BERLIN (kobinet)
Heute haben wichtige Patienten-Gruppen ein Papier geschrieben.
In dem Papier stehen Forderungen.
Forderungen sind Wünsche oder Bitten.
Man sagt damit: Das soll gemacht werden.
Die Forderungen sind für bessere Behandlung beim Arzt.
Die Patienten-Gruppen fordern: Die Versorgung muss für alle Menschen gut sein.
Besonders wichtig ist: Alle Arzt-Praxen müssen barriere-frei sein.
Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme.
Sie finden keine passende Arzt-Praxis.
Viele Arzt-Praxen sind nicht barriere-frei.
Das ist ein großes Problem.
Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Ohne Barriere-Freiheit können Menschen mit Behinderungen nicht zum Arzt gehen.
Die Patienten-Gruppen fordern: Neue Arzt-Praxen müssen barriere-frei sein.
Das ist eine Pflicht.
Auch wenn eine Arzt-Praxis umzieht, muss die neue Praxis barriere-frei sein.
Das muss so sein.
Darüber wird nicht diskutiert.
Thomas Koritz ist Geschäfts-Führer von der ISL.
ISL bedeutet: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.
Interessenvertretung bedeutet: Jemand spricht für andere Menschen.
Diese Person setzt sich für ihre Wünsche ein.
Sie kämpft für ihre Rechte.
So haben auch schwächere Menschen eine starke Stimme.
Thomas Koritz sagt: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht.
Sie haben das Recht auf barriere-freie Gesundheits-Versorgung.
Und zwar jetzt, nicht erst später.
Die Veränderungen müssen sich an Regeln halten.
Die Regeln stehen in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Besonders wichtig ist Artikel 25.
Artikel bedeutet hier: Ein Abschnitt in einem Vertrag.
Jeder Abschnitt hat eine Nummer.
In Abschnitt 25 steht: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Gesundheit.
Es gibt Internet-Seiten mit Informationen über Ärzte.
Diese Internet-Seiten heißen: Transparenz-Portale.
Transparenz-Portale sind Internet-Seiten vom Staat.
Dort kann man wichtige Informationen finden.
Die Transparenz-Portale müssen Informationen zeigen.
Zum Beispiel: Ist die Arzt-Praxis barriere-frei?
So können Patienten selbst entscheiden, welche Arzt-Praxis für sie passt.
Auch digitale Angebote müssen barriere-frei sein.
Digitale Angebote sind Sachen im Internet oder am Computer.
Zum Beispiel: Termine online machen oder Infos im Internet lesen.
Zum Beispiel: Online-Termine beim Arzt oder Gesundheits-Apps.
Gesundheits-Apps sind Programme für das Handy.
Sie helfen bei Themen zur Gesundheit.
Alle Menschen müssen diese Angebote nutzen können.
Die freie Arzt-Wahl ist wichtig.
Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, zu welchem Arzt er gehen möchte.
Die freie Arzt-Wahl muss bleiben.
Eine Praxis-Gebühr ist nicht gut.
Die ISL ist gegen eine Praxis-Gebühr.
Eine Praxis-Gebühr bedeutet: Man muss Geld bezahlen, wenn man zum Arzt geht.
Das ist ungerecht für Menschen mit wenig Geld.
Sie können dann vielleicht nicht zum Arzt gehen.

Foto: NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW
BERLIN (kobinet) Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V haben heute ein gemeinsames Forderungspapier zur Reform der ambulanten Versorgung veröffentlicht. Die Organisationen fordern, die Primärversorgung konsequent von den Bedarfen der Patientinnen und Patienten aus zu denken – mit verbindlicher Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung. Menschen mit Behinderungen werden im aktuellen System strukturell benachteiligt. "Das Gesundheitssystem muss eine medizinisch adäquate, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Versorgung gewährleisten. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung – ohne sie werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Gesundheitssystem ausgeschlossen", heißt es in dem Papier.
Die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Patientenvertretung stellen klar: Barrierefreiheit muss bei Neuvergabe eines Kassenarztsitzes oder bei einem Adresswechsel zwingend vorgeschrieben werden. Dies ist nicht verhandelbar. Nur so lässt sich die prekäre Situation von Menschen mit Behinderungen, die oft keine passenden Praxen finden, langfristig auflösen. „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmte, barrierefreie Gesundheitsversorgung – nicht irgendwann, sondern jetzt. Ohne verbindliche Barrierefreiheit bleibt jede Reform der Primärversorgung Stückwerk“, betont Thomas Koritz, Geschäftsführer der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). „Die Reform muss sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 25, orientieren.“
Transparenzportale müssen verpflichtend verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit von Primärarzt-Praxen veröffentlichen, damit Patient*innen ihre freie Arztwahl selbstbestimmt ausüben können. Digitale Gesundheitsangebote sind ausnahmslos barrierefrei auszugestalten. Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. Zuzahlungen wie eine Praxisgebühr lehnt die ISL ab. Sie fördert soziale Ungerechtigkeit und erschwert den Zugang zur Versorgung für einkommensschwache Patient*innen.

Foto: NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW
BERLIN (kobinet) Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V haben heute ein gemeinsames Forderungspapier zur Reform der ambulanten Versorgung veröffentlicht. Die Organisationen fordern, die Primärversorgung konsequent von den Bedarfen der Patientinnen und Patienten aus zu denken – mit verbindlicher Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung. Menschen mit Behinderungen werden im aktuellen System strukturell benachteiligt. "Das Gesundheitssystem muss eine medizinisch adäquate, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Versorgung gewährleisten. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung – ohne sie werden Menschen mit Behinderungen systematisch vom Gesundheitssystem ausgeschlossen", heißt es in dem Papier.
Die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Patientenvertretung stellen klar: Barrierefreiheit muss bei Neuvergabe eines Kassenarztsitzes oder bei einem Adresswechsel zwingend vorgeschrieben werden. Dies ist nicht verhandelbar. Nur so lässt sich die prekäre Situation von Menschen mit Behinderungen, die oft keine passenden Praxen finden, langfristig auflösen. „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmte, barrierefreie Gesundheitsversorgung – nicht irgendwann, sondern jetzt. Ohne verbindliche Barrierefreiheit bleibt jede Reform der Primärversorgung Stückwerk“, betont Thomas Koritz, Geschäftsführer der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). „Die Reform muss sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 25, orientieren.“
Transparenzportale müssen verpflichtend verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit von Primärarzt-Praxen veröffentlichen, damit Patient*innen ihre freie Arztwahl selbstbestimmt ausüben können. Digitale Gesundheitsangebote sind ausnahmslos barrierefrei auszugestalten. Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. Zuzahlungen wie eine Praxisgebühr lehnt die ISL ab. Sie fördert soziale Ungerechtigkeit und erschwert den Zugang zur Versorgung für einkommensschwache Patient*innen.




