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Inklusion – aber nicht auf allen Ebenen

Dresden - Blick vom Innenhof des Zwinger auf das Kronentor
Dresden - Blick vom Innenhof des Zwinger auf das Kronentor
Foto: kobinet / hs

Dresden (kobinet) In einer aktuellen Meldung macht des Selbsthilfe Netzwerk Sachsen darauf aufmerksam, dass mit dem am 3. Juli vom Sächsischen Landtag beschlossene Sächsischen Inklusionsgesetz ein weiterer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegangenen wird. Zugleich wird ebenso auf Schattenseiten und darauf verwiesen, dass die Gelegenheit versäumt wurde, einige spezialgesetzliche Regelungen im Zuge des Inklusionsgesetzes anzupassen.

„Das Gesetz wird ohne Zweifel zu einem mehr an Inklusion in Sachsen führen. Besonders begrüße ich, dass in den Entwurf eine ganze Reihe meiner aus dem Jahr 2017 stammenden Überlegungen zu einem solchen Gesetz eingeflossen sind.“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nach der Beschlussbefassung. 

Besonders erwähte er in diesem Zusammenhang die Regelung zu angemessenen Vorkehrungen beim Benachteiligungsverbot, die Ausweitung des Rechts auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache, die Regelungen zur Leichten Sprache, die Bestimmungen zur Förderung der Teilhabe und nicht zuletzt die Neustrukturierung des Amtes des Beauftragten sowie die Stärkung des Landesbeirats.

Die ebenfalls mit dem Gesetz umgesetzte Abschaffung der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute ist nach den Worten des Landesbehindertenbeauftragten letztlich kein Verdienst der Landespolitik, sondern geht auf die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Neben Licht gibt es nach Stephan Pöhlers Einschätzung jedoch auch Schatten zu verzeichnen. So wäre es der Politik nicht gelungen, auch die kommunale Ebene in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Damit werden die Erwartungen der Menschen mit Behinderungen, immerhin gut 15 Prozent der Bevölkerung, ein ganzes Stück enttäuscht.

Ebenso wurde nach seinen Worten die Gelegenheit versäumt, einige spezialgesetzliche Regelungen im Zuge des Inklusionsgesetzes anzupassen. „Ich hätte mir auch für Kinder mit Behinderungen das uneingeschränkte Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gewünscht. Auch eine bauordnungsrechtliche Verbindlichkeit für die Schaffung von Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, war Bestandteil meiner Empfehlungen für dieses Gesetz.“, so Pöhler weiter.

Bei der Förderung der Teilhabe erwartet Stephan Pöhler eine kurzfristige Änderung der Förderpraxis, um die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen mit den Ressourcen auszustatten, die ihnen eine wirksame Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten gestattet.

Alles in allem ist mit dem neuen Gesetz für Pöhler am Ende seiner dritten Berufungsperiode „das Glas aber halb voll und nicht halb leer“.