So kann ich mehr Assistenz-Stunden bezahlen.
Das ist kein Trick.
Ich gehe verantwortlich mit wenig Geld um.
Das Geld soll meinen Bedarf durch meine Behinderung decken.
Bedarf bedeutet: Was ein Mensch wirklich braucht.
Zum Beispiel: Wie viele Stunden Hilfe jemand täglich benötigt.
Eine Reform – 2 Kosten-Probleme
Es reicht nicht, nur über Mini-Jobs zu reden.
Man muss auch an die Folgen für Assistenz-Kräfte denken.
Bei persönlicher Assistenz gibt es 2 Probleme.
Problem 1:
Arbeit-Geber müssen mehr Abgaben zahlen.
Dazu kommt mehr Verwaltungs-Aufwand.
Verwaltungs-Aufwand ist die Arbeit für Prüfungen und Formulare.
Das kostet Zeit und Geld.
Menschen mit Behinderungen können diese Kosten nicht selbst bezahlen.
Jeder zusätzliche Euro muss vom Staat anerkannt und bezahlt werden.
Problem 2:
Die Assistenz-Kräfte bekommen weniger Netto-Lohn.
Netto-Lohn ist das Geld, das man am Ende wirklich bekommt.
Steuern und Abgaben wurden vorher schon abgezogen.
Bei Mini-Jobs war Brutto-Lohn und Netto-Lohn bisher fast gleich.
Brutto-Lohn ist das Geld, das man verdient, bevor etwas abgezogen wird.
Davon gehen noch Steuern und Abgaben weg.
Künftig wird mehr abgezogen.
Dann bleibt weniger Geld übrig.
Wer gute Assistenz-Kräfte behalten will, muss vielleicht den Brutto-Lohn erhöhen.
Das ist gegenüber dem Staat schwer durchzusetzen.
Der Staat könnte denken: Das ist eine freiwillige Gehalts-Erhöhung.
Eine Gehalts-Erhöhung bedeutet: Jemand bekommt mehr Geld für seine Arbeit als vorher.
Dann lehnt der Staat die Übernahme der Kosten ab.
Dann bleiben nur schlechte Möglichkeiten:
Die Assistenz-Kräfte verdienen weniger.
Oder es werden Assistenz-Stunden gestrichen.
Oder die Arbeit-Geber zahlen selbst drauf.
Keine dieser Möglichkeiten ist akzeptabel.
Persönliche Assistenz ist keine gewöhnliche Dienst-Leistung
Persönliche Assistenz findet zuhause statt.
Aber sie ist keine gewöhnliche Dienst-Leistung.
Eine Dienst-Leistung ist eine Hilfe, die jemand gegen Geld anbietet.
Zum Beispiel: Ein Friseur schneidet Haare.
Ein Amt stellt den Bedarf fest.
Die Assistenz deckt diesen Bedarf.
Sie ermöglicht Selbst-Bestimmung und ein Leben in der Gemeinschaft.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Das ist ein Recht nach Artikel 19 der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Er schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Es reicht nicht, nur zu fragen: Sind Mini-Jobs gut oder schlecht?
Man muss auch an die Folgen für Assistenz-Kräfte denken.
Auch eine gute Reform kann schlechte Folgen haben.
Das passiert, wenn die Finanzierung nicht mitgedacht wird.
Finanzierung bedeutet: Es gibt Geld für etwas.
Das Geld kommt zum Beispiel vom Staat.
Ich bin nicht gegen soziale Absicherung.
Soziale Absicherung bedeutet: Der Staat hilft Menschen in schwierigen Situationen.
Zum Beispiel bei Krankheit oder wenn jemand keinen Job hat.
Assistenz-Kräfte und Menschen mit Behinderungen dürfen keine Nachteile bekommen.
Assistenz-Kräfte dürfen nicht weniger verdienen.
Menschen mit Behinderungen dürfen keine Assistenz-Stunden verlieren.
Jetzt handeln – nicht warten
Manche sagen: Wartet auf den Referenten-Entwurf.
Ein Referenten-Entwurf ist ein erster Vorschlag für ein neues Gesetz.
Er kommt aus einem Ministerium.
Ich halte das für einen Fehler.
