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Was die Sozialstaatskommission zur Behindertenpolitik vorschlägt

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren per Email.
Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) "Die Kommission empfiehlt, den laufenden Dialogprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Ländern und Kommunen zur Eingliederungshilfe auch auf konkrete Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten zu fokussieren und diesen verlässlich bis Mitte 2026 abzuschließen." So heißt es in der Überschrift der Empfehlung 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform, die am 27. Januar 2026 ihren Abschlussbericht der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, übergeben hat. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat sich den Bericht aus behindertenpolitischer Sicht genauer angeschaut.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Im Detail heißt zur Empfehlung 17, in der es um die Eingliederungshilfe geht, im Abschlussbericht wie folgt:

„Die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Haushalte der Länder und Kommunen werden hierdurch stark belastet. Primäre Treiber des Kostenanstiegs sind gestiegene Personal- und Sachkosten sowie die wachsende Zahl an Leistungsbeziehenden. Die Kommission spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, in den laufenden Beratungen im ‚Dialogprozess Eingliederungshilfe‘ verlässlich bis Mitte des Jahres 2026 zu klaren Empfehlungen zu kommen. Der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelte Dialogprozess bietet einen Rahmen, um unter Beteiligung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe auch Potenziale für zeitnahe Kostensenkungen zu identifizieren. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und die Verfügbarkeit von Fachkräften mit der auch in Zukunft bedarfsgerechten und personenzentrierten Unterstützung zu verbinden.

Ansatzpunkte zur Kostenbegrenzung könnten unter anderem. eine bessere Abstimmung der Leistungen, Klärung von Schnittstellen, Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens, bessere Steuerungsmöglichkeiten und Änderungen im Vertragsrecht, unter anderem auch bezogen auf den Umgang mit Tarifsteigerungen, sein. Die Änderungsvorschläge der Länder aus dem Positionspapier der Länder zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe/des Bundesteilhabegesetzes (ASMK Beschluss September 2025) werden, neben weiteren Positionspapieren, im Rahmen des Dialogprozesses umfassend behandelt. Dabei sind die Ergebnisse der durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kostenbegrenzung bei den Sozialleistungen einzubeziehen, die insbesondere auch die schwierige Finanzlage der kommunalen Haushalte adressiert.“

Sucht man in dem Abschlussbericht weiter nach dem Stichpunkt Behinderung findet sich in der Empfehlung 8 unter der Überschrift „Die Kommission empfiehlt, Leistungen auch in der Existenzsicherung stärker zu pauschalieren“ folgende Aussage zur Finanzierung des Mittagessens in Werkstätten für behinderte Menschen unter f: „Der Mehrbedarf im SGB XII bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird pauschaliert.“

Link zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform

Im Hinblick auf die zum Teil sehr aggressiv und abwertend geführte Diskussion zu den gestiegenen Kosten der Eingliederungshilfe von Vertreter*innen der Kommunen und so mancher für das Thema Berufener, die das „Ende des Schlaraffenlandes“ verkünden oder proklammieren, dass wir uns bestimmte Leistungen nicht mehr leisten können, bringt das Papier der Kommission zur Sozialstaatsreform wenig Licht ins Dunkel dieser Debatte. Außer, dass die hohen Kosten und die Notwendigkeit von Einsparungen beschworen werden, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wird auf den Dialogprozess Eingliederungshilfe verwiesen. Auch wenn für Mitte Februar 2026 eine Informationsveranstaltung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und des ASMK-Vorsitzlandes vorgesehen ist, hat dieser Dialogprozess bisher ohne den Dialog mit Selbstvertretungverbänden behinderter Menschen stattgefunden. Also ohne die Vertretung derjenigen, die von den konkreten Leistungen, von der Bürokratisierung, von den oftmals immer noch weit vom Anspruch der Inklusion entfernten Angeboten abhängig sind. Das verheißt nichts Gutes, aber Genaues weiß man ja noch nicht.

Es bleibt also weiterhin viel Spielraum für pauschale Diskussionen und Forderungen für Einsparungen. Möge dabei auch die Verbesserung der Personenzentrierung und der Passgenauigkeit von Assistenzleistungen für behinderte Menschen eine Rolle spielen. Vielleicht helfen dabei die gemeinsamen Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die vom Deutsche Behindertenrat, der LIGA Selbstvertretung, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung entwickelt und im November 2025 veröffentlicht wurden. Wenn diese überhaupt jemand interessieren sollten, der oder die Einfluss auf die endgültigen Entscheidungen hat.

Link zu den gemeinsamen Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen des Deutschen Behindertenrat, der LIGA Selbstvertretung, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Fachverbänden für Menschen mit Behinderung