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Saarbrücken (kobinet) „Wie lassen sich Barrierefreiheit und Teilhabe im Land besser organisieren? Um diese Fragen geht es bei einer Gesetzesnovelle, die Saarlands Sozialminister Magnus Jung (SPD) jetzt vorstellte. Als nächstes sollen nun Betroffene eingebunden werden.“ So heißt es in einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom 27. Januar 2026 über die geplante Gesetzesreform des saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes. Während es im Saarland in Sachen Teilhabe und Barrierefreiheit mit dieser Gesetzesnovellierung etwas vorangehen soll, warten viele Behindertenverbände weiterhin auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz. Heute, am 28. Januar 2026, wird sich zeigen, ob das mehrfach verschobene Datum des ursprünglich für August 2026 anvisierten Kabinettsbeschluss wie angekündigt noch im Januar 2026 das Licht der Welt erblickt, um dann in den nächsten Monaten im Bundestag beraten und verabschiedet zu werden. Ein besonderer Blick gilt bei dieser Gesetzesreform dem Inhalt, denn das Bundeswirtschaftsministerium mauert massiv, was die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit angeht.









































