Berlin (kobinet)
Die Polizei-Arbeit hat ein Risiko für Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Das heißt: Manche Menschen werden von der Polizei ungerecht behandelt.
Die Menschen bekommen dann zum Beispiel zu wenig Schutz.
Oder sie werden von der Polizei zu oft kontrolliert.
Aber auch Polizisten können von Diskriminierung betroffen sein.
Zum Beispiel durch Kolleginnen und Kollegen.
Oder durch die Arbeits-Strukturen bei der Polizei.
Das sind die wichtigsten Ergebnisse von einer Studie.
Die Studie heißt: Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungs-Lücken, Handlungs-Empfehlungen.
Die Studie kommt von der Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund.
Die AntiDiskriminierungsStelle hilft Menschen, die schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.
Man unterstützt sie und sorgt dafür, dass alle fair behandelt werden.
Die Studie sagt:
Diskriminierung kann bei allen Tätigkeiten von der Polizei passieren.
Zum Beispiel bei Personen-Kontrollen.
Oder bei der Aufnahme von Anzeigen.
Oder im Polizei-Gewahrsam.
Besonders schlimm:
Das Risiko ist unterschiedlich groß.
Und manche Gruppen sind viel häufiger betroffen.
Außerdem gibt es noch sehr viele Forschungs-Lücken.
Das heißt:
Über manche Dinge gibt es zu wenig Informationen.
Ferda Ataman ist die Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung.
Sie sagt:
Die Polizei ist ein Spiegel-Bild von der Gesellschaft.
Deshalb gibt es auch bei der Polizei Diskriminierung.
Wer das ändern will,
braucht Mut für Verbesserungen.
Und muss Diskriminierung klar benennen.
Ferda Ataman sagt auch:
Die Arbeit von der Polizei ist sehr wichtig für unseren Staat.
Die Polizei schützt die Menschen.
Die Polizei sorgt für Sicherheit.
Die Polizei setzt das Recht durch.
Aber wichtig ist auch das Vertrauen in die Polizei.
Dazu brauchen wir Transparenz und Kontrolle.
Und die Polizei muss alle Menschen respektieren.
Egal woher sie kommen.
Egal was sie glauben.
Oder wie sie aussehen.
Uli Grötsch ist der Polizei-Beauftragte vom Bund.
Er sagt:
Die Polizei hat viel Vertrauen in unserer Gesellschaft.
Das ist sehr wichtig.
Aber bei Polizei-Gewalt oder Rassismus schadet das allen.
Bei allen Formen von Diskriminierung muss es keine Toleranz geben.
Besonders Führungs-Kräfte müssen hier Vorbild sein.
Die Studie untersucht verschiedene Formen von Diskriminierung:
Zum Beispiel wegen Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexuelle Identität.
Außerdem geht es um Diskriminierung wegen dem sozialen Status.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund gibt verschiedene Empfehlungen:
Die Strukturen bei der Polizei sollen überarbeitet werden.
Beamtinnen und Beamte sollen verpflichtende Schulungen bekommen.
Es muss unabhängige Beschwerde-Stellen geben.
Und die Gesetze sollen überprüft werden.
Zum Beispiel Gesetze zu anlasslosen Kontrollen.
Oder zum Einsatz von digitaler Technik.
Ferda Ataman sagt:
Eine faire Polizei ist möglich.
Dafür müssen Politik, Polizei und Zivilgesellschaft zusammen arbeiten.
Zivilgesellschaft bedeutet: Menschen, die zusammen etwas Gutes tun wollen, ohne dass der Staat sie dazu zwingt.
Sie helfen freiwillig in Gruppen und Vereinen.
Die Studie ist hier zu finden:
www.antidiskriminierungsstelle.de/studie-polizei-diskriminierung
Hier finden Sie die Kurz-Fassung von der Studie:
www.antidiskriminierungsstelle.de/kurzfassung-studie-polizei-diskriminierung
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund wurde im Jahr 2006 gegründet.
Ziel ist die Verhinderung von Diskriminierung.
Wegen Rassismus oder Antisemitismus.
Wegen dem Geschlecht.
Wegen der Religion oder Welt-Anschauung.
Wegen einer Behinderung.
Wegen dem Alter.
Oder wegen der sexuellen Identität.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle berät.
Sie holt Stellungnahmen ein.
Und sie vermittelt gütliche Einigungen.
Sie macht Forschung und Öffentlichkeits-Arbeit zum Thema Diskriminierung.
Seit 2022 wird die Leitung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin (kobinet) Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden. Zum anderen können auch Polizist*innen selbst von Diskriminierung betroffen sein - durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie "Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Studie kommt zum Schluss, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten kann – etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam. Besonders alarmierend: Das Risiko variiert je nach Handlungsfeld und betrifft bestimmte Gruppen deutlich häufiger. Außerdem gebe es nach wie vor große Forschungslücken, etwa im Bereich der Datenerhebung.
