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Von Beispielen guter inklusiver Praxis lernen

Cover des Projektberichts zum Inklusionskataster NRW
Cover des Projektberichts
Foto: ZPE Siegen

Siegen (kobinet) Nach fünf Jahren endet das Projekt "Inklusionskataster NRW“ am Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen. Ab sofort ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen für das Inklusionskataster NRW zuständig. Zum Abschluss des Projekts am ZPE haben die Projektmitarbeiter*innen Albrecht Rohrmann, Natalie Geese, Anna Kaminski und Lena Bertelmann einen Bericht verfasst.

Der Bericht beantwortet u.a. die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Ziel des Inklusionskatasters Nordrhein-Westfalen (NRW) voll umfassend erreicht werden kann: Akteur*innen, die sich dafür einsetzen, inklusive Gemeinwesen zu gestalten, eine Plattform mit Beispielen guter inklusiver Praxis zur Verfügung zu stellen, auf der sie sich Anregungen für die eigene Arbeit holen und Ansprechpartner*innen finden können, um sich zu vernetzen, wie es in einer Presseinformation des Projektteams heißt.

Im Februar 2015 ging das Inklusionskataster NRW – eine Internetplattform – online, die vom ZPE entwickelt und bis Februar 2020 auch vom ZPE betrieben wurde. Seither können sich Inklusionsprojekte, Inklusionsbetriebe und kommunale Planungsprozesse zur Entwicklung inklusiver Gemeinwesen aus Nordrhein-Westfalen dafür bewerben, in das Inklusionskataster NRW aufgenommen zu werden. All diese Aktivitäten leisten einen wichtigen Beitrag, um ein inklusives Gemeinwesen zu gestalten. So sieht Projektleiter Albrecht Rohrmann beispielsweise die Chancen von Inklusionsprojekten darin, „dass sie eine Öffentlichkeit schaffen und Raum zum Erproben von Neuem eröffnen.“

Ist eine Bewerbung eines Inklusionsprojekts oder -betriebs im Inklusionskataster eingegangen, so schreiben die Mitarbeiter*innen eine Analyse zu der Aktivität. In der Analyse wird die Aktivität vorgestellt, die Erfahrungen der Verantwortlichen für die Aktivität dargelegt und Weiterentwicklungspotenziale aus Sicht der Mitarbeiter*innen des Inklusionskatasters genannt. Bei den kommunalen Planungsprozessen werden die Informationen so auf der Internetseite veröffentlicht, wie sie in das Bewerbungsformular eingegeben wurden. 148 Inklusionsprojekte, 11 Inklusionsbetriebe und 25 kommunale Planungsprozesse zur Entwicklung inklusiver Gemeinwesen konnten bislang in das Inklusionskataster NRW aufgenommen werden. Zu finden ist das Inklusionskataster NRW unter www.inklusionskataster-nrw.de

Ein erfreuliches Ergebnis des Abschlussberichts lautet, dass Verantwortliche inklusiver Aktivitäten das Inklusionskataster NRW als ein geeignetes Instrument ansehen, um inklusive Gemeinwesen zu gestalten. Der Bericht macht jedoch auch deutlich, dass das Inklusionskataster NRW seine Potenziale noch nicht voll ausschöpft. „Für die Projektarbeit und ihre Verknüpfung mit systematischen Planungsansätzen erscheint es sinnvoll, attraktive und niedrigschwellige Austauschmöglichkeiten anzubieten. So könnte auf der Website ein geschlossenes und moderiertes Forum etabliert werden“, schlagen die Wissenschaftler*innen in dem Bericht zum Projektabschluss vor.

In den Bericht eingeflossen sind die Erfahrungen des Projektteams sowie Einschätzungen von Verantwortlichen inklusiver Aktivitäten aus Nordrhein-Westfalen, die in einer Online-Befragung und einem Zukunftsworkshop ermittelt wurden. Den Bericht können sich Interessierte ab sofort unter http://www.uni-siegen.de/zpe/publikationen/schriften/ herunterladen.

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat während der Projektlaufzeit mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz die Landesregierung beauftragt, dauerhaft Beispiele gelungener inklusiver Praxis zu erfassen und sie durch das Inklusionskataster NRW bekannt zu machen. Ziel des Berichts ist es, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Hinweise zu geben, was bei der Verstetigung des Inklusionskatasters NRW berücksichtigt werden sollte.