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Forderungen nach Einführung des LADG in Berlin

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Foto: SoVD

Berlin (kobinet) Die Vorsitzende des SoVD Landesverbandes Berlin Brandenburg, Ursula Engelen-Kefer, fordert den Berliner Senat auf, das seit langem diskutierte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) endlich einzubringen. Zwar gibt es bereits eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen, Netzwerken und Beschwerdestellen zur Antidiskriminierung.

„Trotzdem sind wir noch weit davon entfernt“, so Engelen-Kefer, „allen Menschen gleiche Teilhabechancen in Arbeit und Gesellschaft zu bieten. Dies müssen wir in Berlin durch die immer noch vorhandene wirtschaftliche und gesellschaftliche Trennlinie zwischen Ost und West besonders bitter er- und durchleben. Der Senat ist daher dringend gefordert, die offenen Flanken bei der Antidiskriminierung weiter zu schließen.“

In dem vorliegenden Gesetzentwurf des LADG werden zusätzliche Diskriminierungs-Tatbestände bei öffentlichen Leistungen angegangen wie in Schulen, Ämtern, bei Polizei, Justiz oder im Gesundheitsbereich. „Als SoVD Landesverband sind wir besonders dafür verantwortlich, dass derartige Diskriminierungen in öffentlichen Stellen gegenüber Menschen in höherem Lebensalter und mit Behinderungen bekämpft werden.“ unterstreicht die Landesvorsitzende

Wichtig sind dem SoVD vor allem die im LADG vorgesehene Beweislastumkehr und ein Verbandsklagerecht. Dies kann die praktische Umsetzung von Antidiskriminierungsregelungen erheblich erleichtern. 

Die Wirksamkeit der ebenfalls vorgesehenen Ombudsstelle wird nach Einschätzung dieses Verbandes davon abhängen, welche Befugnis ihr bei Aufklärung und Sanktionen zugebilligt werden. Entscheidend ist aber vor allem, so wird von der Landesvorsitzenden betont, eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung.