
Foto: LVR
Köln (kobinet) Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Um diese zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dies geht beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) ab sofort unproblematisch digital: Auf www.beratungskompass.lvr.de unter dem Menüpunkt „Anträge“. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden dort den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt, heißt es vonseiten des Landschaftsverband Rheinland (LVR).








































