Wien (kobinet)
Ein Gericht in Wien hat ein wichtiges Urteil gesprochen.
Es geht um Barriere-Freiheit in einem Restaurant.
Barriere-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Hans-Jürgen Groß fährt Rollstuhl.
Er wollte mit seiner Frau Bianca in ein Restaurant gehen.
Das war im Januar 2023.
Sie wollten dort ein romantisches Abend-Essen haben.
Aber Hans-Jürgen Groß konnte das Restaurant nicht besuchen.
Der Grund: Die Toilette war nicht barriere-frei.
Man konnte nur über 3 Stufen zur Toilette gehen.
Es gab keine Rampe.
Es gab auch keinen Halte-Griff.
Das Gericht hat entschieden:
Das Restaurant muss Schadens-Ersatz zahlen.
Hans-Jürgen Groß bekommt 1.000 Euro.
Seine Frau Bianca bekommt 700 Euro.
Dieses Urteil ist auch in Deutschland wichtig.
Deshalb hat kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul nachgefragt.
kobinetnachrichten sind Berichte von den wichtigen Treffen der Regierung.
Sie zeigen, was die Minister besprechen und entscheiden.
Er hat mit Martin Ladstätter gesprochen.
Martin Ladstätter arbeitet bei BIZEPS.
BIZEPS ist ein österreichischer Online-Nachrichten-Dienst.
kobinet-nachrichten:
Was ist genau passiert?
Martin Ladstätter:
Ein Luxus-Restaurant hat Menschen mit Behinderungen diskriminiert.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Das Restaurant hatte keine barriere-freie Toilette.
In Österreich gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz gibt es seit 2006.
Das Gesetz sagt: Unternehmen müssen ihre Leistungen barriere-frei anbieten.
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
kobinet-nachrichten:
Der Rollstuhl-Nutzer und seine Frau bekommen beide Geld.
Martin Ladstätter:
Ja, das ist richtig.
Das Gesetz sagt: Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person benachteiligt wird.
Der Grund: Sie hat ein Nahe-Verhältnis zu einer behinderten Person.
Die Ehe-Frau konnte ihren Mann nicht zum Abend-Essen begleiten.
Deshalb ist auch sie diskriminiert.
kobinet-nachrichten:
Gab es schon ähnliche Urteile in Österreich?
Martin Ladstätter:
Ja, es gibt viele solche Urteile.
Zum Beispiel: Die Wiener Linien wurden verurteilt.
Sie hatten Menschen mit Behinderungen nicht befördert.
Auch der ORF wurde verklagt.
Der ORF hatte nicht genug Barriere-Freiheit.
Und ein Hotel wurde verurteilt.
Das Hotel hatte einer Frau mit Assistenz-Hund den Zutritt verweigert.
kobinet-nachrichten:
Der Klags-Verband hat das Verfahren vorangetrieben.
Was macht dieser Verband?
Martin Ladstätter:
Der Klags-Verband ist ein Zusammen-Schluss von vielen Organisationen.
Ich bin ein Gründungs-Mitglied.
Wir haben den Verband vor über 20 Jahren gegründet.
kobinet-nachrichten:
Wie geht es weiter mit Barriere-Freiheit in Österreich?
Martin Ladstätter:
Es gibt einzelne Klagen wie beim Restaurant.
Aber Verbands-Klagen werden immer wichtiger.
Bei Verbands-Klagen klagen Organisationen für viele Betroffene.
Es reicht nicht aus, Rechte gesetzlich zu verankern.
Die Rechte müssen auch durchgesetzt werden.
kobinet-nachrichten:
Vielen Dank für das Gespräch.
Weiterhin viel Erfolg!

Foto: BIZEPS
Wien (kobinet) Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat ein Urteil bestätigt, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Der Kläger hatte im Januar 2023 ein romantisches Abendessen geplant, konnte das Restaurant jedoch aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen nicht besuchen. Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich. Eine mobile Rampe sowie ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Hans-Jürgen Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro. Da dieses Urteil in Sachen Barrierefreiheit auch in Deutschland für große Aufmerksamkeit gesorgt hat, hat kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul bei Martin Ladstätter vom österreichischen Onlinenachrichtendienst BIZEPS, der über die Entscheidung berichtet hatte, nachgehakt. Martin Ladstätter machte dabei deutlich, dass sich dieses Urteil in eine Reihe weiterer wichtiger Entscheidungen zur Barrierefreiheit in Österreich einreiht.
kobinet-nachrichten: Ein Urteil aus Österreich zur Barrierefreiheit hat auch in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt. Was genau ist passiert?
Martin Ladstätter: In dem Gerichtsverfahren ging es um Diskriminierung durch ein Luxusrestaurant, das kein barrierefrei erreichbares WC zur Verfügung stellte. In Österreich sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen so zu erbringen, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Diese Verpflichtung ist im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geregelt, das seit 2006 gilt. Link zum Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228
kobinet-nachrichten: Sowohl der Rollstuhlnutzer als auch seine Ehefrau erhalten nach dem Urteil nun eine Entschädigung.
Martin Ladstätter: Ja, denn das Gesetz enthält einen wichtigen Grundsatz: „Eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer behinderten Person benachteiligt wird.“ Wenn also die Ehefrau ihren Mann nicht zum Abendessen begleiten kann, ist auch sie diskriminiert.
kobinet-nachrichten: Gab es in Österreich bereits ähnliche Urteile zur Barrierefreiheit?
