München (kobinet)
Ein Politiker muss vor Gericht.
Der Politiker heißt Prof. Dr. Klaus Weber.
Prof. Dr. ist die Abkürzung für Professor Doktor.
Das sind akademische Titel.
Er ist von der Partei DIE LINKE.
Klaus Weber arbeitet im Bezirks-Rat von Ober-Bayern.
Der Bezirks-Rat ist eine politische Versammlung, die Entscheidungen für eine Region trifft.
Ober-Bayern ist ein Teil von Bayern im Süden von Deutschland.
Klaus Weber muss am 28. Mai 2025 vor das Amts-Gericht München.
Ein Amts-Gericht ist ein staatliches Gericht, das über kleinere Streit-Fälle entscheidet.
Dort soll er sich verantworten.
Das bedeutet: Er muss erklären, was er getan hat.
Ein Beamter sagt: Klaus Weber hat mich beleidigt.
Ein Beamter ist jemand, der für den Staat arbeitet.
Deshalb soll Klaus Weber 4.000 Euro Strafe bezahlen.
Klaus Weber sagt: Das ist nicht richtig.
Andere Politiker haben mich viel schlimmer beleidigt.
Eine SPD-Politikerin hat mich „linke Sau" genannt.
SPD ist eine politische Partei in Deutschland.
Die Bezeichnung „linke Sau" ist eine Beleidigung.
Ein AfD-Politiker hat gesagt: Ich habe einen „Dach-Schaden".
AfD ist eine politische Partei in Deutschland.
„Dach-Schaden" ist eine Beleidigung und bedeutet, dass jemand verrückt sei.
Er hat auch gesagt: Ich bin „psychisch krank".
„Psychisch krank" bedeutet, dass jemand Probleme mit seiner seelischen Gesundheit hat.
Aber diese Politiker bekommen keine Strafe.
Klaus Weber erzählt, was passiert ist:
Er hat einem blinden Mann geholfen.
Der blinde Mann wollte Geld für Fahrten beantragen.
Das Geld heißt Mobilitäts-Hilfe.
Mobilitäts-Hilfe ist Geld vom Staat, damit Menschen mit Behinderung besser von einem Ort zum anderen kommen können.
Der blinde Mann wollte 8 Mal im Monat nach Bayreuth fahren.
Dort wollte er Freunde besuchen.
Er braucht dafür ein Taxi.
Das kostet 800 Euro.
Ein Beamter von der Regierung hat den Antrag abgelehnt.
Der Beamte hat geschrieben:
Behinderte Menschen sollen nicht „jeden Ort in Deutschland beliebig oft erreichen" wollen.
Klaus Weber fand das sehr schlimm.
Er hat dem Beamten geantwortet:
So etwas haben nur die National-Sozialisten gesagt.
National-Sozialisten waren eine politische Gruppe in Deutschland, die von 1933 bis 1945 an der Macht war.
Sie haben viele Menschen verfolgt und getötet, auch Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderung muss man heute anders behandeln.
Der Beamte hat Klaus Weber angezeigt.
Eine Anzeige bedeutet, dass jemand der Polizei mitteilt, dass ein anderer etwas Verbotenes getan hat.
Eine Richterin hat dann die Strafe festgelegt.
Sie hat nicht gefragt, warum Klaus Weber das gesagt hat.
Die Gerichts-Verhandlung ist am 28. Mai 2025.
Sie beginnt um 15 Uhr.
Das Gericht ist in der Nymphenburger Straße 16 in München.
Der Saal heißt A 122.
Er ist im 1. Stock.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
München (kobinet) Der oberbayerische Bezirksrat der LINKEN, Prof. Dr. Klaus Weber, muss sich vor dem Amtsgericht München am 28. Mai 2025 verantworten. Er soll einen Beamten der Regierung von Oberfranken beleidigt haben und deshalb 4.000 Euro Strafe bezahlen. Weber, von einer Bezirksrätin der SPD als "linke Sau" tituliert (Verfahren eingestellt) und von einem AfD-Bezirksrat als Mann "mit Dachschaden" und "psychisch krank" bezeichnet (Verfahren eingestellt), sieht im ihm vorliegenden Strafbefehl zwei für die deutsche Justiz typische Merkmale: "Zum einen werden Faschisten und Beleidiger von der Justiz geschont, wenn es gegen Linke geht", so Weber; und "zum anderen wird, wie in meinem Fall, der Beamte, der einen behinderten Menschen beleidigt, von Justizseite geschützt". So heißt es in einer von Prof. Dr. Klaus Weber verbreiteten Presseinformation.
Weber, der selbst seit mehr als 20 Jahren bayerischer Beamter ist, half seinen Angaben zufolge einem blinden Mann bei der Beantragung der Mobilitätshilfe. Dieser will acht Mal im Monat nach Bayreuth fahren, um Freunde zu treffen. Weil das nur mit dem Taxi geht, braucht er dazu 800 Euro Hilfeleistung (Dokumente wurden alle beigebracht). Der Regierungsbeamte stellt im Widerspruchsbescheid fest, es gehe nicht an, dass behinderte Menschen mit der Mobilitätshilfe „jeden Ort in der Bundesrepublik beliebig oft erreichen“ wollen. Der blinde Mensch will Freunde besuchen und der Beamte unterstellt ihm, er wolle Deutschland willkürlich bereisen. Weber antwortete darauf mit dem Hinweis, dass nur unter den Nationalsozialisten solch menschenfeindliche Sätze üblich gewesen seien – Menschen mit Behinderung seien heutzutage anders zu behandeln. „Der Beamte stellte Strafanzeige und die Richterin stellte den Strafbefehl aus – ohne die Vorgeschichte auch nur zu erwähnen“, berichtet Prof. Dr. Klaus Weber.
