Berlin (kobinet)
Alle Menschen haben reproduktive Rechte.
Reproduktive Rechte bedeutet:
Jeder Mensch kann selbst entscheiden über seinen Körper.
Zum Beispiel:
- Will ich Kinder haben?
- Will ich keine Kinder haben?
Aber Frauen mit Behinderung können diese Rechte oft nicht nutzen.
Das ist ein Problem.
Der Deutsche Juristen-Bund hat dazu ein Papier geschrieben.
In dem Papier steht:
Der Staat soll Menschen mit Behinderung besser unterstützen.
Dann können sie ihre Rechte besser nutzen.
Es soll keine Diskriminierung geben.
Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Das Papier behandelt 2 wichtige Themen:
Erstes Thema: Zwangs-Sterilisation
Menschen mit Behinderung werden manchmal gegen ihren Willen sterilisiert.
Das bedeutet: Sie können dann keine Kinder mehr bekommen.
Das ist nicht erlaubt.
Zweites Thema: Tests in der Schwangerschaft
Es gibt Tests für Babys im Bauch der Mutter.
Die Tests zeigen: Hat das Baby eine Behinderung?
Manche Menschen entscheiden dann:
Ich will das Baby nicht.
Das ist ein schwieriges Thema.
Der Deutsche Juristen-Bund sagt:
Menschen brauchen Unterstützung bei diesen Entscheidungen.
Die Gesellschaft soll Menschen nicht unter Druck setzen.
Jeder Mensch soll selbst entscheiden können.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung besser schützen.

Foto: omp
Berlin (kobinet) "Alle Menschen haben reproduktive Rechte. Reproduktive Rechte sind aber zugleich in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet, der ihre effektive Wahrnehmung bedingt und sie insbesondere für Frauen mit Behinderung häufig versperrt. Das Ziel muss daher reproduktive Gerechtigkeit sein; das bedeutet hier die staatlich unterstützte Möglichkeit einer möglichst diskriminierungsfreien und autonomen Wahrnehmung reproduktiver Rechte. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine intersektionale Perspektive auf reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung." So heißt es in einem Policy Papier, das der Deutsche Juristinnenbund vor kurzem veröffentlicht hat.
„In diesem Policy Paper sollen in dieser Hinsicht zwei Dimensionen des Verhältnisses reproduktiver Rechte und der Rechte von Menschen mit Behinderung adressiert werden: Die unzulässige Einschränkung der reproduktiven Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung einerseits, mit Fokus auf das Problem der Zwangssterilisation, und das Spannungsverhältnis zwischen dem Benachteiligungsverbot und reproduktiver Selbstbestimmung im Bereich der gentechnischen Diagnostik andererseits, hier mit Fokus auf Pränataldiagnostik (PND) und die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Beide Bereiche verbindet das Problem, dass reproduktive Autonomie nicht nur ein individuelles Vermögen ist, sondern durch das Umfeld ermöglicht oder beschränkt wird. Eine Positionierung erfordert daher einen feministisch informierten Blick auf Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Bedingtheit. Erst so können Schutzlücken erkannt, richtig erfasst und eine adäquate rechtliche Regelung des Bereichs reproduktiver Selbstbestimmung erarbeitet werden“, heißt es weiter vom Deutschen Juristinnenbund.

Foto: omp
Berlin (kobinet) "Alle Menschen haben reproduktive Rechte. Reproduktive Rechte sind aber zugleich in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet, der ihre effektive Wahrnehmung bedingt und sie insbesondere für Frauen mit Behinderung häufig versperrt. Das Ziel muss daher reproduktive Gerechtigkeit sein; das bedeutet hier die staatlich unterstützte Möglichkeit einer möglichst diskriminierungsfreien und autonomen Wahrnehmung reproduktiver Rechte. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine intersektionale Perspektive auf reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung." So heißt es in einem Policy Papier, das der Deutsche Juristinnenbund vor kurzem veröffentlicht hat.
„In diesem Policy Paper sollen in dieser Hinsicht zwei Dimensionen des Verhältnisses reproduktiver Rechte und der Rechte von Menschen mit Behinderung adressiert werden: Die unzulässige Einschränkung der reproduktiven Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung einerseits, mit Fokus auf das Problem der Zwangssterilisation, und das Spannungsverhältnis zwischen dem Benachteiligungsverbot und reproduktiver Selbstbestimmung im Bereich der gentechnischen Diagnostik andererseits, hier mit Fokus auf Pränataldiagnostik (PND) und die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Beide Bereiche verbindet das Problem, dass reproduktive Autonomie nicht nur ein individuelles Vermögen ist, sondern durch das Umfeld ermöglicht oder beschränkt wird. Eine Positionierung erfordert daher einen feministisch informierten Blick auf Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Bedingtheit. Erst so können Schutzlücken erkannt, richtig erfasst und eine adäquate rechtliche Regelung des Bereichs reproduktiver Selbstbestimmung erarbeitet werden“, heißt es weiter vom Deutschen Juristinnenbund.