STUTTGART (kobinet)
Ab dem Jahr 2026 gibt es eine neue Regel in Baden-Württemberg.
Kinder in der ersten Klasse haben dann ein Recht auf Ganztags-Betreuung.
Ganztags-Betreuung bedeutet: Die Kinder werden den ganzen Tag betreut.
Das ist nicht nur am Vormittag.
Das ist auch am Nachmittag.
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband sagt: Die Ganztags-Betreuung muss inklusiv sein.
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband ist eine große Organisation.
Sie hilft Menschen in schwierigen Lebens-Lagen.
Inklusiv bedeutet: Alle Kinder können mitmachen.
Auch Kinder mit Behinderung können mitmachen.
Auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen können mitmachen.
Das Land Baden-Württemberg muss dafür sorgen.
Das Land muss genug Geld geben.
Das Land muss gute Bedingungen schaffen.
Ulf Hartmann ist Chef vom Paritätischen Wohlfahrts-Verband.
Herr Hartmann sagt: Inklusive Ganztags-Förderung ist sehr wichtig.
Das bedeutet: Alle Kinder werden zusammen gefördert.
Kinder mit und ohne Behinderung.
Alle Kinder müssen die Angebote nutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel: Treppen sind Hindernisse.
Zu wenig Personal ist ein Hindernis.
Es darf keine Ausnahmen geben.
Die Regeln müssen jetzt fest-gelegt werden.
Die Schulen brauchen barriere-freie Räume.
Barriere-frei bedeutet: Alle können überall hin-kommen.
Auch mit einem Roll-Stuhl.
Die Schulen brauchen auch Außen-Flächen ohne Hindernisse.
Es muss Platz für Förderung geben.
Es muss Platz für Therapie geben.
Therapie bedeutet: Behandlung.
Manche Kinder brauchen besondere Übungen.
Die Schulen brauchen genug Personal.
Es braucht verschiedene Fach-Leute.
Diese Leute haben besondere Ausbildungen.
Sie helfen Kindern mit unterschiedlichen Bedürfnissen.
Zum Beispiel Sonder-Pädagogen.
Sonder-Pädagogen sind Lehrer mit besonderer Ausbildung.
Sie helfen Kindern mit Behinderungen beim Lernen.
Zum Beispiel Heil-Pädagogen.
Heil-Pädagogen helfen Kindern mit Beeinträchtigungen bei der Erziehung.
Zum Beispiel Sozial-Pädagogen.
Sozial-Pädagogen helfen bei Problemen im Leben.
Sie beraten und erziehen Menschen.
Die Betreuungs-Gruppen müssen klein sein.
Herr Hartmann sagt: Der Rechts-Anspruch ist eine Chance.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet: Sie haben ein Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Hilfe oder Geld.
Alle Kinder bekommen die gleichen Möglichkeiten.
Alle Kinder bekommen die gleiche Förderung.
Alle Kinder haben die gleichen Bildungs-Chancen.
Bildungs-Chancen bedeutet: Alle Kinder können gleich viel lernen.
Kein Kind wird ausgeschlossen.
Sabine Grandl arbeitet bei der Lebens-Hilfe Kirchheim.
Sie sagt: Der Rechts-Anspruch gilt für alle Kinder.
Alle Kinder bedeutet: Jedes einzelne Kind.
Egal an welcher Schule.
Egal welche Bedürfnisse das Kind hat.
Bedürfnisse bedeutet: Was das Kind braucht.
Zum Beispiel: Hilfe beim Lernen.
Oder einen Roll-Stuhl.
Alle Kinder müssen teilhaben können.
Teilhaben bedeutet: Mit-machen.
Ihr könnt bei etwas mit-machen und mit-bestimmen.
Die Räume müssen barriere-frei sein.
Manche Kinder brauchen nach der Schule Ruhe.
Diese Kinder brauchen Rückzugs-Räume.
Rückzugs-Raum bedeutet: Ein ruhiger Ort zum Ausruhen.
Die Angebote müssen für alle Kinder passen.
Zum Beispiel: Spiele für Kinder mit und ohne Behinderung.
Oder Bastel-Angebote in verschiedenen Schwierigkeits-Stufen.
Auch Kinder mit Lern-Schwierigkeiten müssen mitmachen können.
Frau Grandl sagt: Wir erwarten ein echtes Mit-Denken.
Mit-Denken bedeutet: Schon bei der Planung an alle Kinder denken.
Nicht erst später überlegen: Wie können Kinder mit Behinderung auch mitmachen?
Alle Kinder müssen von Anfang an mit-gedacht werden.
Das ist wichtig.
Das muss ernst genommen werden.

Foto: RosZie In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
STUTTGART (kobinet) Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht an Grundschulen in Baden-Württemberg zunächst einmal für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Um beim schulischen Ganztag den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden, müssen die Angebote inklusiv ausgerichtet sein, das fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Bildung am 24.01.2026. Diesen Anspruch für einen verlässlichen Ganztag für alle Kinder muss das Land erfüllen und die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stellen. Denn ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung ist entscheidend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, so der Verband.
„Eine inklusive Ganztagsförderung ist die Voraussetzung dafür, dass die Angebote auch für Kinder mit Förderbedarfen sowie körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstverständlich zugänglich und bedarfsgerecht nutzbar sind, ohne Ausnahmen und ohne Barrieren. Sie muss jetzt konsequent umgesetzt und die Rahmenbedingungen und Finanzierung verbindlich geregelt werden“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. An den Schulen müssten die Räume und Freiflächen barrierefrei und auch Möglichkeiten für Förder- und Therapieangebote vorhanden sein. Zusätzlich erforderlich seien eine ausreichende Personalausstattung mit multiprofessionellen Teams aus Sonder-, Heil- und Sozialpädagog*innen und therapeutischen Fachkräften sowie kleinere Betreuungsgruppen, so Hartmann weiter. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist eine Chance, allen Kindern einheitliche Voraussetzungen für eine umfassende individuelle Förderung sowie gleiche Bildungschancen zu schaffen“, so Hartmann.
„Der Rechtsanspruch – so sagt es der Gesetzestext – gilt für alle Kinder, die eine erste Klasse besuchen werden. Alle Kinder bedeutet nicht mehr und nicht weniger als jedes Kind, egal an welcher Schule und mit welchen individuellen Bedürfnissen. Dazu müssen die Angebote wirklich so gestaltet sein, dass alle Kinder daran teilhaben können. Die Räume müssen barrierefrei zugänglich sein. Kinder, die nach einem anstrengenden Schultag eine Auszeit ohne unnötigen Input benötigen, brauchen Rückzugsräume. Die Angebote sind inhaltlich so auszugestalten, dass auch Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen gleichwertig dabei sein können und nicht nur zuschauen. Wir erwarten ein echtes und ernst gemeintes „mit-denken“ aller Kinder“, betont Sabine Grandl, Bereichsleitung Offene Hilfen bei der Lebenshilfe Kirchheim e. V..

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STUTTGART (kobinet) Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht an Grundschulen in Baden-Württemberg zunächst einmal für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Um beim schulischen Ganztag den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden, müssen die Angebote inklusiv ausgerichtet sein, das fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Bildung am 24.01.2026. Diesen Anspruch für einen verlässlichen Ganztag für alle Kinder muss das Land erfüllen und die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stellen. Denn ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung ist entscheidend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, so der Verband.
„Eine inklusive Ganztagsförderung ist die Voraussetzung dafür, dass die Angebote auch für Kinder mit Förderbedarfen sowie körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstverständlich zugänglich und bedarfsgerecht nutzbar sind, ohne Ausnahmen und ohne Barrieren. Sie muss jetzt konsequent umgesetzt und die Rahmenbedingungen und Finanzierung verbindlich geregelt werden“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. An den Schulen müssten die Räume und Freiflächen barrierefrei und auch Möglichkeiten für Förder- und Therapieangebote vorhanden sein. Zusätzlich erforderlich seien eine ausreichende Personalausstattung mit multiprofessionellen Teams aus Sonder-, Heil- und Sozialpädagog*innen und therapeutischen Fachkräften sowie kleinere Betreuungsgruppen, so Hartmann weiter. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist eine Chance, allen Kindern einheitliche Voraussetzungen für eine umfassende individuelle Förderung sowie gleiche Bildungschancen zu schaffen“, so Hartmann.
„Der Rechtsanspruch – so sagt es der Gesetzestext – gilt für alle Kinder, die eine erste Klasse besuchen werden. Alle Kinder bedeutet nicht mehr und nicht weniger als jedes Kind, egal an welcher Schule und mit welchen individuellen Bedürfnissen. Dazu müssen die Angebote wirklich so gestaltet sein, dass alle Kinder daran teilhaben können. Die Räume müssen barrierefrei zugänglich sein. Kinder, die nach einem anstrengenden Schultag eine Auszeit ohne unnötigen Input benötigen, brauchen Rückzugsräume. Die Angebote sind inhaltlich so auszugestalten, dass auch Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen gleichwertig dabei sein können und nicht nur zuschauen. Wir erwarten ein echtes und ernst gemeintes „mit-denken“ aller Kinder“, betont Sabine Grandl, Bereichsleitung Offene Hilfen bei der Lebenshilfe Kirchheim e. V..