Wenn der Entwurf fertig ist, sind viele Entscheidungen schon getroffen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln.
Jetzt müssen Verbände und Selbst-Vertretungs-Organisationen aktiv werden.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Selbst-Vertretungs-Organisationen sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Diese Menschen sprechen selbst für ihre eigenen Rechte.
Gemeinsam sollen sie auf die Regelungs-Lücke hinweisen.
Eine Regelungs-Lücke bedeutet: Für eine Situation gibt es noch kein Gesetz.
Es fehlt eine klare Regel.
Es geht nicht darum, Mini-Jobs komplett zu verteidigen.
Es geht um eine begrenzte Lösung für öffentlich bezahlte Assistenz.
Was der Gesetz-Geber regeln muss
Meine Forderung ist klar:
Bei persönlicher Assistenz im Arbeit-Geber-Modell muss alles so bleiben wie bisher.
Das gilt für Steuern und Abgaben für Arbeit-Geber.
Das gilt auch für Steuern und Abgaben für Assistenz-Kräfte.
Falls der Gesetz-Geber das ändert, muss er sofort für mehr Geld sorgen.
Der Gesetz-Geber macht neue Gesetze.
Das sind zum Beispiel Politiker im Bundes-Tag.
Das Gesetz muss alle Mehr-Kosten automatisch und vollständig ersetzen.
Mehr-Kosten sind Kosten, die neu dazukommen.
Man muss plötzlich mehr Geld bezahlen als vorher.
Dazu gehören:
- Mehr Brutto-Lohn, damit der Netto-Lohn gleich bleibt
Das bedeutet: Assistenz-Kräfte sollen am Ende gleich viel Geld bekommen wie vorher.
- Kosten für Lohn-Abrechnung und Verwaltung
Eine Lohn-Abrechnung ist ein Dokument. Es zeigt, wie viel Geld man verdient hat und was davon abgezogen wurde.
- Schutz für bestehende Arbeits-Verhältnisse
Ein Arbeits-Verhältnis ist der Vertrag zwischen einer Person und ihrem Arbeit-Geber. Er regelt, wer wie viel arbeitet und wie viel Geld man bekommt.
- Genug Zeit für Übergangs-Regelungen
Übergangs-Regelungen sind Regeln für eine Zeit, in der sich etwas ändert. Sie geben Menschen Zeit, sich auf neue Regeln einzustellen.
- Klare Regeln für Budget-Träger bei übergreifenden Persönlichen Budgets
Budget-Träger sind Stellen, die das Geld für Unterstützung verwalten. Sie zahlen zum Beispiel das Persönliche Budget aus.
Kosten durch das Gesetz dürfen nicht zu weniger Assistenz führen.
Sie dürfen nicht zu weniger Lohn führen.
Sie dürfen nicht die Wahl-Freiheit einschränken.
Wahl-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch darf selbst wählen.
Niemand wird gezwungen.
Eine unsichtbare Kürzung verhindern
Ein Persönliches Budget kann offiziell gleich bleiben.
Offiziell bedeutet: Es steht so in den Unterlagen.
Aber trotzdem kann das Geld in der Wirklichkeit weniger wert sein.
Wenn Personal-Kosten steigen, aber das Budget nicht, bekommt man weniger Assistenz.
Personal-Kosten sind Gelder für die Mitarbeiter.
Das ist zum Beispiel der Lohn, den Mitarbeiter bekommen.
Das wäre eine versteckte Kürzung durch das Gesetz.
Eine Kürzung bedeutet: Jemand bekommt weniger Geld als vorher.
Die Bundes-Regierung kann das noch verhindern.
Sie muss Assistenz-Arbeit-Geber früh einbeziehen.
Sie muss die Folgen für alle betroffenen Hilfe-Systeme prüfen.
Hilfe-Systeme sind verschiedene Angebote vom Staat.
Sie helfen Menschen, die Unterstützung brauchen.
Wenn der Mini-Job fällt, darf die persönliche Assistenz nicht mitfallen.
Kein Mensch mit Behinderung darf Assistenz-Stunden oder Personal verlieren.
Und keine Assistenz-Kraft darf weniger verdienen.
Über den Autor:
Christian Bayerlein lebt in Koblenz.
Er organisiert rund um die Uhr persönliche Assistenz im Arbeit-Geber-Modell.
Er kämpft für Barriere-Freiheit und Selbst-Bestimmung.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Er engagiert sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Quellen und weiter-führende Links:
- BMAS: Renten-Kommission 2026 und Empfehlungen der Alters-Sicherungs-Kommission
BMAS bedeutet: Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
- Bundes-Regierung: Häufige Fragen zur Renten-Reform
- Bundes-Regierung: Beschluss des Koalitions-Ausschusses vom 2. Juli 2026
Der Koalitions-Ausschuss ist ein Treffen der wichtigsten Personen der Bundes-Regierung.
Sie besprechen dort wichtige Entscheidungen.
- Mini-Job-Zentrale: Aktuelle Vorhaben zu Mini-Jobs
- Mini-Job-Zentrale: Abgaben und Fristen bei Mini-Jobs im Privat-Haushalt
- Paragraf 29 SGB 9: Persönliches Budget
Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes. Jeder Paragraf beschreibt eine bestimmte Regel.
SGB bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch. Das ist ein Gesetz-Buch in Deutschland.
- Paragraf 64f SGB 12: Arbeit-Geber-Modell in der Hilfe zur Pflege
- Paragraf 37c SGB 5: Außer-klinische Intensiv-Pflege
- Artikel 19 UN-Behinderten-Rechts-Konvention: Unabhängige Lebens-Führung
- Bericht der Bundes-Agentur für Arbeit: Mini-Jobs in Deutschland
Die Bundes-Agentur für Arbeit hat einen neuen Bericht veröffentlicht.
Der Bericht handelt von Mini-Jobs in Deutschland.
Ende 2025 hatten rund 4,1 Millionen Menschen nur einen Mini-Job.
Rund 3,5 Millionen Menschen hatten einen Mini-Job als Neben-Job.
Ein Neben-Job ist eine zweite Arbeit neben dem Haupt-Job.
Man bekommt dafür extra Geld.
Die Zahl der Mini-Jobs hat sich in 10 Jahren kaum verändert.
Aber die Art der Mini-Jobs hat sich verändert.
Foto: BJOERN LUBETZKI
Koblenz (kobinet)
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Die Bundesregierung will die Empfehlungen möglichst weitgehend umsetzen. Was nach besserer sozialer Absicherung klingt, kann für Menschen mit Behinderungen im Arbeitgebermodell jedoch zur Finanzierungslücke werden. Christian Bayerlein aus Koblenz beschäftigt seine Assistenzkräfte selbst und fordert, persönliche Assistenz bereits bei der Ausarbeitung der Reform ausdrücklich zu schützen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten seinen Kommentar:
Wenn der Minijob fällt, darf die persönliche Assistenz nicht mitfallen
Kommentar von Christian Bayerlein
Ich organisiere rund um die Uhr persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell. Das bedeutet: Ich wähle meine Assistenzkräfte selbst aus, schließe Arbeitsverträge, erstelle Dienstpläne und trage die Verantwortung eines Arbeitgebers. Diese Assistenz ist die Voraussetzung dafür, dass ich in meiner eigenen Wohnung leben, arbeiten, politisch aktiv sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Finanziert wird die Assistenz über ein trägerübergreifendes Persönliches Budget. Daran sind in meinem Fall mehrere Leistungssysteme beteiligt: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und außerklinische Intensivpflege. Das Budget wird zwar auf der Grundlage sozialversicherungspflichtiger Vollzeitäquivalente kalkuliert. Danach erhalte ich aber einen festen Betrag, mit dem ich meinen tatsächlichen Assistenzalltag organisieren muss.
Dieser Unterschied zwischen Kalkulation und Wirklichkeit ist entscheidend. In der Praxis besteht mein Team aus unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Dazu gehören auch Minijobs im Privathaushalt. Mit diesem Mix kann ich das feste Budget effizient einsetzen, mehr der bewilligten Assistenzstunden tatsächlich absichern und zugleich etwas Spielraum für eine angemessene Vergütung schaffen.
Das ist kein Trick und kein Missbrauch eines Schlupflochs. Es ist verantwortliches Wirtschaften mit einem begrenzten Budget, das einen festgestellten behinderungsbedingten Bedarf decken soll.
