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Inklusionsstrategie für Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen kommt

Markus Ertl
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Foto: privat

Bad Tölz (kobinet) In seiner Sitzung vom 16. Januar 2024 hat der Kreisausschuss des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen für soziale und kulturelle Angelegenheiten den Entwurf zur Inklusionsstrategie einstimmig angenommen. Stellvertretender Landrat Klaus Koch sprach von einem Rahmenwerk, in dem sich in den kommenden Jahren mehr Inklusion entwickeln soll. Die Verwaltung wurde bereits 2018 beauftragt, einen solchen Aktionsplan zu erarbeiten, mit der die Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention sehr handlungsorientiert auch im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen erlebbar gemacht werden soll, soweit dies im Rahmen der Möglichkeiten eines Landkreises liegt, heißt es in einer Presseinformaiton des Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.



„Unser Arbeitskreis als Initiator für diese Inklusionsstrategie begrüßt es sehr, dass der Kreisausschuss den vorliegenden Entwurf einstimmig angenommen hat und dieser nun auch im Kreistag beschlossen werden soll“, freut sich Markus Ertl, Sprecher des Vorstandes im Arbeitskreis für Menschen mit Behinderungen. „Das der Entwurf jedoch nahezu diskussionslos vom Gremium angenommen wurde, macht uns etwas nachdenklich. Nachdem es für mehr Teilhabe neben dieser politischen Zustimmung auch einen Wertewandel in unserer Region braucht, hätten wir uns hier auch einen, für uns notwenigen Diskurs, bereits im Ausschuss gewünscht,“ führt Markus Ertl weiter aus. Der Arbeitskreis hofft dennoch, dass die in der Strategie aufgeführten Handlungsfelder und die als Chance für Inklusion beschriebenen Maßnahmen auch zeitnah angepackt werden und trotz knapperen Kassen die notwendige Priorisierung bekommen.

Ralph Seifert, stellvertretender Sprecher des Arbeitskreises und gleichzeitig Behindertenbeauftragter des Landkreises betonte: „ich warte schon sehr lange darauf, dass nicht nur die bestehenden Barrieren abgebaut werden, sondern dass bei neuen Projekten im Landkreis und den Kommunen nicht zusätzlich neue entstehen. Hier auch mittels der Inklusionsstrategie mehr Bewusstsein für die unterschiedlichen Bedarfe in die Köpfe der Verantwortlichen zu bringen, ist mir persönlich besonders wichtig.“ Deshalb sieht es der Arbeitskreis für sehr wichtig an, den Behindertenbeauftragten bei Bau- und Bauleitplanungen zukünftig als Träger öffentlicher Belange anzuhören.

Auch ist es neben der Barrierefreiheit dem Arbeitskreis ein besonderes Anliegen, das Zusammenkommen von Menschen mit und ohne Behinderungen von klein auf und vielen Ebenen zu ermöglichen. Spielplätze, Kinder- und Jugendbetreuung, Schule und der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt sollten besonders in den Fokus genommen werden. Deshalb ist es für den Arbeitskreis auch wichtig, dass Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), welches ab 2028 mehr Inklusion zum Ziel hat, bereits heute in gute Bahnen zu lenken und hat dies in einer Stellungnahme zur Inklusionsstrategie besonders hervorgehoben.