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LAG fordert Kommunen zum inklusiven Handeln auf

Blick auf die Elbe in Richtung Carolabrücke in Dresden
Blick auf die Elbe in Dresden
Foto: kobinet / hs

DRESDEN (kobinet) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen fordert die Kommunen zum inklusiven Handeln auf. Der Sächsische Landtag hatte am 2. Juli 2019 das Sächsische Inklusionsgesetz verabschiedet, das nun im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist. Es löst das bisherige Integrationsgesetz aus dem Jahr 2004 ab. Die Landesarbeitsgemeinschaft kritisiert, dass das neue Inklusionsgesetz nicht für die Kommunen und die Privatwirtschaft in Sachsen gilt.



Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH Sachsen), die sich hauptsächlich als ehrenamtlicher Lobbyist für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung versteht, bezieht dazu mit folgenden Worten Stellung:  

Dass der Freistaat Sachsen die UNBehindertenrechtskonvention bei der Arbeit und Zugänglichkeit seiner Behörden wie auch unterstellten Körperschaften und Stiftungen umsetzt, begrüßen wir außerordentlich“, sagt Vorstandsvorsitzender Immo Stamm und betont: „Das Thema Behinderung ist nicht nur das Thema des Sozialministeriums, sondern betrifft alle Behörden des Freistaates.“

Ein großer Mangel nach Einschätzung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe ist, dass das neue Inklusionsgesetz nicht für die Kommunen und die Privatwirtschaft in Sachsen gilt. „Hier leben und arbeiten wir, bringen unsere Kinder in den Kindergarten und in die Schule, kaufen ein und wohnen. Ich kenne keinen behinderten Menschen, der in einem Dienstgebäude vom Freistaat Sachsen wohnt“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende. „Das Gesetz ist weit von der tatsächlichen Inklusion entfernt, trotz unserer vorherig eingereichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Dies bedauern wir sehr.“

Die LAG SH Sachsen fordert deshalb den Sächsischen Städte- und Gemeindetag auf, entsprechende Regeln für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Landkreisen und Gemeinden zu schaffen, die sich an dem neuen Inklusionsgesetz und letztlich an der UN-Behindertenrechtskonvention ausrichten. „Wir hätten uns durch das neue Gesetz vor allem die finanzielle Unterstützung und Stärkung der Kommunen gewünscht. Das greift in unseren Augen nicht das Recht der Selbstverwaltung an“, so Immo Stamm weiter. 

Gerade in den Landkreisen und Gemeinden wären verbindliche Regelungen notwendig gewesen, zum Beispiel für die Etablierung inklusiver Kindergärten, Schulen und anderer Bildungseinrichtungen in kommunaler Hand. Für die Aufgaben von Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten, die zum Teil ehrenamtlich arbeiten, hätten sich die LAG durch das Gesetz andere Strukturen erhofft.

Der Vorstand der LAG SH Sachsen bedauert besonders, dass sich das Thema Barrierefreiheit im neuen Gesetz vorwiegend auf Bau und Verkehr bezieht und dabei die Privatwirtschaft außen vorlässt.

Zugleich lobt die LAG Selbsthilfe Sachsen die Regelungen zur Leichten Sprache, zur Neustrukturierung des Amtes des Behindertenbeauftragten und zur Stärkung des Sächsischen Landesbeirates für Inklusion. Lobenswert ist zudem, so die LAG, die Neuregelung des Wahlrechtes in Sachsen für behinderte Menschen in Vollbetreuung. Weiterhin freut sich die LAG darüber, dass das neue Gesetz die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderung fördern möchte.