
Foto: VdK
chemnitz (kobinet) Nach dem Beispiel des Saarlandes fordert der VdK nun auch in Sachsen die Erweiterung jenes Personenkreises, der die Behindertenparkplätze nutzen darf.
Im Saarland können ab 1. August auch Personen mit dem Merkzeichen „G“ unter weiteren Voraussetzungen den blauen Parkausweis beantragen. Erweitert wird die Gruppe der Berechtigten um drei weitere Personengruppen:
– Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule, soweit diese sich auf das Gehvermögen auswirken;
– Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und /oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken, die gleichzeitig einen GdB von wenigsten 50 allein infolge von Funktionsstörungen des Herzens und /oder der Lunge haben;
– Menschen mit doppeltem Stoma.
Der VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner erläutert dazu: „Die bisherigen strikten Regelungen für das Merkzeichen „aG“ und den blauen Parkausweis führen dazu, dass viele Betroffene nicht die Behindertenparkplätze nutzen können, die nach unserer Einschätzung gleich schwer in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Einführung zusätzlicher Ausnahmen wie im Saarland könnte die Teilhabe dieser Menschen im täglichen Leben enorm verbessern.“
Weiterhin fordert der VdK, analog zum Saarland, eine Regelung eines vorläufigen blauen Parkausweises bei Antragstellung. Diese ist im Saarland befristet und wird von Menschen in Anspruch genommen, die dringend eine vorläufige Parkerleichterung benötigen und aus gesundheitlichen Gründen nicht warten können, bis ihr Antragsverfahren auf Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ abgeschlossen ist.