Eine Reform – zwei Kostenprobleme
In der öffentlichen Debatte wird häufig nur über die zusätzlichen Beiträge der Arbeitgeber gesprochen. Für persönliche Assistenz gibt es aber zwei getrennte Kostenrisiken.
Erstens können höhere Arbeitgeberbeiträge, neue Abgaben und zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen. Menschen mit Behinderungen im Arbeitgebermodell können diese Kosten nicht wie Unternehmen über höhere Preise oder zusätzliche Umsätze auffangen. Jeder zusätzliche Euro muss von den zuständigen Leistungsträgern anerkannt und rechtzeitig finanziert werden.
Zweitens drohen neue Abzüge vom Bruttolohn der Assistenzkräfte. Bei vielen Minijobs entspricht das bisherige Bruttoentgelt weitgehend dem Nettoentgelt. Wenn künftig volle Arbeitnehmerbeiträge anfallen, bleibt bei gleichem Bruttolohn deutlich weniger Geld übrig.
Wer erfahrene Assistenzkräfte halten und ihr bisheriges Nettoentgelt sichern will, müsste deshalb möglicherweise das Brutto erhöhen. Genau dieser reformbedingte Bruttoausgleich dürfte gegenüber den Leistungsträgern noch schwieriger durchzusetzen sein als die Anpassung gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge. Eine notwendige Lohnanpassung könnte als freiwillige Gehaltserhöhung missverstanden und abgelehnt werden.
Dann bleiben nur schlechte Alternativen: Die Assistenzkräfte verdienen real weniger, die Arbeitgeber müssen Assistenzstunden streichen oder gesetzlich verursachte Mehrkosten aus eigenen Mitteln tragen. Keine dieser Möglichkeiten ist akzeptabel.
Persönliche Assistenz ist keine frei disponible Haushaltsdienstleistung
Persönliche Assistenz findet im Privathaushalt statt, ist aber keine gewöhnliche Konsumdienstleistung. Sie dient der Deckung eines festgestellten Unterstützungs-, Pflege- und teilweise auch Behandlungsbedarfs. Sie ermöglicht Selbstbestimmung und ein Leben in der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die politische Diskussion darf deshalb nicht bei der Frage enden, ob Minijobs allgemein eine gute oder schlechte Beschäftigungsform sind. Auch eine grundsätzlich sinnvolle Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes kann diskriminierende Folgen haben, wenn ihre Finanzierung nicht mitgedacht wird.
Ich bin nicht gegen soziale Absicherung. Aber sie darf weder von den Assistenzkräften durch einen unfreiwilligen Nettoverlust noch von Menschen mit Behinderungen durch den Verlust notwendiger Assistenzstunden bezahlt werden.
Nicht auf den Referentenentwurf warten
Manche raten dazu, erst einen Referentenentwurf abzuwarten. Das halte ich für einen Fehler. Wenn der Entwurf veröffentlicht ist, sind wesentliche Entscheidungen häufig bereits getroffen. Eine besondere Regelung für persönliche Assistenz muss in der Phase berücksichtigt werden, in der die Ausgestaltung noch offen ist.
Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Selbstvertretungsorganisationen, Verbände, Gewerkschaften und Interessenvertretungen privater Haushalte, gemeinsam auf die Regelungslücke hinzuweisen. Dabei geht es nicht darum, das gesamte Minijobsystem unverändert zu verteidigen. Es geht um eine eng begrenzte und sachlich begründete Lösung für öffentlich finanzierte, bedarfsnotwendige Assistenz.
Was der Gesetzgeber regeln muss
Meine zentrale Forderung ist eine klare Alternative:
Bei bedarfsfestgestellter persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell muss die bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erhalten bleiben – einschließlich der reduzierten Beiträge, der Befreiungs- und Optionsregelungen sowie des einfachen Haushaltsscheckverfahrens.
Falls der Gesetzgeber diesen Status ganz oder teilweise beendet, muss das Reformgesetz gleichzeitig eine automatische, vollständige und rechtzeitige Refinanzierung aller Folgen garantieren. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Arbeitgeberbeiträge, sondern auch:
· ein notwendiger Bruttoausgleich zur Sicherung des bisherigen Nettoentgelts und der Personalbindung,
· zusätzliche Kosten für Lohnabrechnung, Beratung und Verwaltung,
· Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse,
· ausreichende Übergangsfristen, bis angepasste Budgetbescheide vorliegen,
· eine klare Vorfinanzierungs- und Koordinierungspflicht bei trägerübergreifenden Persönlichen Budgets.