„Unsere Studie zeigt: Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft – und deshalb auch nicht frei von Diskriminierung. Wer das ändern will, braucht den Mut zur Verbesserung und muss Diskriminierungen klar benennen“, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bei der Vorstellung der Studie. Ferda Ataman würdigte die Arbeit der Polizei als „zentral“ für den demokratischen Rechtsstaat: „Die Polizei schützt die Bevölkerung, wahrt die öffentliche Sicherheit und setzt Recht durch. Zentral ist aber auch das Vertrauen in die Polizei – es entsteht durch Transparenz, Kontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Glauben oder ihrem Aussehen“, so Ataman weiter.
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, betonte auch die Bedeutung der Polizei für unsere Demokratie: „Unsere Polizeien genießen hohes Vertrauen in der Gesellschaft. Das ist ein hohes Gut. Jeder Vorfall von Polizeigewalt, Racial Profiling oder rechtsextremen Polizei-Chats schädigt alle anderen Beamtinnen und Beamten, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Bei allen Formen von Diskriminierung – auch innerhalb der Polizeibehörden – muss ein Klima der Nulltoleranz herrschen. Hier sind insbesondere Führungskräfte in der Pflicht, diese Grundsätze jeden Tag vorzuleben.“
Die Studie beleuchtet neben Rassismus erstmals auch weitere, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützte Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität. Sie befasst sich außerdem mit Diskriminierungsrisiken im Zusammenhang mit dem Merkmal „sozialer Status“. Auf Basis der Studie formuliert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehrere Empfehlungen – darunter eine diskriminierungssensible Überarbeitung polizeilicher Strukturen, verpflichtende Schulungen für Beamt*innen, unabhängige Beschwerdestellen sowie eine Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen, etwa zu anlasslosen Kontrollen oder zum Einsatz digitaler Technologien. „Eine faire, diskriminierungssensible Polizei, die für alle da ist und alle schützt, ist möglich, wenn Politik, Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten“, betonte Ferda Ataman und rief dazu auf, Forschungslücken transparent aufzuarbeiten.
Die Studie „Polizei und Diskriminierung, Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen“ ist unter folgendem Link zu finden: www.antidiskriminierungsstelle.de/studie-polizei-diskriminierung
Hier geht’s zur Kurzfassung der Studie: www.antidiskriminierungsstelle.de/kurzfassung-studie-polizei-diskriminierung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin (kobinet) Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden. Zum anderen können auch Polizist*innen selbst von Diskriminierung betroffen sein - durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie "Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Studie kommt zum Schluss, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten kann – etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam. Besonders alarmierend: Das Risiko variiert je nach Handlungsfeld und betrifft bestimmte Gruppen deutlich häufiger. Außerdem gebe es nach wie vor große Forschungslücken, etwa im Bereich der Datenerhebung.
„Unsere Studie zeigt: Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft – und deshalb auch nicht frei von Diskriminierung. Wer das ändern will, braucht den Mut zur Verbesserung und muss Diskriminierungen klar benennen“, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bei der Vorstellung der Studie. Ferda Ataman würdigte die Arbeit der Polizei als „zentral“ für den demokratischen Rechtsstaat: „Die Polizei schützt die Bevölkerung, wahrt die öffentliche Sicherheit und setzt Recht durch. Zentral ist aber auch das Vertrauen in die Polizei – es entsteht durch Transparenz, Kontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Glauben oder ihrem Aussehen“, so Ataman weiter.
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, betonte auch die Bedeutung der Polizei für unsere Demokratie: „Unsere Polizeien genießen hohes Vertrauen in der Gesellschaft. Das ist ein hohes Gut. Jeder Vorfall von Polizeigewalt, Racial Profiling oder rechtsextremen Polizei-Chats schädigt alle anderen Beamtinnen und Beamten, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Bei allen Formen von Diskriminierung – auch innerhalb der Polizeibehörden – muss ein Klima der Nulltoleranz herrschen. Hier sind insbesondere Führungskräfte in der Pflicht, diese Grundsätze jeden Tag vorzuleben.“
Die Studie beleuchtet neben Rassismus erstmals auch weitere, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützte Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität. Sie befasst sich außerdem mit Diskriminierungsrisiken im Zusammenhang mit dem Merkmal „sozialer Status“. Auf Basis der Studie formuliert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehrere Empfehlungen – darunter eine diskriminierungssensible Überarbeitung polizeilicher Strukturen, verpflichtende Schulungen für Beamt*innen, unabhängige Beschwerdestellen sowie eine Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen, etwa zu anlasslosen Kontrollen oder zum Einsatz digitaler Technologien. „Eine faire, diskriminierungssensible Polizei, die für alle da ist und alle schützt, ist möglich, wenn Politik, Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten“, betonte Ferda Ataman und rief dazu auf, Forschungslücken transparent aufzuarbeiten.
Die Studie „Polizei und Diskriminierung, Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen“ ist unter folgendem Link zu finden: www.antidiskriminierungsstelle.de/studie-polizei-diskriminierung
Hier geht’s zur Kurzfassung der Studie: www.antidiskriminierungsstelle.de/kurzfassung-studie-polizei-diskriminierung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.