
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) „Damit Barrierefreiheit nicht nur ein Ziel bleibt, sondern gelebte Realität wird, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter Webseiten, Online-Shops, Geldautomaten und E-Books – zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. In der aktuellen Folge des „Präsidiumsgesprächs“ im Sichtweisen-Podcast sprechen Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, und Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Präsidiumsmitglied des DBSV und Leiter des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen (dzb lesen), über die Hintergründe und Auswirkungen des neuen Gesetzes.“ Darauf hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem Newsletter dbsv-direkt hingewiesen.







