Gesetzlich verursachte Mehrkosten dürfen nicht zu einer Verringerung der festgestellten Assistenzstunden, der Vergütung oder der Wahlfreiheit führen.
Eine unsichtbare Kürzung verhindern
Ein Persönliches Budget kann auf dem Papier unverändert bleiben und trotzdem faktisch gekürzt werden. Wenn die Personalkosten steigen, aber der Budgetbetrag nicht gleichzeitig angepasst wird, kann mit demselben Geld weniger Assistenz finanziert werden. Genau das wäre eine mittelbare Leistungskürzung durch das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Die Bundesregierung hat noch die Möglichkeit, diese unbeabsichtigte Folge zu verhindern. Dafür muss sie Assistenzarbeitgeber*innen und ihre Selbstvertretungsorganisationen frühzeitig beteiligen und die Auswirkungen auf Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und außerklinische Intensivpflege gesondert prüfen.
Wenn der Minijob fällt, darf die persönliche Assistenz nicht mitfallen. Kein Mensch mit Behinderung darf durch die Reform Assistenzstunden, Personal oder Selbstbestimmung verlieren. Und keine Assistenzkraft darf sie durch einen unfreiwilligen Einkommensverlust finanzieren.
Kurzangabe zum Autor
Christian Bayerlein lebt in Koblenz, organisiert rund um die Uhr persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell und engagiert sich als Accessibility-Aktivist für Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Quellen und weiterführende Links:
· BMAS: Rentenkommission 2026 und Empfehlungen der Alterssicherungskommission: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html
· Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-rentenreform-2444534
· Bundesregierung: Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf
· Minijob-Zentrale: Chronologie der aktuellen Vorhaben: https://magazin.minijob-zentrale.de/aktuelle-minijob-vorhaben/
· Minijob-Zentrale: Abgaben und Fristen bei Minijobs im Privathaushalt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/abgaben-und-fristen
· § 29 SGB IX – Persönliches Budget: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html
· § 64f SGB XII – Arbeitgebermodell in der Hilfe zur Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__64f.html
· § 37c SGB V – Außerklinische Intensivpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html
· Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention: https://www.behindertenrechtskonvention.info/unabhaengige-lebensfuehrung-3864/
Kontakt zu Christian Bayerlein
E-Mail: [email protected]
Web: https://thalon.me
Aktuell hat die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur geringfügige Beschäftigung in Deutschland veröffentlicht. Daraus geht u.a. hervor: "Ende 2025 waren in Deutschland rund 4,1 Millionen Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Weitere rund 3,5 Millionen Beschäftigte übten zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus. Die Gesamtzahl geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse hat sich in den vergangenen zehn Jahren vergleichsweise wenig verändert. Ihre Struktur hat sich jedoch deutlich verschoben: Während die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung zurückging, erreichte die geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob einen neuen Höchststand."
Foto: BJOERN LUBETZKI
Koblenz (kobinet)
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Die Bundesregierung will die Empfehlungen möglichst weitgehend umsetzen. Was nach besserer sozialer Absicherung klingt, kann für Menschen mit Behinderungen im Arbeitgebermodell jedoch zur Finanzierungslücke werden. Christian Bayerlein aus Koblenz beschäftigt seine Assistenzkräfte selbst und fordert, persönliche Assistenz bereits bei der Ausarbeitung der Reform ausdrücklich zu schützen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten seinen Kommentar:
Wenn der Minijob fällt, darf die persönliche Assistenz nicht mitfallen
Kommentar von Christian Bayerlein
Ich organisiere rund um die Uhr persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell. Das bedeutet: Ich wähle meine Assistenzkräfte selbst aus, schließe Arbeitsverträge, erstelle Dienstpläne und trage die Verantwortung eines Arbeitgebers. Diese Assistenz ist die Voraussetzung dafür, dass ich in meiner eigenen Wohnung leben, arbeiten, politisch aktiv sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Finanziert wird die Assistenz über ein trägerübergreifendes Persönliches Budget. Daran sind in meinem Fall mehrere Leistungssysteme beteiligt: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und außerklinische Intensivpflege. Das Budget wird zwar auf der Grundlage sozialversicherungspflichtiger Vollzeitäquivalente kalkuliert. Danach erhalte ich aber einen festen Betrag, mit dem ich meinen tatsächlichen Assistenzalltag organisieren muss.
