
Foto: Ch.Smikac
MARBURG (kobinet) Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf macht in seinem aktuellen Newsletter darauf aufmerksam, dass die Europäische Union über Veränderungen der EU-Verordnung über die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verhandelt. Bisher verpflichtet das EU-Recht Hilfesuchende, zwei Tage im Voraus Hilfe zu erbitten – selbst wenn sie täglich mit dem Zug reisen. Das soll nun verändert werden.











































