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Policy Papier des Deutschen Juristinnenbundes zu reproduktiven Rechten im Kontext von Behinderung

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Foto: omp

Berlin (kobinet) "Alle Menschen haben reproduktive Rechte. Reproduktive Rechte sind aber zugleich in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet, der ihre effektive Wahrnehmung bedingt und sie insbesondere für Frauen mit Behinderung häufig versperrt. Das Ziel muss daher reproduktive Gerechtigkeit sein; das bedeutet hier die staatlich unterstützte Möglichkeit einer möglichst diskriminierungsfreien und autonomen Wahrnehmung reproduktiver Rechte. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine intersektionale Perspektive auf reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung." So heißt es in einem Policy Papier, das der Deutsche Juristinnenbund vor kurzem veröffentlicht hat.

„In diesem Policy Paper sollen in dieser Hinsicht zwei Dimensionen des Verhältnisses reproduktiver Rechte und der Rechte von Menschen mit Behinderung adressiert werden: Die unzulässige Einschränkung der reproduktiven Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung einerseits, mit Fokus auf das Problem der Zwangssterilisation, und das Spannungsverhältnis zwischen dem Benachteiligungsverbot und reproduktiver Selbstbestimmung im Bereich der gentechnischen Diagnostik andererseits, hier mit Fokus auf Pränataldiagnostik (PND) und die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Beide Bereiche verbindet das Problem, dass reproduktive Autonomie nicht nur ein individuelles Vermögen ist, sondern durch das Umfeld ermöglicht oder beschränkt wird. Eine Positionierung erfordert daher einen feministisch informierten Blick auf Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Bedingtheit. Erst so können Schutzlücken erkannt, richtig erfasst und eine adäquate rechtliche Regelung des Bereichs reproduktiver Selbstbestimmung erarbeitet werden“, heißt es weiter vom Deutschen Juristinnenbund.

Link zu weiteren Infos und zum Policy Papier