Wien (kobinet)
Das Landes-gericht für Zivil-rechts-sachen Wien hat entschieden:
Ein Landes-gericht ist ein großes Gericht in einem Bundes-land.
Zivil-rechts-sachen sind Streitigkeiten zwischen Privat-personen oder Firmen.
Ein Roll-stuhl-fahrer und seine Ehefrau bekommen Schaden-ersatz.
Schaden-ersatz ist Geld, das jemand bekommt, wenn ihm Unrecht getan wurde.
Hans-Jürgen Groß fährt einen Roll-stuhl.
Er wollte mit seiner Ehefrau Bianca Groß ein romantisches Abend-essen haben.
Es sollte eine Überraschung sein.
Aber Hans-Jürgen Groß konnte das Restaurant nicht besuchen.
Das Restaurant hat keine barriere-freie Toilette.
Barriere-frei bedeutet: Menschen mit Behinderung können einen Ort ohne Hindernisse nutzen.
Man muss 3 Stufen hoch-gehen, um zur Toilette zu kommen.
Es gab keine mobile Rampe und keinen Halte-griff.
Eine mobile Rampe ist eine tragbare schräge Fläche, über die Roll-stühle fahren können.
Ein Halte-griff ist eine Stange zum Fest-halten.
Dann hätte Hans-Jürgen Groß die Toilette vielleicht benutzen können.
Hans-Jürgen Groß fühlte sich diskriminiert.
Diskriminiert bedeutet: jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Er konnte das Restaurant nicht so besuchen wie andere Menschen.
Seine Ehefrau Bianca Groß wurde auch benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: jemand hat einen Nachteil oder wird unfair behandelt.
Sie wollte mit ihrem Mann einen schönen Jahres-tag verbringen.
Das Gericht entschied:
Das Restaurant hat nicht nur Hans-Jürgen Groß diskriminiert.
Das Restaurant hat auch Bianca Groß diskriminiert.
Auch sie konnte nicht normal am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Hans-Jürgen Groß bekommt 1.000 Euro Schaden-ersatz.
Seine Ehefrau bekommt 700 Euro Schaden-ersatz.
Hans-Jürgen Groß sagte:
Ich wollte meiner Frau eine besondere Überraschung machen.
Aber statt einem schönen Abend haben wir monatelang um eine Toilette gekämpft.
Ohne Toilette kommt niemand aus.
Statt der Überraschung wurde meine Behinderung zur Schau gestellt.
Zur Schau gestellt bedeutet: etwas wird allen gezeigt und wird sehr auffällig.
Und meine Frau war mittendrin.
Theresa Hammer ist die Geschäfts-führerin vom Klags-verband.
Eine Geschäfts-führerin leitet eine Organisation oder Firma.
Der Klags-verband ist eine Organisation, die Menschen hilft, die vor Gericht gehen wollen.
Der Klags-verband hat dem Kläger geholfen.
Ein Kläger ist eine Person, die vor Gericht eine andere Person oder Organisation verklagt.
Theresa Hammer sagt:
Barriere-freiheit ist ein Menschen-recht.
Ein Menschen-recht ist ein Recht, das alle Menschen auf der Welt haben.
Keine Frage der Kulanz.
Kulanz bedeutet: jemand tut etwas freiwillig aus Freundlichkeit, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Foto: public domain
Wien (kobinet) "Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte nun ein Urteil, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Der Kläger hatte im Januar 2023 ein romantisches Abendessen geplant, konnte das Restaurant jedoch aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen nicht besuchen. Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich. Eine mobile Rampe sowie ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Hans-Jürgen Groß fühlte sich durch diese Barriere diskriminiert, da ihm damit ein gleichwertiger Restaurantbesuch verunmöglicht wurde. Auch seine Ehefrau, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde dadurch benachteiligt", heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. "Das Gericht stellte fest, dass nicht nur der Rollstuhlnutzer, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Angehörige diskriminiert wurde. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben war ebenfalls durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt. Hans-Jürgen Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro."
„‚Ich wollte meiner Frau eine besondere Überraschung bereiten. Doch statt eines schönen Abends wurde es ein monatelanges Ringen um ein WC, ohne dass niemand auskommt. Trotz aller Bemühungen meinerseits, gab es keine zeitgerechte Lösung. Somit wurde aus der geplanten Überraschung eine zur Schau Stellung meiner Behinderung und meine Frau war mittendrin‘, sagt Hans-Jürgen Groß“, wie es im BIZEPS-Bericht heißt. „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – keine Frage der Kulanz“, erklärt Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, der den Kläger vertreten hat.

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Wien (kobinet) "Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte nun ein Urteil, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Der Kläger hatte im Januar 2023 ein romantisches Abendessen geplant, konnte das Restaurant jedoch aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen nicht besuchen. Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich. Eine mobile Rampe sowie ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Hans-Jürgen Groß fühlte sich durch diese Barriere diskriminiert, da ihm damit ein gleichwertiger Restaurantbesuch verunmöglicht wurde. Auch seine Ehefrau, die den Jahrestag mit ihm verbringen wollte, wurde dadurch benachteiligt", heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. "Das Gericht stellte fest, dass nicht nur der Rollstuhlnutzer, sondern auch seine Ehefrau als nahestehende Angehörige diskriminiert wurde. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben war ebenfalls durch die fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt. Hans-Jürgen Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro."
„‚Ich wollte meiner Frau eine besondere Überraschung bereiten. Doch statt eines schönen Abends wurde es ein monatelanges Ringen um ein WC, ohne dass niemand auskommt. Trotz aller Bemühungen meinerseits, gab es keine zeitgerechte Lösung. Somit wurde aus der geplanten Überraschung eine zur Schau Stellung meiner Behinderung und meine Frau war mittendrin‘, sagt Hans-Jürgen Groß“, wie es im BIZEPS-Bericht heißt. „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – keine Frage der Kulanz“, erklärt Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, der den Kläger vertreten hat.