Dieser Unterschied zwischen Kalkulation und Wirklichkeit ist entscheidend. In der Praxis besteht mein Team aus unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Dazu gehören auch Minijobs im Privathaushalt. Mit diesem Mix kann ich das feste Budget effizient einsetzen, mehr der bewilligten Assistenzstunden tatsächlich absichern und zugleich etwas Spielraum für eine angemessene Vergütung schaffen.
Das ist kein Trick und kein Missbrauch eines Schlupflochs. Es ist verantwortliches Wirtschaften mit einem begrenzten Budget, das einen festgestellten behinderungsbedingten Bedarf decken soll.
Eine Reform – zwei Kostenprobleme
In der öffentlichen Debatte wird häufig nur über die zusätzlichen Beiträge der Arbeitgeber gesprochen. Für persönliche Assistenz gibt es aber zwei getrennte Kostenrisiken.
Erstens können höhere Arbeitgeberbeiträge, neue Abgaben und zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen. Menschen mit Behinderungen im Arbeitgebermodell können diese Kosten nicht wie Unternehmen über höhere Preise oder zusätzliche Umsätze auffangen. Jeder zusätzliche Euro muss von den zuständigen Leistungsträgern anerkannt und rechtzeitig finanziert werden.
Zweitens drohen neue Abzüge vom Bruttolohn der Assistenzkräfte. Bei vielen Minijobs entspricht das bisherige Bruttoentgelt weitgehend dem Nettoentgelt. Wenn künftig volle Arbeitnehmerbeiträge anfallen, bleibt bei gleichem Bruttolohn deutlich weniger Geld übrig.
Wer erfahrene Assistenzkräfte halten und ihr bisheriges Nettoentgelt sichern will, müsste deshalb möglicherweise das Brutto erhöhen. Genau dieser reformbedingte Bruttoausgleich dürfte gegenüber den Leistungsträgern noch schwieriger durchzusetzen sein als die Anpassung gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge. Eine notwendige Lohnanpassung könnte als freiwillige Gehaltserhöhung missverstanden und abgelehnt werden.
Dann bleiben nur schlechte Alternativen: Die Assistenzkräfte verdienen real weniger, die Arbeitgeber müssen Assistenzstunden streichen oder gesetzlich verursachte Mehrkosten aus eigenen Mitteln tragen. Keine dieser Möglichkeiten ist akzeptabel.
Persönliche Assistenz ist keine frei disponible Haushaltsdienstleistung
Persönliche Assistenz findet im Privathaushalt statt, ist aber keine gewöhnliche Konsumdienstleistung. Sie dient der Deckung eines festgestellten Unterstützungs-, Pflege- und teilweise auch Behandlungsbedarfs. Sie ermöglicht Selbstbestimmung und ein Leben in der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die politische Diskussion darf deshalb nicht bei der Frage enden, ob Minijobs allgemein eine gute oder schlechte Beschäftigungsform sind. Auch eine grundsätzlich sinnvolle Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes kann diskriminierende Folgen haben, wenn ihre Finanzierung nicht mitgedacht wird.
Ich bin nicht gegen soziale Absicherung. Aber sie darf weder von den Assistenzkräften durch einen unfreiwilligen Nettoverlust noch von Menschen mit Behinderungen durch den Verlust notwendiger Assistenzstunden bezahlt werden.
Nicht auf den Referentenentwurf warten
Manche raten dazu, erst einen Referentenentwurf abzuwarten. Das halte ich für einen Fehler. Wenn der Entwurf veröffentlicht ist, sind wesentliche Entscheidungen häufig bereits getroffen. Eine besondere Regelung für persönliche Assistenz muss in der Phase berücksichtigt werden, in der die Ausgestaltung noch offen ist.
Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Selbstvertretungsorganisationen, Verbände, Gewerkschaften und Interessenvertretungen privater Haushalte, gemeinsam auf die Regelungslücke hinzuweisen. Dabei geht es nicht darum, das gesamte Minijobsystem unverändert zu verteidigen. Es geht um eine eng begrenzte und sachlich begründete Lösung für öffentlich finanzierte, bedarfsnotwendige Assistenz.
Was der Gesetzgeber regeln muss
Meine zentrale Forderung ist eine klare Alternative:
Bei bedarfsfestgestellter persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell muss die bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erhalten bleiben – einschließlich der reduzierten Beiträge, der Befreiungs- und Optionsregelungen sowie des einfachen Haushaltsscheckverfahrens.
Falls der Gesetzgeber diesen Status ganz oder teilweise beendet, muss das Reformgesetz gleichzeitig eine automatische, vollständige und rechtzeitige Refinanzierung aller Folgen garantieren. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Arbeitgeberbeiträge, sondern auch:
· ein notwendiger Bruttoausgleich zur Sicherung des bisherigen Nettoentgelts und der Personalbindung,
· zusätzliche Kosten für Lohnabrechnung, Beratung und Verwaltung,
· Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse,
· ausreichende Übergangsfristen, bis angepasste Budgetbescheide vorliegen,
· eine klare Vorfinanzierungs- und Koordinierungspflicht bei trägerübergreifenden Persönlichen Budgets.
Gesetzlich verursachte Mehrkosten dürfen nicht zu einer Verringerung der festgestellten Assistenzstunden, der Vergütung oder der Wahlfreiheit führen.
Eine unsichtbare Kürzung verhindern
Ein Persönliches Budget kann auf dem Papier unverändert bleiben und trotzdem faktisch gekürzt werden. Wenn die Personalkosten steigen, aber der Budgetbetrag nicht gleichzeitig angepasst wird, kann mit demselben Geld weniger Assistenz finanziert werden. Genau das wäre eine mittelbare Leistungskürzung durch das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Die Bundesregierung hat noch die Möglichkeit, diese unbeabsichtigte Folge zu verhindern. Dafür muss sie Assistenzarbeitgeber*innen und ihre Selbstvertretungsorganisationen frühzeitig beteiligen und die Auswirkungen auf Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und außerklinische Intensivpflege gesondert prüfen.
Wenn der Minijob fällt, darf die persönliche Assistenz nicht mitfallen. Kein Mensch mit Behinderung darf durch die Reform Assistenzstunden, Personal oder Selbstbestimmung verlieren. Und keine Assistenzkraft darf sie durch einen unfreiwilligen Einkommensverlust finanzieren.
Kurzangabe zum Autor
Christian Bayerlein lebt in Koblenz, organisiert rund um die Uhr persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell und engagiert sich als Accessibility-Aktivist für Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Quellen und weiterführende Links:
· BMAS: Rentenkommission 2026 und Empfehlungen der Alterssicherungskommission: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html
· Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-rentenreform-2444534
· Bundesregierung: Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf
· Minijob-Zentrale: Chronologie der aktuellen Vorhaben: https://magazin.minijob-zentrale.de/aktuelle-minijob-vorhaben/
· Minijob-Zentrale: Abgaben und Fristen bei Minijobs im Privathaushalt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/abgaben-und-fristen
· § 29 SGB IX – Persönliches Budget: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html
· § 64f SGB XII – Arbeitgebermodell in der Hilfe zur Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__64f.html
· § 37c SGB V – Außerklinische Intensivpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html
· Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention: https://www.behindertenrechtskonvention.info/unabhaengige-lebensfuehrung-3864/
Kontakt zu Christian Bayerlein
E-Mail: [email protected]
Web: https://thalon.me
Aktuell hat die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur geringfügige Beschäftigung in Deutschland veröffentlicht. Daraus geht u.a. hervor: "Ende 2025 waren in Deutschland rund 4,1 Millionen Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Weitere rund 3,5 Millionen Beschäftigte übten zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus. Die Gesamtzahl geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse hat sich in den vergangenen zehn Jahren vergleichsweise wenig verändert. Ihre Struktur hat sich jedoch deutlich verschoben: Während die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung zurückging, erreichte die geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob einen neuen Höchststand."





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