Essen (kobinet) Das Inkrafttreten der nächsten Stufe der im Bundesteilhabegesetz verankerten Reformen zum 1. Januar 2020 wirft bereits seine Schatten voraus. So müssen beispielsweise behinderte Menschen, die bisher ihre Leistungen in Wohneinrichtungen erhalten haben, einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Leistungen am 1. Januar nahtlos weiter gezahlt werden. Darauf hat die Caritas hingewiesen, die Betroffenen rät, diesen Antrag möglichst schnell zu stellen.
Auf der Internetseite des Domradio wird berichtet, dass die Caritas im Bistum Essen Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben und bislang Sozialhilfe bezogen haben, rät, möglichst schnell einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt zu stellen. Nur so sei eine nahtlose Sicherung ihrer Leistungen zum Lebensunterhalt ab Januar 2020 gewährleistet.
Das Bundesteilhabegesetzes sieht zukünftig eine Trennung der Leistungen der Grundsicherung und der Eingliederungshilfen vor. Ab 2020 müssten Leistungen der Grundsicherung sowie für die Kosten der Unterbringung bei den örtlichen Sozialämtern beantragt werden. Für Leistungen der Eingliederungshilfe wie etwa die fachlichen Assistenzleistungen sind die Kostenträger der Eingliederungshilfe, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände zuständig.
Link zum Bericht von Domradio.de
Das NETZWERK ARTIKEL 3 kritisierte die Behörden angesichts des zum Teil unnötigen Bürokratismus. So sinnvoll die Trennung der Leistungen sei, so unsinnig seien manche zusätzlich bürokratisierende Regelungen. Behinderte Menschen hätten schon genug damit zu tun, dass sie ein Konto für die Abwicklung der zukünftigen Leistungen einrichten und managen müssten, neue Verträge zu unterzeichnen haben und sich den Teilhabeplanverfahren adäquat zu stellen. Wenn nun noch unnötigerweise neue Anträge für Leistungen, die behinderte Menschen zum Teil schon seit vielen Jahren bekommen, gestellt werden müssen, dann löse dies schon Kopfschütteln aus. Man könne von funktionierenden Behörden doch wohl erwarten, dass diese miteinander kooperieren und die Fortführung der Grundsicherungsleistung und nicht einfach die Arbeit an die Betroffenen abdrücken, so dass diese völlig neue Anträge ausfüllen müssen. Dies sei bestimmt nicht so im Sinne des Erfinders, kritisierte das NETZWERK ARTIKEL 3.