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Keine konkreten Zahlen und Zeitpläne für Barrierefreiheit an Bahnhöfen

Portraitfoto des Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann
Sören Pellmann, Die Linke, MdB
Foto: Inga Haar / Deutscher Bundestag

BERLIN (kobinet) Auf eine schriftliche Frage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (DIE LINKE) zu barrierefreien Bahnhöfen hat die Bundesregierung keine zufriedenstellende Antwort geliefert. Pellmann hatte gefragt, wie viele Bahnhöfe bis zum 1. Januar 2024 nicht vollständig barrierefrei waren und wie viele bis zum 1. Januar 2025 nicht vollständig barrierefrei sein werden. Ausgehend von der Antwort der Bundesregierung kritisiert sie der Bundestagsabgeordnete für mangelnde Barrierefreiheit im Bahnverkehr und fordert verbindliche Zeitpläne zur Umsetzung.

Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf Angaben der Deutschen Bahn AG, die jährlich rund 150 Bahnsteige barrierefrei umbaut. Allerdings trifft sie keine konkreten zu der Anzahl der noch nicht barrierefreien Bahnhöfe und Bahnsteige, sondern nannte nur prozentuale Werte zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit, wie visuelle Anzeigen, Treppenmarkierungen, Wegeleitung, stufenfreie Zugänge, Handlaufschilder, Bahnsteighöhe und Blindenleitstreifen.

Sören Pellmann stellt dazu fest: „Die Bundesregierung kann oder will nicht sagen, wie viele Bahnhöfe in Deutschland noch nicht barrierefrei sind und verweigert eine Auskunft, wie lange es noch dauern wird, bis alle Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr haben. Das ist eine Bankrotterklärung für eine Regierung, die sich für ihre „Vorreiterrolle“ bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention rühmt. Die Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf konkrete Zahlen und verbindliche Zeitpläne, nicht auf vage Prozentangaben und unverbindliche Versprechungen.“

Zugleich wies Pellmann zudem darauf hin, dass die Bundesregierung damit das Personenbeförderungsgesetz verkennt, welches eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vorsah. „Die Bundesregierung ignoriert das geltende Gesetz. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderung, die seit Jahren auf eine Verbesserung ihrer Mobilitätssituation warten. Es wird Zeit, dass Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz einklagbar wird!“, so Sören Pellmann.

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Heidi Eiselein
04.02.2024 10:42

Das kann ich bestehen. Beispiel Bayern: 2013 verkündete der damalige Ministerpräsident Seehofer, dass in 10 Jahren alle Bahnhöfe barrierefrei sein sollen. In meinem Umfeld ist die Fahrzeugflotte heute weitgehend barrierearm nutzbar. Bei den baulichen Objekten sind jedoch massive Defizite nach wie vor vorhanden. Selbst wenn ich den kostengünstigsten Reiseweg wähle, der mir mit Rollstuhl überhaupt möglich ist, ist der näheste Bahnhof über 15 km entfernt. Ein Alternative dorthin? Gibt es nicht! Da empfinde ich es schon armselig einen zweistelligen Betrag pro Monat für eine „Mobilitätskostenbeihilfe“ beantragen zu dürfen. Allein die einfach Fahrt zum barrierefreien Bahnhof kostet 50 €. Da wird selbst ein notwendiger Amtsbesuch ein „kostspieliges Vergnügen“.
Auch bei anderen Fahrten stoße ich immer wieder an Barrieremängel bei Umstiegsbahnhöfen, usw.

Ronny Wittek
Antwort auf  Heidi Eiselein
04.02.2024 16:05

Ich habe nur 7 km zum nächsten Bahnhof. Das Prolem ist nur. Seit Anfang Oktober sollte der Fahrstuhl schon wieder funktionieren. Ist bis heute nicht funktionstüchtig. Dummerweise halten die Züge nach München auf dem Bahnsteig. Nur sehr blöd. Entweder kommt ein Rollifahrer nicht auf den Bahnsteig um nach München fahren zu könne. Und dann passiert es auch, dass die SBahn da hält und man kommt nicht mehr vom Bahnsteig.