Martin Ladstätter: Ja, es gibt eine ganze Reihe. So wurden zum Beispiel die Wiener Linien wegen der Verweigerung von Beförderungsleistungen verurteilt. Auch der ORF wurde wegen mangelnder Barrierefreiheit verklagt. Und erst kürzlich wurde ein Hotel verurteilt, weil es einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt verweigerte. Mehr dazu gibt’s unter: https://www.bizeps.or.at/gericht-staerkt-rechte-von-menschen-mit-assistenzhunden/
kobinet-nachrichten: Der Klagsverband hat das aktuelle Verfahren gegen das Luxusrestaurant maßgeblich vorangetrieben. Was genau macht dieser Verband, und wer steht dahinter?
Martin Ladstätter: Der Klagsverband ist ein Zusammenschluss von mehreren Dutzend Organisationen. Ich bin eines der Gründungsmitglieder – wir haben ihn vor über 20 Jahren ins Leben gerufen. Link zur Mitgliederübersicht: https://www.klagsverband.at/ueber-uns/mitglieder
kobinet-nachrichten: Wie geht es in Österreich weiter mit dem Einsatz für Barrierefreiheit?
Martin Ladstätter: Neben individuellen Klagen – wie im Fall des Restaurants – werden sogenannte Verbandsklagen immer wichtiger. Dabei klagen Organisationen stellvertretend für viele Betroffene. Es reicht nicht aus, Rechte auf Barrierefreiheit gesetzlich zu verankern – sie müssen auch konsequent eingefordert und durchgesetzt werden.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Gespräch – und weiterhin viel Erfolg!
Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 22. Mai 2025 über das Urteil

Foto: BIZEPS
Wien (kobinet) Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat ein Urteil bestätigt, das dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht. Der Kläger hatte im Januar 2023 ein romantisches Abendessen geplant, konnte das Restaurant jedoch aufgrund fehlender Barrierefreiheit der WC-Anlagen nicht besuchen. Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich. Eine mobile Rampe sowie ein Haltegriff, die eine einfache Lösung dargestellt hätten, waren nicht vorhanden. Hans-Jürgen Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro. Da dieses Urteil in Sachen Barrierefreiheit auch in Deutschland für große Aufmerksamkeit gesorgt hat, hat kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul bei Martin Ladstätter vom österreichischen Onlinenachrichtendienst BIZEPS, der über die Entscheidung berichtet hatte, nachgehakt. Martin Ladstätter machte dabei deutlich, dass sich dieses Urteil in eine Reihe weiterer wichtiger Entscheidungen zur Barrierefreiheit in Österreich einreiht.
kobinet-nachrichten: Ein Urteil aus Österreich zur Barrierefreiheit hat auch in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt. Was genau ist passiert?
Martin Ladstätter: In dem Gerichtsverfahren ging es um Diskriminierung durch ein Luxusrestaurant, das kein barrierefrei erreichbares WC zur Verfügung stellte. In Österreich sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen so zu erbringen, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Diese Verpflichtung ist im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geregelt, das seit 2006 gilt. Link zum Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228
kobinet-nachrichten: Sowohl der Rollstuhlnutzer als auch seine Ehefrau erhalten nach dem Urteil nun eine Entschädigung.
Martin Ladstätter: Ja, denn das Gesetz enthält einen wichtigen Grundsatz: „Eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer behinderten Person benachteiligt wird.“ Wenn also die Ehefrau ihren Mann nicht zum Abendessen begleiten kann, ist auch sie diskriminiert.
kobinet-nachrichten: Gab es in Österreich bereits ähnliche Urteile zur Barrierefreiheit?
Martin Ladstätter: Ja, es gibt eine ganze Reihe. So wurden zum Beispiel die Wiener Linien wegen der Verweigerung von Beförderungsleistungen verurteilt. Auch der ORF wurde wegen mangelnder Barrierefreiheit verklagt. Und erst kürzlich wurde ein Hotel verurteilt, weil es einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt verweigerte. Mehr dazu gibt’s unter: https://www.bizeps.or.at/gericht-staerkt-rechte-von-menschen-mit-assistenzhunden/
kobinet-nachrichten: Der Klagsverband hat das aktuelle Verfahren gegen das Luxusrestaurant maßgeblich vorangetrieben. Was genau macht dieser Verband, und wer steht dahinter?
Martin Ladstätter: Der Klagsverband ist ein Zusammenschluss von mehreren Dutzend Organisationen. Ich bin eines der Gründungsmitglieder – wir haben ihn vor über 20 Jahren ins Leben gerufen. Link zur Mitgliederübersicht: https://www.klagsverband.at/ueber-uns/mitglieder
kobinet-nachrichten: Wie geht es in Österreich weiter mit dem Einsatz für Barrierefreiheit?
Martin Ladstätter: Neben individuellen Klagen – wie im Fall des Restaurants – werden sogenannte Verbandsklagen immer wichtiger. Dabei klagen Organisationen stellvertretend für viele Betroffene. Es reicht nicht aus, Rechte auf Barrierefreiheit gesetzlich zu verankern – sie müssen auch konsequent eingefordert und durchgesetzt werden.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Gespräch – und weiterhin viel Erfolg!
Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 22. Mai 2025 über das Urteil