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Düsseldorf (kobinet) Das Inkrafttreten der Reform der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2020 rückt näher und bringt eine Reihe von Veränderungen für behinderte Menschen, Leistungserbringer und Kostenträger. Hierfür müssen neue Rahmenverträge erarbeitet und beschlossen werden, damit die Leistungen entsprechend erbracht und finanziert werden. Während in vielen Bundesländern noch an den Rahmenverträgen gearbeitet wird, wurde im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen vor kurzem der neue Rahmenvertrag unterzeichnet.











































