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Wohlfahrtsverband fordert verlässlichen und inklusiven Ganztag für alle Kinder

Zeichnung eines Schulgebäudes im Hintergrund vor dem eine Gruppe von Schülern steht
Alle gehen zusammen zur Schule
Foto: RosZie In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

STUTTGART (kobinet) Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht an Grundschulen in Baden-Württemberg zunächst einmal für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Um beim schulischen Ganztag den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden, müssen die Angebote inklusiv ausgerichtet sein, das fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Bildung am 24.01.2026. Diesen Anspruch für einen verlässlichen Ganztag für alle Kinder muss das Land erfüllen und die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stellen. Denn ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung ist entscheidend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, so der Verband.

„Eine inklusive Ganztagsförderung ist die Voraussetzung dafür, dass die Angebote auch für Kinder mit Förderbedarfen sowie körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstverständlich zugänglich und bedarfsgerecht nutzbar sind, ohne Ausnahmen und ohne Barrieren. Sie muss jetzt konsequent umgesetzt und die Rahmenbedingungen und Finanzierung verbindlich geregelt werden“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. An den Schulen müssten die Räume und Freiflächen barrierefrei und auch Möglichkeiten für Förder- und Therapieangebote vorhanden sein. Zusätzlich erforderlich seien eine ausreichende Personalausstattung mit multiprofessionellen Teams aus Sonder-, Heil- und Sozialpädagog*innen und therapeutischen Fachkräften sowie kleinere Betreuungsgruppen, so Hartmann weiter. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist eine Chance, allen Kindern einheitliche Voraussetzungen für eine umfassende individuelle Förderung sowie gleiche Bildungschancen zu schaffen“, so Hartmann.

„Der Rechtsanspruch – so sagt es der Gesetzestext – gilt für alle Kinder, die eine erste Klasse besuchen werden. Alle Kinder bedeutet nicht mehr und nicht weniger als jedes Kind, egal an welcher Schule und mit welchen individuellen Bedürfnissen. Dazu müssen die Angebote wirklich so gestaltet sein, dass alle Kinder daran teilhaben können. Die Räume müssen barrierefrei zugänglich sein. Kinder, die nach einem anstrengenden Schultag eine Auszeit ohne unnötigen Input benötigen, brauchen Rückzugsräume. Die Angebote sind inhaltlich so auszugestalten, dass auch Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen gleichwertig dabei sein können und nicht nur zuschauen. Wir erwarten ein echtes und ernst gemeintes „mit-denken“ aller Kinder“, betont Sabine Grandl, Bereichsleitung Offene Hilfen bei der Lebenshilfe Kirchheim e. V..