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Erinnerung als Auftrag

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Foto: ht

München (kobinet) Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Für den Landesverband Bayern der Gehörlosen ist dieser Tag Verpflichtung und Mahnung zugleich. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes mit der Überschrift "Erinnerung als Auftrag" stellt sich der Verband gegen das pauschale Vergessen. Er erinnert daran, dass gehörlose Menschen im NS-Staat unterschiedlichen Verfolgungsmechanismen ausgesetzt waren, die präzise benannt werden müssten.

Der Verband verweist dabei einerseits auf die Shoah: „Wir gedenken den jüdischen Gehörlosen, die im ‚Deaf Holocaust‘ doppelt isoliert waren. Stellvertretend erinnern wir an den bayerischen Künstler David Ludwig Bloch (1910–2002) aus Floß, der nach der Pogromnacht in das KZ Dachau verschleppt wurde und später ins Exil nach Shanghai fliehen musste.“ Zudem verweist er auf die „Aktion T4“ und Zwangssterilisationen.

Kritik am offiziellen Gedenkakt

Inklusion bedeutet nach Ansicht des Landesverband Bayern der Gehörlosen aber auch, gemeinsam zu gedenken. „Leider müssen wir feststellen, dass der Landesverband Bayern der Gehörlosen zum heutigen zentralen Gedenkakt des Bayerischen Landtags in Nürnberg nicht eingeladen wurde und vor Ort keine Verdolmetschung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) vorgesehen ist. Wir haben dies gegenüber den Verantwortlichen deutlich kritisiert. Unser Ziel ist es, dass gehörlose Menschen im nächsten Jahr selbstverständlicher Teil der staatlichen Erinnerungskultur sind“, heißt es in der am 27. Januar 2026 verbreiteten Presseinformation.

Link zur Presseinformation und weiterer Infos