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Umfrage: Noch viel zu tun für barrierefreien Nahverkehr

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Foto: public domain

Berlin (kobinet) Zum 1. Januar 2022 ist nach § 8 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig barrierefrei herzustellen. Eine bundesweite nicht repräsentative Umfrage des Deutschen Bahnkunden-Verbandes unter 539 ÖPNV-Nutzer*innen und allen 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer ergab ein beschämendes Bild: knapp 27 Prozent der gemeldeten Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen sind demnach bereits barrierefrei umgebaut oder der Umbau wird in kürzester Zeit erfolgen. 73 Prozent sind nicht umgebaut oder ein Umbautermin ist nicht bekannt.

Das Personenbeförderungsgesetz spricht nach Informationen des Deutschen Bahnkunden-Verbandes von der Nutzung – beschränkt also seinen Geltungsbereich nicht auf Bahnsteige oder Fahrzeuge ein. Das soll die Regel sein. Ausnahmen seien nur dann zulässig, wenn sie in einem Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden. In diesen Fällen seien zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu benennen. Dieses Ziel sei angesichts des bisher von den Kommunen vorgelegten Schneckentempos nicht zu schaffen befürchtet der Bahnkunden-Verband.

„Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Dennoch drücken die Antworten eine Tendenz aus: Der Termin ist nicht zu schaffen, zu groß ist die Zahl der nicht barrierefreien Haltestellen“, heißt es in einer Presseinformation des Deutschen Bahnkunden-Verbandes. „Für die Umsetzung und Einhaltung der Terminierung im PbefG fühlt sich keine Stelle so richtig zuständig. Der Schwarze Peter wird weitergereicht: die Bundesregierung sieht für die Umsetzung die Bundesländer in der Pflicht, die Bundesländer weisen auf die Zuständigkeit der Kommunen hin und die Kommunen haben weder Planungskapazitäten noch Finanzen. Sie erwarten, dass ihnen von den Bundesländern bzw. aus dem BMVI die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BMVI verweist auf die Regionalisierungsmittel, die auch zur Erfüllung dieser Aufgabe ausgereicht würden.“

Die Kommunen hätten sich nach Ansicht des Deutschen Bahnkunden-Verbandes seit September 2014 auf die Strategie verlegt, die im Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist: die Beschreibung im Nahverkehrsplan, warum eine bestimmte Barrierefreiheit nicht herzustellen ist: Barrierefreiheit bleibe auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen sei realistischerweise nicht zu erreichen, heißt es beispielsweise in „Barrierefreiheit im ÖPNV – Hinweise für die Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des PbefG“ vom 26.09.2014 von der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV.

„Die Tatsache, dass von den 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer nur für fünf der vollständige Umbau bis 1.1.2022 ein Thema ist (alle anderen haben nicht geantwortet), mag jeder selbst interpretieren. Worüber wir überrascht waren: auch in vielen Spitzenverbänden der Behinderten scheint das Versäumen des Termins zum Umbau kein großes Thema zu sein. Kein der von uns darauf aufmerksam gemachter Sozial- und Behindertenverband hat uns geantwortet“, kritisiert der Deutsche Bahnkunden-Verband. „So werden die Betroffenen diejenigen sein, die das Dilemma auszubaden haben. Sie werden auch nach dem 1. Januar 2022 im ÖPNV Menschen zweiter Klasse sein, wenn ihnen die Nutzung von Straßenbahn und Bus verwehrt wird.“

Eine ausführliche Auswertung mit den Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten der Bundesländer findet sich auf www.bahnkunden.de