Berlin (kobinet)
Bald gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barriere-freihets-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BFSG.
Das Gesetz beginnt am 28. Juni 2025.
Das Gesetz ist wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Was regelt das Gesetz?
Firmen müssen ihre digitalen Angebote barriere-frei machen.
Barriere-frei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Das sind zum Beispiel:
- Internet-Seiten
- Online-Shops
- Geld-Automaten
- E-Books
Barriere-frei bedeutet:
Alle Menschen können die Angebote nutzen.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Verband informiert über das Gesetz.
Die Abkürzung ist: DBSV.
Es gibt einen Podcast über das Gesetz.
Man kann sich im Internet Sendungen anhören.
Diese Sendungen kann man hören, wann man will.
In dem Podcast sprechen 2 Fach-Leute:
- Christiane Möller
- Professor Doktor Thomas Kahlisch
Sie erklären das neue Gesetz.
Sie beantworten wichtige Fragen:
- Wer muss sich an das Gesetz halten?
- Wie funktioniert das Gesetz?
- Was bedeutet das für Firmen?
- Was bedeutet das für die Nutzer?
Den Podcast finden Sie hier:

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) "Damit Barrierefreiheit nicht nur ein Ziel bleibt, sondern gelebte Realität wird, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen - darunter Webseiten, Online-Shops, Geldautomaten und E-Books - zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. In der aktuellen Folge des "Präsidiumsgesprächs" im Sichtweisen-Podcast sprechen Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, und Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Präsidiumsmitglied des DBSV und Leiter des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen (dzb lesen), über die Hintergründe und Auswirkungen des neuen Gesetzes." Darauf hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem Newsletter dbsv-direkt hingewiesen.
Im Podcast werden zentrale Fragen beantwortet: Wer ist vom BFSG betroffen? Wie wird es konkret umgesetzt? Und was bedeutet es für Unternehmen sowie für Nutzerinnen und Nutzer?
Das „Präsidiumsgespräch“ gibt’s im Sichtweisen-Podcast unter: www.dbsv.org/sichtweisen-podcast.html

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) "Damit Barrierefreiheit nicht nur ein Ziel bleibt, sondern gelebte Realität wird, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen - darunter Webseiten, Online-Shops, Geldautomaten und E-Books - zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. In der aktuellen Folge des "Präsidiumsgesprächs" im Sichtweisen-Podcast sprechen Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, und Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Präsidiumsmitglied des DBSV und Leiter des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen (dzb lesen), über die Hintergründe und Auswirkungen des neuen Gesetzes." Darauf hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem Newsletter dbsv-direkt hingewiesen.
Im Podcast werden zentrale Fragen beantwortet: Wer ist vom BFSG betroffen? Wie wird es konkret umgesetzt? Und was bedeutet es für Unternehmen sowie für Nutzerinnen und Nutzer?
Das „Präsidiumsgespräch“ gibt’s im Sichtweisen-Podcast unter: www.dbsv.org/sichtweisen-podcast.html