Die Gerichtsverhandlung gegen Prof. Dr. Klaus Weber findet statt am 28. Mai 20025 um 15 Uhr in der Nymphenburger Straße 16 in München, Sitzungssaal A 122, 1. Stock.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
München (kobinet) Der oberbayerische Bezirksrat der LINKEN, Prof. Dr. Klaus Weber, muss sich vor dem Amtsgericht München am 28. Mai 2025 verantworten. Er soll einen Beamten der Regierung von Oberfranken beleidigt haben und deshalb 4.000 Euro Strafe bezahlen. Weber, von einer Bezirksrätin der SPD als "linke Sau" tituliert (Verfahren eingestellt) und von einem AfD-Bezirksrat als Mann "mit Dachschaden" und "psychisch krank" bezeichnet (Verfahren eingestellt), sieht im ihm vorliegenden Strafbefehl zwei für die deutsche Justiz typische Merkmale: "Zum einen werden Faschisten und Beleidiger von der Justiz geschont, wenn es gegen Linke geht", so Weber; und "zum anderen wird, wie in meinem Fall, der Beamte, der einen behinderten Menschen beleidigt, von Justizseite geschützt". So heißt es in einer von Prof. Dr. Klaus Weber verbreiteten Presseinformation.
Weber, der selbst seit mehr als 20 Jahren bayerischer Beamter ist, half seinen Angaben zufolge einem blinden Mann bei der Beantragung der Mobilitätshilfe. Dieser will acht Mal im Monat nach Bayreuth fahren, um Freunde zu treffen. Weil das nur mit dem Taxi geht, braucht er dazu 800 Euro Hilfeleistung (Dokumente wurden alle beigebracht). Der Regierungsbeamte stellt im Widerspruchsbescheid fest, es gehe nicht an, dass behinderte Menschen mit der Mobilitätshilfe „jeden Ort in der Bundesrepublik beliebig oft erreichen“ wollen. Der blinde Mensch will Freunde besuchen und der Beamte unterstellt ihm, er wolle Deutschland willkürlich bereisen. Weber antwortete darauf mit dem Hinweis, dass nur unter den Nationalsozialisten solch menschenfeindliche Sätze üblich gewesen seien – Menschen mit Behinderung seien heutzutage anders zu behandeln. „Der Beamte stellte Strafanzeige und die Richterin stellte den Strafbefehl aus – ohne die Vorgeschichte auch nur zu erwähnen“, berichtet Prof. Dr. Klaus Weber.
Die Gerichtsverhandlung gegen Prof. Dr. Klaus Weber findet statt am 28. Mai 20025 um 15 Uhr in der Nymphenburger Straße 16 in München, Sitzungssaal A 122, 1. Stock.
Ich frage mich dabei was einen mehr erschrecken soll: die fragwürdigen Äußerungen des besagten Beamten in den widerspruchsbescheid oder aber die Richterin….. Andererseits muss man vielleicht auch nicht immer gleich den Nationalsozialismus ins Feld führen um behindertenfeindliches agieren anzuprangern. Das macht es den vermeintlichen schreibtischtätern dann nur umso leichter sich als Opfer zu stilisieren. In jedem Fall wird es wieder mal ein sehr trübes Licht auf die bundesdeutsche Justiz. Das hat mir leider alles schon und Erinnerungen an das berichtigte Frankfurter Reiseurteil werden in mir wach gerufen!
Ja denke ich an Deutschland in der Nacht……
Martin Theben
Entscheiden, nicht herabwürdigen
Im Fall der beantragten Mobilitätshilfe in Höhe von 800 Euro hätte der Bescheid sachlich und respektvoll lauten können: „Es tut uns leid, aber der beantragte Betrag liegt über der festgelegten Höchstgrenze. Ein Mehrbedarf konnte nicht anerkannt werden.“
Das wäre menschlich gewesen. Und rechtlich völlig ausreichend.
Doch statt einer nüchternen Ablehnung enthielt der Bescheid die Formulierung, es könne nicht angehen, dass „behinderte Menschen jeden Ort in der Bundesrepublik beliebig oft erreichen“ wollen. Diese Aussage ist nicht nur sachlich unnötig – sie ist herabwürdigend, übergriffig und eindeutig ableistisch.
Sie unterstellt, dass Menschen mit Behinderung sich bescheiden sollen. Dass Mobilität, wenn sie über das absolut Notwendige hinausgeht, vermessen ist. Sie macht aus einem Antrag auf Teilhabe einen Akt vermeintlicher Unverschämtheit.
Solche Formulierungen sind kein Verwaltungsfehler, sondern Ausdruck eines strukturellen Denkens, das Behinderung reguliert statt unterstützt. Teilhabe wird nicht ermöglicht, sondern limitiert – und wer mehr will, wird moralisch abgewertet.
Verwaltung hat zu prüfen, nicht zu urteilen. Sie hat transparent zu entscheiden, nicht sich über Antragsteller zu erheben. Alles andere ist keine Verwaltung – sondern Machtausübung durch Sprache.
Vielleicht sollte der Antragsteller tatsächlich in Erwägung ziehen, stattdessen eine persönliche Assistenz zu beantragen. Mit Assistenz könnte er den gesamten ÖPNV bundesweit nutzen – flexibel, selbstbestimmt und vollständig im Sinne des Teilhaberechts.
Die Kosten? Ein Vielfaches.
Aber offenbar ist es in diesem System besser, teure Lösungen zu finanzieren, als pragmatische, günstige Wege zu unterstützen, wenn sie zu viel Eigenständigkeit ermöglichen.