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Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention

Blick auf das Reichstagsgebäude
Reichstagsgebäude
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) Als Unterrichtung hat die Bundesregierung den "zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt. Wie darin ausgeführt wird, sind Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung, das Übereinkommen zu verwirklichen und das deutsche Recht im Lichte der sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Der Bund habe in einigen Bereichen Bundesregelungen erlassen, die zu einer einheitlichen Umsetzung der Konvention in den Ländern beitragen sollen.

So verfolge beispielsweise das Bundesteilhabegesetz als „die zentrale  sozialpolitische Reform der vergangenen Jahre das gemeinsame Ziel von  Bund und Ländern, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu  verbessern, die Personenzentrierung konsequent voranzutreiben und damit  den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, heißt es in der Vorlage  weiter. 

Auch zielten die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und  Ländern auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit  Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Barrieren für und  Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollten vermieden  beziehungsweise weiter abgebaut werden. 

Diese Unterrichtung der Bundesregierung zum zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde veröffentlicht und ist hier nachzulesen.