Menu Close

Studie belegt Diskriminierungsrisiken bei der Polizei

Vorschau auf Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Vorschau auf Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berlin (kobinet) Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden. Zum anderen können auch Polizist*innen selbst von Diskriminierung betroffen sein - durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie "Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Studie kommt zum Schluss, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten kann – etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam. Besonders alarmierend: Das Risiko variiert je nach Handlungsfeld und betrifft bestimmte Gruppen deutlich häufiger. Außerdem gebe es nach wie vor große Forschungslücken, etwa im Bereich der Datenerhebung.

„Unsere Studie zeigt: Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft – und deshalb auch nicht frei von Diskriminierung. Wer das ändern will, braucht den Mut zur Verbesserung und muss Diskriminierungen klar benennen“, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bei der Vorstellung der Studie. Ferda Ataman würdigte die Arbeit der Polizei als „zentral“ für den demokratischen Rechtsstaat: „Die Polizei schützt die Bevölkerung, wahrt die öffentliche Sicherheit und setzt Recht durch. Zentral ist aber auch das Vertrauen in die Polizei – es entsteht durch Transparenz, Kontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Glauben oder ihrem Aussehen“, so Ataman weiter.

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, betonte auch die Bedeutung der Polizei für unsere Demokratie: „Unsere Polizeien genießen hohes Vertrauen in der Gesellschaft. Das ist ein hohes Gut. Jeder Vorfall von Polizeigewalt, Racial Profiling oder rechtsextremen Polizei-Chats schädigt alle anderen Beamtinnen und Beamten, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Bei allen Formen von Diskriminierung – auch innerhalb der Polizeibehörden – muss ein Klima der Nulltoleranz herrschen. Hier sind insbesondere Führungskräfte in der Pflicht, diese Grundsätze jeden Tag vorzuleben.“

Die Studie beleuchtet neben Rassismus erstmals auch weitere, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützte Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität. Sie befasst sich außerdem mit Diskriminierungsrisiken im Zusammenhang mit dem Merkmal „sozialer Status“. Auf Basis der Studie formuliert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehrere Empfehlungen – darunter eine diskriminierungssensible Überarbeitung polizeilicher Strukturen, verpflichtende Schulungen für Beamt*innen, unabhängige Beschwerdestellen sowie eine Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen, etwa zu anlasslosen Kontrollen oder zum Einsatz digitaler Technologien. „Eine faire, diskriminierungssensible Polizei, die für alle da ist und alle schützt, ist möglich, wenn Politik, Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten“, betonte Ferda Ataman und rief dazu auf, Forschungslücken transparent aufzuarbeiten.

Die Studie „Polizei und Diskriminierung, Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen“ ist unter folgendem Link zu finden: www.antidiskriminierungsstelle.de/studie-polizei-diskriminierung

Hier geht’s zur Kurzfassung der Studie: www.antidiskriminierungsstelle.de/kurzfassung-studie-polizei-diskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.